Das innovative Lehrwerk bietet den Studenten der neuen Master-Studiengänge zwölf Lern- und Arbeitsmodule als Basis für einen gesicherten Studien- und Prüfungserfolg. 2. Er ist nicht mit Wissen gefüllt, sondern kann auf der Basis eines sehr gut strukturierten Überblicks über alle wichtigen Themen selbständig arbeiten. Basierend auf vorhandenem Basiswissen werden beispielhafte Aufgaben präsentiert, die vom Anwender nacheinander bearbeitet werden.
Eine Lektüre, die den Lesenden an die Wand greift, ohne ihn zu mahnen. Inhalte: IT-Anwendungen - IT-Architekturen - IT-Management -Anwendungsentwicklung Die Zielgruppe: Studenten im (bisherigen) Diplom- und neuen Master-Studiengang (Master in Informatik, Bachelor in Betriebswirtschaftslehre, Bachelor in Wirtschaftsinformatik....) Dozenten: Die Autorinnen und Autoren unterrichten an der Fachhochschule Niederrhein Wirtschaftinformatik (Wirtschaftsinformatik) und besitzen umfassende Praxis- und Forschungserfahrung.
Anmerkungen zu den Vorschriften der BNetzA Mitteilung Nr. 208-201 (Amtsblatt) über die Verwendung von Videoidentifizierungsverfahren für die Ausgabe von QES
Dies würde für in Deutschland niedergelassene Trust-Dienstleister (VDA) höhere Auflagen bedeuten als für VDAs in anderen EU-Staaten, was die Weiterentwicklung des EU-Binnenmarkts erschweren könnte. Erfreulich ist auch die Intention des Bundesverbandes IT-Sicherheit e. V., das Produktsicherheitsgesetz zu ändern und die IT-Sicherheit für Verbraucherprodukte unter anderem durch die Aufnahme einer "garantieähnlichen Herstellerhaftung" zu verbessern.
Auch CDU/CSU und SPD wollen die Ausbreitung von sicheren Produkten und das Konzept "Sicherheit durch Design" vorantreiben. Letztere besagt, dass bei der Hard- und Softwareentwicklung von Anfang an darauf zu achten ist, dass die Rechner nicht nur am Ende der Wertschöpfungskette vor Cyberangriffen und damit vor Schwächen bewahrt werden.
Darüber hinaus soll ein Qualitätssiegel für die IT-Sicherheit von Erzeugnissen mehr Klarheit für die Konsumenten bringen. Auch das Ziel, "End-to-End-Verschlüsselung für alle zugänglich zu machen" und den Bürger in die Lage zu versetzen, "in verschlüsselter Form mit der Administration über gemeinsame Normen zu kommunizieren", ist zu begrüssen. Vielmehr heisst es: "Es darf für die Befugnis der Justiz keinen Einfluss darauf haben, in das Telekommunikationsgeheimnis zum Schutze der Öffentlichkeit einzugreifen, ob die Benutzer klassische Telefon- oder Textnachrichten zur Verständigung nutzen oder ob sie auf internetgestützte Botendienste umsteigen.
"Dies kann nur so interpretiert werden, dass die Sicherheitsbehörde entweder auch in der Lage sein sollte, verschlüsselt zu lesen oder diese unverschlüsselt mit der Quelle TCÜ unter Nutzung von Sicherheitslöchern zu lesen. Um die IT-Sicherheit zu erhöhen, ist keine der beiden Versionen kompatibel.