Internetsicherheit oder nicht: Die Neugierde der Kids und Jugendlichen ist groß und das Internet mit all seinen Angeboten hat für sie eine große Attraktion. Das Angebot im Internet bringt auch viele Vor- und Nachteile mit sich - Infos für die Hochschule erforschen, mit Freunde in Social Networks tauschen, musizieren und Filme ansehen sind nur einige davon.
Internetsicherheit: Der bestmögliche Datenschutz ist die Medienbildung. Oft ist es der ignorante und nachlässige Gebrauch des Internets, der Kindern und Jugendlichen schadet. Für sie gibt es viele Aufgaben und Probleme. Sie wollen Ihre Kleinen beschützen, haben aber oft nicht das nötige Wissen über Medieninhalte und altersgerechtes Nutzerverhalten.
Zudem sind die eigenen Kinder je nach Lebensalter oft weit vorne - kein Wunder, denn sie werden in dieser virtuellen Zeit aufwachsen. Voraussetzung für einen verantwortungsbewussten Einsatz des Internets ist das eigene Wissen. Wenn Sie und Ihr Baby mehr über die möglichen Gefährdungen wissen, können Sie diese besser vermeiden.
Wenn Sie und Ihr Baby sich im Internet sensibel und beleuchtet fortbewegen, werden Sie sich auch mit dessen Inhalt auseinander setzen und die Inhalte zielgerichteter und bewusst wahrgenommen. Warum fragst du dein Baby nicht, ob es sein eigenes Kalender oder Photoalbum in die Hände von jemandem auf der Strasse legen würde? Die schlechte Erweckung tritt nur ein, wenn eine Verwarnung per E-Mail oder per Post von seriösen oder zweifelhaften Anwaltskanzleien / Inkassobüros verschickt wird und die gesetzlichen Vertreter (über die die Internet-Verträge in der Regel abgewickelt werden) gebeten werden, mehrere hundert Euros durch Setzung einer Frist zu bezahlen.
Also rede mit deinen Kinder, interessiere sie für das, was sie im Internet tun. Schaffe eine vertrauenswürdige Grundlage, die es deinem Nachwuchs ermöglicht, im Problemfall zu dir zu kommen! Ein Vertrag über die Nutzung des Internets trägt dazu bei, dem Jugendlichen die wichtigsten, für ihn wichtigsten Netzwerkregeln leicht und altersgemäß zu vermittel.
Das bringt allen Betroffenen Transparenz und den Effekt, dass sich alle Beteiligten mit diesem Problem beschäftigen. Wenn der Vertrag schließlich von allen Seiten unterzeichnet wird, wird er verbindlich und trägt dazu bei, wiederholte Gespräche über die Nutzung des Internets zu verhindern. - Aufklärung über die möglichen Risiken der Internet-Nutzung.
Das trifft jedenfalls dann zu, wenn die Erziehungsberechtigten keine Anhaltspunkte dafür haben, dass das betroffene Mitglied das Nutzungsverbot für File-Sharing-Dienste missachtet. Hier haben wir für Sie 10 Regelwerke zu sicherheitsrelevanten Fragen zusammengetragen. Eine Broschüre mit den 10 aus Kindersicht ausgearbeiteten Goldregeln und ein Posters.
Sie können diese Zustimmung an das Lebensalter des Babys anpass. Bleibe im regelmäßigen Kontakt mit deinem Sohn.
Wenn Sie vermeiden wollen, dass versehentlich ein Kind hineinkommt, können Sie kinderfreundliche Seiten wie www.hulbee nutzen. Kennwörter müssen gesichert, regelmässig verändert und für Unbefugte nicht zugänglich sein. Die Registrierung auf Internet-Portalen ist nur mit dem Einverständnis der Erziehungsberechtigten zulässig. Zum Schluss gibt es ein Ausrufungszeichen und Sie haben ein gesichertes und leicht zu merkendes Pass.
Im Chat, in einem Forum oder in Social Networks wie z. B. über das Internet (Facebook) dürfen außer dem eigentlichen Name keine weiteren personenbezogenen Daten (z. B. Anschrift, Mobiltelefon oder Telefonnummer) bekannt gegeben werden. Es wird empfohlen, dass die Erziehungsberechtigten das Bild zusammen mit ihren Kinder aufstellen. Erklärung: Chat-Foren oder Social Networks laufen darauf hinaus, dass Internet-Kriminelle die Vorteile der anonymen Nutzung des Internets nutzen und sich so das nötige Kindervertrauen verschaffen.
Das Internet stellt insbesondere für die Pädophilen eine relativ risikoarme Möglichkeit dar, mit Kinder in Berührung zu kommen und sie zu bestimmten Aktionen oder Begegnungen zu ermutigen. Es muss dem Kinde klar gemacht werden, dass sich jeder im Internet als eine andere Persönlichkeit erweisen kann. Aus Datenschutzgründen werden Benutzerprofile in Social Networks so angelegt, dass nur persönliche Kontakte den Inhalt einsehen können.
Erklärung: Wenn Sie nicht die richtige professionelle Einstellung in Social Networks wählen, können Sie deren Profis aus der ganzen Welt sehen. Das sollte auch dem Kinde bewußt gemacht werden. Deshalb sollten sich die Erziehungsberechtigten die Zeit für die Gestaltung der beruflichen Rahmenbedingungen nützen. D. h. ein Bild darf ohne Zustimmung der dargestellten Person nicht publiziert werden - auch nicht im Internet.
Beispielsweise erwirbt das Unternehmen durch seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen sehr umfassende Rechte an allen eingestellten Bilder. Obwohl die Bilder prinzipiell wieder löschbar sind, verbleiben sie oft als "Sicherungskopien" auf einem beliebigen Server. Einmal im Internet gespeicherte Informationen können nicht mehr aus dem System genommen werden. Für den Kontakt mit anderen Menschen gilt das Gleiche wie außerhalb der elektronischen Welt: Gegenseitiger Schutz und Schutz sollten ebenso natürlich sein wie die Beleidigung, Belästigung oder Mobbing - in der Regel nicht einmal eine Vorstellung davon, wie schlecht solche Angriffe für denjenigen sind.
Bei Mobbing im Internet sollten Sie sich an einen vertrauenswürdigen Dritten richten (Eltern, Betreuer, Counter-Nummern, Polizisten, etc.). Die Eingabe von Name, Anschrift oder Telefonnummern auf Internet-Seiten ist nur mit dem Einverständnis der Erziehungsberechtigten zulässig. Ohne Einwilligung der Erziehungsberechtigten ist die Beteiligung an Verlosungen, Geboten bei e-bay für die Bestellung in Online-Shops oder kostenpflichtigen Online-Spielen nicht gestattet.
Erklärung: Es ist üblich, dass Jugendliche Bestellungen im Internet aufgeben oder ihre Angaben auf einer anscheinend freien Website machen. Dies kann dazu führen, dass ein Elternteil eine höhere Abrechnung erhält. Unter 7 Jahren sind sie rechtlich unfähig. Sie können also nur mit dem Einverständnis ihrer Erziehungsberechtigten einen Vertrag unterzeichnen.
Für Internet-Transaktionen steht diese Genehmigung derzeit jedoch nicht zur Verfügung. Er kann diese auch ohne das Einverständnis seiner Erziehungsberechtigten abschliessen. Zur Vermeidung von Belästigungen des Verkäufers und/oder Anbieters sollte das Kind bereits im Vorfeld darüber informiert werden, dass es im Internet prinzipiell nur mit dem Einverständnis seiner Erziehungsberechtigten Vertragsabschlüsse vornehmen darf.
Es dürfen keine Fotos, Videoclips, Musik- oder Filmaufnahmen auf Websites zum Austausch von Dateien oder anderen Websites (z.B. soziale Netzwerke) ohne Zustimmung der Erziehungsberechtigten hoch- oder heruntergeladen werden. Damit wird das Kinde selbst zum Provider einer kopiergeschützten Akte. Weil dies ohne Zustimmung des Autors erfolgt, bedeutet das Angebot einer solchen Akte eine Verletzung des Urheberrechts.
Erklärung: Je nach Lebensalter des Kleinkindes oder Jugendlichen sollten fixe PC- und Internet-Zeiten festgelegt werden. Die Zeit im Internet muss auf intelligente Weise genutzt werden. - Falls das betroffene Mitglied im Internet gegen das Gesetz verstößt, sollten Sie mit Ihrem Mitglied über den Fall und seine Entstehung ohne Vorstrafen nachdenken.
SICHERE NETZE HILFE e. V. bietet umfassende Einstellmöglichkeiten für regulierte Einsatzzeiten und sichere Navigation.