Ab sofort ist der Trojaner des BKA auch unter für Android verfügbar.
Derzeit zirkuliert Schadsoftware und sperrt den Zugang zu Android-Handys. "Der Trojaner Koler.A" wurde gettauft, was bereits auf diversen Ländern erschien. Die Zugriffe auf das Gerät sind gesperrt und man bemüht sich, den Benutzer davon zu überzeugen, dass die Sperrung durch die Polizeibehörden wegen einer Straftat ergangen ist. Der Schädling sucht auf über nach dem Standort des Mobiltelefons, in welchem Staat es gerade tätig ist.
In Deutschland wird claimed that the Federal Criminal Police Office, the Society for the Prosecution of Copyright Infringements (GVU) and the Federal Office für Security in Information Technology (BSI) are once again behind the ban on würde . Dennoch kann es vorkommen, dass besorgte Anwender in der entwickelten Begeisterung nicht aufhorchen, dies zu bemerken und sich dazu bringen ließen, sich mit der Erpressungsforderung auseinanderzusetzen.
Ob dies letztendlich würde zugute kommen wird, ist jedoch ungewiss.
Das Handbuch zur Bekämpfung der Online-Kriminalität der niedersächsischen Landespolizei - Aktuelles
Wieder und wieder kommen Verletzte zur Polizeistation und haben ein blockiertes Android-Smartphone dabei. Der Apparat sei von der Bundespolizei (BKA, etc.) blockiert worden, da er vom Benutzer bisher als illegal eingestuft worden sei. Nun muss der Benutzer eine Geldstrafe bezahlen, um das Produkt freizuschalten.
Die meisten Benutzer sind schockiert, weil sie keine der im Sperr-Bildschirm aufgeführten Verbrechen verübt haben. Denn es gibt die Polizisten und das Handy ist für den Alltag unerlässlich. Aktuell liegt der Schwerpunkt der Kriminalität auf Android-Geräten (Smartphones und Tablets). Benutzer navigieren mit dem Endgerät durch das Internet und erreichen Gefahrenstellen, an denen besondere Anwendungen zur Verfügung gestellt werden.
Oftmals sind es Anwendungen, die wie bekannte Anwendungen aussehen und es vortäuschen. Immer häufiger im Einsatz ist auch eine Playersoftware, die vermeintlich notwendig ist, um Pornos auf Smart Devices anzusehen. Mittlerweile haben die namhaften Produzenten gute Aussichten. Verwenden Sie Anwendungen nur in öffentlichen App-Stores. Achten Sie bei der Übertragung von Rechten an Anwendungen auf der Hut.
Wenn ein Screenshots nicht möglich ist, sollten Sie ein Bild mit einem anderen Endgerät (z.B. einer Digitalkamera) aufnehmen. Versuche, nachzuvollziehen, welche Handlungen du vorher durchgeführt hast (z.B. Link eröffnet, Herunterladen, Installation einer Anwendung, aufgerufene Website).
Wenn möglich, nehmen Sie das verschlossene Endgerät mit zur Anzeigenrückerstattung. Machen Sie sich keine Sorgen, Sie müssen Ihr Handy nicht bei der Polizeidienststelle aufgeben.