Aufgaben Datenschutzbeauftragter

Verantwortlichkeiten des Datenschutzbeauftragten

Was sind die Aufgaben des betrieblichen Datenschutzbeauftragten? Konzernbeauftragter für den Datenschutz: Aufgaben und Voraussetzungen Selbst wenn die Struktur und die allgemeinen Bedingungen hinsichtlich der Ordnungspflicht eines Beauftragten für den Datenschutz in den einzelnen Gesetzen verschieden sind, ist die Ordnungspflicht prinzipiell immer fest etabliert. Weitere Informationen zu den Vorschriften entnehmen Sie bitte unserer Aufstellung "Bestellpflicht des Datenschutzbeauftragten". Der Auftrag kann von einem eigenen oder von einer fremden Person ausgeführt werden.

Auf EU-Ebene wird derzeit das Recht des Datenschutzes überarbeitet. In Deutschland wird die Aufgabe des Betriebsdatenschutzbeauftragten in der jetzigen Gestalt voraussichtlich beibehalten. Die Datenschutzverantwortlichen haben verschiedene Aufgaben zu übernehmen und die rechtlichen Vorgaben zu beachten. Nachfolgend möchten wir uns insbesondere mit den Erfordernissen des BDSG befassen, wonach diese Aussagen sinngemäß für jedes Bundesdatenschutzgesetz zutreffen.

Gern begleiten wir Sie bei der Implementierung der rechtlichen Vorgaben, entweder im Zusammenhang mit der Betreuung eines internen Datenschutzverantwortlichen (Coaching) oder durch Auslagerung der Aufgaben des Datenschutzverantwortlichen in Gestalt eines internen Datenschutzverantwortlichen. Gern nehmen wir im Vorfeld eine Bestandsaufnahme vor (Datenschutzkontrolle). Ab wann muss ich einen Datenschutzverantwortlichen ernennen?

Der Datenschutzbeauftragte ist nach § 38 BDSG zu benennen, wenn mehr als 9 Mitarbeiter bei ihrer Tätigkeit mit persönlichen Informationen umgehen. Das geht ja rasch, denn das Senden und Erhalten von E-Mails ist bereits eine Verarbeitung personenbezogener Informationen. Aber auch wenn kein Datenschutzbeauftragter benannt werden kann, müssen die Datenschutzbestimmungen eingehalten werden.

Neben den Verpflichtungen sollten auch die Rechte angemessen reguliert werden. Was sind die Voraussetzungen für einen Datenschutzverantwortlichen? Der Datenschutzbeauftragte muss sachkundig und verlässlich sein. Fundierte Datenschutzexpertise kann im Zuge von Aus- und Weiterbildung und/oder Coaching sichergestellt werden. Verantwortungsbewusste Ausführung von Aufgaben, Objektivität, Geheimhaltung, Selbstlosigkeit, Selbstständigkeit. Wer kann ich nicht zum Datenschutzverantwortlichen ernennen?

Häufig in Konflikten stehende Geschäftsleiter, wenn sie ihre Belange und Aufgaben mit den Aktivitäten des Beauftragten für den Datenschutz in Einklang bringen und sich damit selbst steuern müssen. Was sind die Rechte und Verpflichtungen eines Beauftragten für den Datenschutz? Die Datenschutzverantwortlichen berichten unmittelbar an die Geschäftsleitung. Damit soll gewährleistet werden, dass durch die Beachtung der "Amtswege" keine Informationsverluste entstehen und die Wichtigkeit des Schutzes der Daten belegt wird.

Der Beauftragte für den Datenschutz ist bei der Berufsausübung anweisungsfrei. Er ist jedoch auch nicht weisungsberechtigt und sollte im Zuge seiner Tätigkeit auf ein bindendes Datenschutz-Konzept hinarbeiten. Aufgrund fehlender Weisungsbefugnisse und deren Durchsetzung kann der Beauftragte für den Datenschutz nicht für die Beachtung des Datenschutzgesetzes aufkommen. Sie ist jedoch dazu angehalten, die Geschäftsleitung hinreichend zu informieren und damit auf die Beachtung des Datenschutzgesetzes zu drängen.

Der Beauftragte für den Datenschutz hat zur Wahrnehmung seiner Aufgaben das Recht auf Weiterbildung und ist wie ein Mitglied eines Betriebsrats vor Kündigung geschützt, mit dem Vorbehalt, dass ein Datenschutzbeauftragter auf unbestimmte Zeit ernannt wird und die Ernennung nur von ihm selbst oder von der Kontrollstelle widerrufen werden kann. Außerdem darf der Beauftragte für den Datenschutz nicht diskriminiert werden und muss eine ausreichende Unterstützung erhalten, die genügend Zeit, Unterstützungspersonal oder andere Finanz- und Personalressourcen umfassen kann.

Was hat der Beauftragte für den Datenschutz zu tun? Dem Datenschutzbeauftragten obliegen diverse Aufgaben, die sich direkt und indirekt aus dem Bundesdatenschutzgesetz ableiten lassen: Überwachen der korrekten Durchführung von Datenverarbeitungsprogrammen; Pflicht zur Geheimhaltung von Daten; Schulungen von Mitarbeitenden; Bearbeiten von technischen Fragen von Mitarbeitenden, Auftraggebern, Mitarbeitenden und Fachabteilungen zu technischen und organisatorischen Massnahmen; Überprüfen der Bedürfnisse der Dienstleister, z.B. im Bereich der Auftragsdatenbearbeitung; Entwicklung, Erstellung und Wartung von Leitfäden oder eines Datenschutzhandbuchs; Überwachen und Sichern der Rechte der Betroffenen; Überwachen der Fortschrittskontrolle; Anfertigen eines Tätigkeitsberichtes.

Das bedeutet, dass der Beauftragte für den Datenschutz früh in datenschutzrelevante Vorhaben und Planung eingebunden werden muss. Das kann nur erreicht werden, wenn die Aufgabe des Beauftragten für den Datenschutz organisatorisch festgeschrieben ist. Darf ich den Beauftragten für den Datenschutz ausgliedern?