Internetkriminalität Definition

Definition der Cyberkriminalität

Es gibt keine allgemeine Definition dieses Begriffs. Der BKA verwendet die Begriffe Cyberkriminalität, Cyberkriminalität und ICT-Kriminalität. Alle diese Verfahren können unter dem Begriff "Cyberkriminalität" zusammengefasst werden. Zunächst möchte ich eine Grundlage schaffen, auf der die Cyberkriminalität per Definition definiert werden kann. Internetkriminalität ist definiert als alle Straftaten, die gegen eine Person begangen werden.

Praktisches Handbuch Internet-Strafrecht - Marco Gercke, Phillip W. Braunst

Marco Gercke lehrt das Strafrecht der Medien an der Universität zu Köln und ist Leiter des Forschungsinstituts für Cyberkriminalität. Dr. Brünn leitet die Abteilung für Informationsrecht und Rechtsinformatik am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg. Mitwirkender Biograph - German RA Dr. Marco Gercke, Dozent für Mediastrafrecht an der Universität Koln und Leiter des Forschungsinstituts für Cyberkriminalität.

Dr. Phillip Brünn, Abteilungsleiter für Informations- und Rechtinformatik am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Völkerstrafrecht in Freiburg i. Br.

Cybercrime

Cyberkriminalität beinhaltet alle schädlichen Tätigkeiten, die absichtlich Menschen, Rechner, Daten, Programme und Kommunikationswege im Netz stören, bespitzeln oder schadens. Die Internetkriminalität ist der Sammelbegriff für alle kriminellen Tätigkeiten im Netz, sei es zum eigenen Nutzen oder zum Schaden Dritter. Die Angriffswerkzeuge, die bei der Cyberkriminalität zum Einsatz kommen, sind bösartige Programme, die von Häckern, Softwareentwicklern und Entwicklern von Häckern oder Kriminellen verwendet werden.

Das Spektrum der bösartigen Software, bekannt unter dem Gattungsbegriff Schadprogramm, erstreckt sich auf eine Vielzahl von Programmen und Verfahren, mit denen Rechnersysteme in ihrer Funktionalität eingeschränkt sind, sensible Informationen abgerufen werden, Rechner oder ganze Systeme blockiert werden. Jede dieser oft hochintelligenten Malware-Programme hat ihr eigenes Ziel. Erwähnenswert sind auch Botnetze, die gezielt gegen Unternehmensnetzwerke mit mehreren tausend befallenen Computern vorgehen.

Manche dieser Malwareprogramme verseuchen und verseuchen Rechner, andere beinhalten Identitätsdiebstahl und wieder andere das Ausspionieren von Bankkonten in Verbindung mit Kredit- und EC-Karten und deren Ausweisdaten. Umfang und Natur der Attacken zeigen, dass Malware immer intelligentere Lösungen entwickelt und von Software-Profis entwickelt wird.

Kontra - Cyberkriminalität

Das Spektrum der illegalen Handlungen und Kriminalitätsmöglichkeiten im oder über das Netz ist breit und erstreckt sich von der Ausweitung der Kinderpornographie im Netz über die Ausbreitung von Phishing " von persönlichen Zugriffsdaten, den illegalen Drogen- und Waffenhandel, Netzwerkbrüche und DDoS-Angriffe bis hin zur Ausbreitung von Malware und Betrug. All dies erfolgt über Clearnet/Visible Web, die bestehenden Plattformen der Untergrundwirtschaft, DeepWeb und Darknet.

Auf dem Gebiet der Cyberkriminalität gibt es - wie in kaum einem anderen Kriminalitätsbereich - eine stetig zunehmende Entwicklung der Kriminalität (siehe auch die Situationsberichte zur Cyberkriminalität). Cyberkriminalität sind Verbrechen, die gegen das Netz, Datennetze, IT-Systeme oder deren Dateien gerichtet sind (Cyberkriminalität im weiteren Sinne) oder mit dieser Informationstechnologie verübt werden. Die darin enthaltenen Nutzerdaten/Dateien mit so genannter Lösegeldverschlüsselung zu erzwingen, "Lösegeld" zu erzwingen, sie "fernzusteuern", in so genannten Bottennetzen zu verbinden und für weitere strafrechtliche Aktivitäten zu verwenden.

Phishing " bezeichnet alle Bestrebungen, z.B. durch falsche Webseiten, E-Mails oder Kurzmitteilungen, Zugang zu den personenbezogenen Informationen eines Internetnutzers zu erhalten und damit die Identität zu entwenden. Das schwächste Glieder der Sicherungskette ist in der Regel der eigentliche Internetzugriff. Mit geschickten psychologischen Manipulationen veranlassen sie ihre Betroffenen, Maßnahmen zu ergreifen, die die Datensicherheit gefährden.

Potentielle Betroffene werden z. B. anhand von Informationen in den Social Networks selektiert und zielgerichtet angesprochen. Korrespondierende Malware oder die strafrechtlichen "Dienste", die für eine solche Verfolgung genutzt werden können, können in relevanten Gremien der Schattenwirtschaft erstanden werden. Botnets und ihre Kapazität sind integraler Bestandteile der Infra-struktur von Internetkriminellen und werden heute als Rohstoffe in relevanten Gremien der Schattenwirtschaft offeriert.

Nach einer 2017 vom BITKOM herausgegebenen Untersuchung ist jeder zweite dt. Internetsurfer in den letzten 12 Monate vor der Untersuchung der Internetkriminalität zum Verhängnis geworden. Im zweiten Falle von Cyberkriminalität entstand ein wirtschaftlicher Nachteil. Dass die deutschen Internetzugänge von Cyberkriminalität stark betroffen sind, belegt eine 2017 von Symantec erstellte Untersuchung des US-Unternehmens Norton (38%).

Obwohl die Statistiken der Polizeikriminalität einen Anstieg der Zahl der Fälle im Cyberkriminalität zeigen, spiegeln sie nicht die Ergebnisse der Untersuchungen in diesem Phänomenfeld wider. Die Sichtweise der Polizisten auf die Cyberkriminalität muss auf einem sehr großen Schwarzfeld beruhen. Dies bedeutet, dass wahrscheinlich nur ein kleiner Teil der Verbrechen in diesem Gebiet der Kriminalität gemeldet oder der Kriminalpolizei und/oder den Vollzugsbehörden bekannt ist.

In dem Bundeskriminalamt wurden bereits in einem frühen Stadium Stellen eingerichtet, die sich mit den Folgen der Cyberkriminalität beschäftigen. Die Arbeitsgruppe SO 4 - Cyberkriminalität der Hauptabteilung für Schwer- und Organisationskriminalität (SO) des BKA ist zuständig für die Ermittlungen, die Koordination der nationalen und internationalen Tätigkeiten sowie die Untersuchung und Beschreibung der Situation der aktuellen Cyberkriminalität. Aufgrund der Vielschichtigkeit der Angriffsvektoren, des hohen Schadenspotenzials und der gesellschaftlichen Folgen von Cybercrime-Fällen ist eine vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Firmen und der Strafverfolgungsbehörde erforderlich.

Die Bundes- und Landespolizei reagierte auf diese Bedürfnisse mit der Errichtung der Zentralen Anlaufstellen Cyberkriminalität (ZAC) beim Bundeskriminalamt (BKA) und der Landespolizei. Das ZAC des BKA im Rahmen der National Cooperation Centre Cybercrime agiert als Mediator und Ratgeber für die Ökonomie, um polizeiliche Untersuchungen im Schadensfall auszugleichen.

Die zentralen Aufgaben der deutschen Kriminalpolizei im Rahmen der "Bekämpfung der Cyberkriminalität" werden vom Bundeskriminalamt wahrgenommen. Die Abteilung "Operative Evaluation Cyberkriminalität" ist die zentrale Stelle, die für die Bewertung des Kriminaldienstes verantwortlich ist. Die Abteilung ist auch für die internationale Kommunikation mit Interpol und Europol oder auf bilateralem Niveau verantwortlich. Das BKA arbeitet eng mit den Polizeikräften der Länder sowie im In- und Ausland zusammen: Dringliche Ermittlungen aus dem In- und Auswärtigen, die ein sofortiges Handeln erforderlich machen, werden von einem 24/7-Bereitschaftsdienst abgewickelt, der 365 Tage im Jahr ansprechbar ist.

Neben den allgemeinen Polizeianforderungen sind die Arbeiten im Zusammenhang mit der "Bekämpfung der Cyberkriminalität" durch einen hohen technischen Anspruch gekennzeichnet. Das Arbeitsfeld "Ermittlungshilfe/Internetforschung" beschäftigt sich mit verschiedenen Fragestellungen rund um die Kriminalitätsbekämpfung im Intranet. Deshalb sind bei der Strafverfolgung im Zuge von Untersuchungsverfahren oder der Informationsverarbeitung immer wieder Berührungspunkte mit dem Mittel des Internets vorgesehen.

Daher legt das Bundeskriminalamt großen Wert auf die Terrorismusbekämpfung. Von besonderer Relevanz ist vor diesem Hintergund die Rolle des BKA als nationale Zentrale der International Criminal Police Organization (Interpol) und des European Criminal Police Office (Europol). Das Zentralamt für Sexualstraftaten gegen Kinder und Jugendliche fungiert als Bindeglied zwischen in- und ausländischen Vollzugsbehörden und einer landesweiten Evaluierungs- und Koordinationsstelle für diese Stellen.

Weiterführende Infos zur Cyberkriminalität hier::