Derartige Spam-Mails sind für den betroffenen Adressaten ärgerlich, aber in Deutschland rechtlich nicht verbieten. Das können wir für Sie tun: Falls Sie Spam im Eingang Ihres E-Mail-Programms (z.B. Outlook, Thunderbird) finden, können Sie ihn entfernen, den Sender in den Spam-Filter eingeben oder Ihren Anbieter benachrichtigen.
Wenn Sie E-Mails ohne Anlagen, aber von einem glaubwürdigen Versender (z.B. mit Firmen-Logo, Kontaktperson angegeben) empfangen, sollten Sie die Kriminalpolizei informieren und die korrespondierende E-Mail, die auf Festplatte gespeichert ist, der Werbeaufzeichnung beilegen. Dann werden die verantwortlichen Polizisten Untersuchungen gemäß 269 SGB ("Fälschung von Beweismitteln") einleiten.
Wenn ein unbekannter Versender Sie betrügerisch auffordert, eine Zahlung vorzunehmen und eine der E-Mail beigefügte Akte (z.B. im zip-Format) zu öffnen, sollten Sie auch eine Anzeige bei Ihrer örtlichen Polizeistation oder im Internet einreichen. Der Polizeibeamte leitet dann unverzüglich Nachforschungen ein, z.B. bei Verdacht auf Ausspähung von Informationen nach 202a SGB, Änderung von Informationen nach Paragraph 203a SGB, auf Erpressungen nach Paragraph 253 SGB oder auf EDV-Sabotage nach Paragraph 303b SGB.
Bei der Entgegennahme von E-Mails, die aufgrund ihres Inhalts den legalen Verkehr stören und entsprechend Anforderungen an den Adressaten richten, ist vor allem bei einem unplausiblen Versender oder Eingang von bösartiger Software (im E-Mail-Anhang) zur Aufklärung des/der Straftäter(s) durch die Justiz zu beachten: unverzügliche Information über den Tatzeitpunkt (was ist geschehen, welcher Schaden ist eingetreten ), präzise Information über den Zeitpunkt des Verstoßes/der Aufdeckung, Bereitstellung größtmöglicher Informationen über den Inhalte der eMails, Screenshot des Desktop Images (falls Windows-Rechner gesperrt sind), Sicherstellung von
Spam- oder Phishing-E-Mails, die auf CDs empfangen und an die zuständige Behörde, Ihren Rechner oder Ihr Handy weitergeleitet werden, um die Malware (Person, Unternehmen, Einrichtung usw.), das verwendete PC-Betriebssystem, die verwendete Antivirensoftware und den E-MailInhalt oder den Namen der Anlage zu identifizieren Welche Vorkehrungen haben Sie oder andere bereits getroffen?
Achten Sie darauf, dass Sie niemals den Dateianhang (z.B. *.zip) für verdächtige E-Mails (Absender nicht bekannt, Malware im Anhang) downloaden und aufsuchen. Wenn Sie diese aufrufen, könnte Malware auf den Computer gelangen, die Ihr PC-System blockieren oder Daten chiffrieren könnte. In jedem Falle sollten strafrechtliche Vorwürfe so schnell wie möglich nach Eingang der jeweiligen E-Mails bei der zuständigen Behörde angezeigt werden, da die Anbieter im Falle von Verspätungen keine Inventardaten über die mutmaßlichen Versender der E-Mails mehr speichern dürfen.