Datenschutz Brandenburg

Bundesdatenschutzgesetz Brandenburg

Der Schutz personenbezogener Daten ist ein wesentliches Persönlichkeitsrecht. Der Datenschutzbeauftragte Brandenburg: Hart, aber kompromissbereit. Sie können eine Zusammenfassung unserer Datenschutzerklärung als PDF-Dokument herunterladen:

Datenschutzministerium des Landes Brandenburg | Bundesinnenministerium

Kontrollinstanz für die Beachtung der Datenschutzbestimmungen: Der Staatliche Beauftragte für Datenschutz und das Recht auf Zugang zu Dateien (LDA) ist für die Überwachung der Beachtung der Datenschutzbestimmungen im Öffentlichen Sektor und die Datenschutzbehörde im nichtöffentlichen Sektor verantwortlich. Tätigkeitsmeldungen der Kontrollstelle für den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich: Bis zum 31. Mai 2010 war das Innenministerium für die Aufgabe der Kontrollstelle für den Datenschutz im nichtöffentlichen Sektor verantwortlich.

Hier finden Sie die Tätigkeitsmeldungen der Aufsicht aus diesem Zeitraum (ab 1997). Gesetzgebung/Prinzipien: Das Innenministerium und die Stadtverwaltung des Bundeslandes Brandenburg sind für die Gesetzgebung und die Bearbeitung von grundsätzlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Datenschutz verantwortlich. Gültigkeit der EU-Grundverordnung zum Datenschutz und des Brandenburger Landesdatenschutzgesetzes vom 26. 05. 2018: Das Innenministerium und die Kommunen des Bundeslandes Brandenburg haben Antragsunterlagen zur Gültigkeit der DSGVO und zum Inkrafttreten des BbgDSG erstellt, die einen Gesamtüberblick über die grundlegenden Veränderungen bieten und die öffentliche Hand als zuständige Person im Sinn der DSGVO bei der Umstellung von Prozessen und Abläufen auf die Erfordernisse der DSGVO begleiten sollen.

Diese Informationen unterstützen sowohl die jeweiligen Führungskräfte einer Behörde oder anderer öffentlicher Stellen als Verantwortliche im Sinn der DSGVO als auch im Detail die Beschäftigten als Personen, die persönliche Informationen bearbeiten.

Datenschutzerklärung -

Ärztekammer Brandenburg

Die so genannte Basisdatenschutzverordnung ist seit dem 1. Januar 2018 in Kraft, die auch im Bereich des Datenschutzes für Praxen und Kliniken eine neue Gesetzeslage einführt. Die so genannte Basisdatenschutzverordnung ist seit dem 1. Januar 2018 in Kraft, die auch im Bereich des Datenschutzes für Praxen und Kliniken eine neue Gesetzeslage einführt. In einer Neuauflage am 10. April 2018 haben die Ärztekammer und die Landesärztekammer ihre Empfehlung zur Vertraulichkeit, zum Datenschutz und zur Datenaufbereitung in der Praxis revidiert und erneut veröffentlicht.

Sie enthält ausführliche Erläuterungen zur Durchführung der Basisdatenschutzverordnung. Gleichzeitig hat die Bundesärztekammer eigene praxisorientierte Beispieltexte und Formulare sowie eine Prüfliste veröffentlicht. Ab der Mai-Ausgabe wird die Ärztekammer Brandenburg diese Unterlagen im Brandenburger Ärzteblatt sowie hier präsentieren und gegebenenfalls konkret zur Anwendung beraten. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass aufgrund der neuen Gesetzeslage (es gibt noch keine Entscheidungen und kaum vereinheitlichte Interpretationen) oft noch keine konkreten Angaben zu einzelnen Fragen gemacht werden können.