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Ausführlichere Erläuterungen zum Prüfkatalog zur Prüfung des Stands der technischen und organisatorischen Massnahmen oder zur Aufgabenerfüllung nach 9 BDSG und Anhang sind unter Checkliste Technische und organisatorische Massnahmen zu entnehmen. Unternehmenskontrolle (im BDSG nicht mehr als unabhängige Nummer im Anhang aufgeführt) "die interne amtliche oder interne Stelle so zu konzipieren, dass sie den speziellen Erfordernissen des Datengeheimnisses entspricht" Zugriffskontrolle (Anhang Nr. 1) "Unbefugten den Zugang zu Datenverarbeitungssystemen, mit denen persönliche Informationen bearbeitet oder verwendet werden, zu verweigern" Zugriffskontrolle (Anhang Nr. 2)
Zugangskontrolle (Anhang Nr. 3) "um sicherzustellen, dass die zur Verwendung eines EDV-Systems ermächtigten Personen nur auf die von ihnen zugangsberechtigten Personen Zugriff haben und dass die personenbezogenen Informationen während der Bearbeitung, Verwendung und nach der Aufbewahrung nicht unberechtigt ausgelesen, vervielfältigt, geändert oder gelöscht werden können" (Anhang Nr. 4).
die Sicherstellung, dass persönliche Angaben während der Datenübermittlung oder während des Transportes oder der Lagerung auf Datenträgern nicht unberechtigt ausgelesen, vervielfältigt, geändert oder gelöscht werden können und dass geprüft und festgelegt werden kann, an welche Punkte persönliche Angaben durch Datenübermittlungsgeräte übermittelt werden sollen" Eingabesteuerung (Anhang Nr. 5) "um sicherzustellen, dass später geprüft und ermittelt werden kann, ob und durch wen persönliche Angaben in Datenverarbeitungsanlagen erfasst, geändert oder gelöscht wurden" Auftragssteuerung (Anhang Nr. 6)
Zur Sicherstellung, dass die für den Kunden verarbeiteten personenbezogenen Informationen nur gemäß den Anweisungen des Kunden bearbeitet werden können" Bereitschaftskontrolle (Anhang Nr. 7) "um sicherzustellen, dass die personenbezogenen Informationen gegen unbeabsichtigte Vernichtung oder unbeabsichtigten Datenverlust gesichert sind" Separationskontrolle (Anhang Nr. 8) "um sicherzustellen, dass die für verschiedene Zwecke erhobenen Informationen separat weiterverarbeitet werden können" Sicherheitspersonalstunden:
Zugangskontrolle für Telearbeiter und HeimarbeiterInnen? Dr. Peter Münch, Kontrolllisten zur betrieblichen Prüfung gem. 38 BDSG, RDV 2006, 272, 280; Coaching Workshop Datenschutzpraxis; Dr. Münch ist Referent für Datenschutz und IT-Sicherheit und Vorstandsmitglied der GDD Datensicherung Akademie.