Melden Sie Internetbetrug - Konsumentenschutz oder Polizei? Jeder, der dem Internetbetrug zum Opfer gefallen ist, sollte dies melden. Sie können sich bei einer Verbraucherorganisation oder bei der Polizei anmelden. Verbraucherorganisationen unterstützen Sie nicht bei der Identifizierung der Straftäter und stellen auch nicht sicher, dass der verursachte Sachschaden erstattet wird. Falls Sie im Netz getäuscht wurden, geben Ihnen diese Unternehmen Hinweise, wie Sie Ihren Schadensersatz einfordern können.
Im Einzelfall trägt der Konsumentenschutz auch dazu bei, Betrugsgemeinschaften zu bilden. Melden Sie einen Scam im Netz, weisen die Unternehmen vor den Täuschungen der Taeter zurück. Durch einen Bericht beugen Sie neuen Verbrechen vor. Für die Prävention und Strafverfolgung von kriminellen Handlungen ist die Polizei verantwortlich. Unmittelbar nach der Anzeige eines Betrugs beginnen die Behörden, die Verantwortlichen zu identifizieren.
Im Falle einer Kriminalität im Netz ist oft eine grenzüberschreitende Kooperation erforderlich. Im Verdachtsfall trifft die Polizei Massnahmen zur Sicherung von Beweisen für Wohnungsdurchsuchungen und Beschlagnahmungen. In der Regel werden Sie es nur dann möglich machen, die Verantwortlichen zu bestrafen, wenn Sie einen Betrugsfall bei der Polizei melden. Wenn Ihnen nur die Strafe des Betrugs von Bedeutung ist, müssen Sie den Konsumentenschutz nicht anmachen.
Zur indirekten Verhinderung zukünftiger Verstöße ist die Mitteilung an den Konsumentenschutz nützlich. Sie unterrichtet die Internetnutzer über Fälle von Betrug im Internet und gibt Ratschläge, wie sie diese vermeiden können. Ein Bericht ist daher für beide Unternehmen empfehlenswert: Er unterstützt Sie, aber auch andere Verbraucher.
Falls Sie im Netz getäuscht wurden und eine Beschwerde einreichen wollen, ist es möglich, eine Beschwerde über das Netz mit einem Formular einzureichen. Vor der Übermittlung Ihres Berichts per Webformular beachten Sie die folgende Anmerkung: Wenn Sie uns personenbezogene Angaben oder Hinweise zukommen lassen wollen, setzen Sie sich mit der nächsten Polizeistation in Verbindung.
Damit Ihre Beschwerde oder Ihr Verweis umgehend bearbeitet werden kann, stellen Sie sicher, dass Sie die folgenden persönlichen und Kontaktdaten angeben: Beschreibe uns einfach, WAS, WANN, WO und WER dabei war. Wenn Sie einen begründeten Verdacht haben, stellen Sie auch die Informationen über den/die Verdächtige(n) zur Verfügung.
Wenn Sie keine Angaben haben, sollten Sie die Person (en) so präzise wie möglich ausdrücken. Werbung schalten Um eine Werbung zu erstellen, verwenden Sie am besten nur den nachfolgenden Link: Um die Polizei über drohende strafbare Handlungen oder gefährliche Situationen (z.B. Raub, Selbstmord, Einbruch) zu informieren, verwenden Sie am besten nur den nachfolgenden Link: