"Der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit", heißt es, und man grinst unfreiwillig über die anhaltende mangelnde Anerkennung. "Hier sind wir richtig", sagt Andrea Voßhoff. Seit ihrer Bundestagswahl vor drei Jahren wohnt die 58-jährige Rechtsanwältin in der Husarenstraße; von ihrer Zentrale in Bonn und der Niederlassung Berlin aus ist sie als selbständige Aufsichtsbehörde für die Datenschutzkontrolle in Bundesämtern sowie Telekommunikations- und Postgesellschaften tätig.
"In ihrer anspruchslosen Funktion betreuen wir Bund esstellen und andere Behörden, aber auch Telekommunikations- und Postunternehmen", sagt sie. "Es ist nicht unsere Aufgabe, den Datenschutz in der Wirtschaft generell zu steuern, dafür sind die Landesaufsichtsbehörden verantwortlich - wie alle Landesbehörden", so sie.
Prinzipiell können die Zuständigkeitsbereiche der Behörden in die Bereiche Consulting und Controlling unterteilt werden. "Alle föderalen Behörden und, im privaten Bereich, Firmen der Telekommunikations- und Postbranche werden von uns dabei unterstützt, die Datenschutzbestimmungen so effizient wie möglich durchzusetzen. "Er berät zudem die Regierung und den Rat und vertritt die deutsche Datenschutzpolitik auf nationaler und regionaler Eben.
Einerseits kann sich jeder Staatsbürger mit Anfragen oder Beanstandungen an die zuständige Voßhoff-Behörde wenden, andererseits ist der Beauftragte für den Datenschutz auch eigenverantwortlich in der behördlichen und betrieblichen Überwachung tätig. Weshalb und für wen ist diese Tätigkeit von Bedeutung? "Jeder einzelne ist von unserer Tätigkeit direkt betroffen", sagt er. Sie hat unter anderem dafür zu sorgen, dass die Verarbeitung der Daten in ihrem Verantwortungsbereich so abläuft, dass das Recht der Menschen auf Informationsselbstbestimmung stets gewahrt bleibt.
Jahr für Jahr kommen über 000 Nachfragen bei uns an", sagt Voßhoff. Auch wenn einige von ihnen nicht in ihren Verantwortungsbereich fallen, ist es natürlich notwendig, alle Fragen zu klären. Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz hat seit der Inkraftsetzung des Bundesdatenschutzgesetzes im Jahr 2006 auch die Funktion einer Ombudsperson: "Jeder Staatsbürger hat in bestimmten Grenzen das Recht auf unentgeltlichen Zugriff auf offizielle Auskünfte und auf die ihn betreffenden Verwaltungsverfahren", beschreibt sie die daraus entstehenden Aufgabenstellungen.
Was ist der aktuelle Arbeitsschwerpunkt? "Und ich möchte die Hausarchitektur so gestalten, dass sie auch den Anforderungen entspricht ", sagt er. Bei der Übernahme der Geschäftsführung der Agentur mit 87 Beschäftigten im Jahr 2014 fragte sie sich, wie das überhaupt gehen könnte. Es sollen 14 Bundesressorts mit ihren 400 Geschäftseinheiten fachkundig und schnell betreut werden, darunter 307 Arbeitsämter, 400 Sozialversicherungen und rund 5000 Post- und Telekommunikationsdienstleister in Deutschland.
Neben einer soliden Organisation steht der stetige Personalaufbau ganz oben auf der Agenda: Ende 2016 hatte die Verwaltung bereits 110 Beschäftigte und will diese bis zum Ende des Jahres auf 160 erhöhen. Das Multitalent: Das Büro von Dirk Hensel nimmt eine besondere Stellung innerhalb der Autorität ein. Die 37-jährige Juristin ist in der Einheit 24 tätig, die als einzige nicht nur Behörden des Bundes, sondern auch private Firmen betreut und überwacht.
"Im Bereich der Telekommunikations- und Postdienste und seit kurzem auch der Wirtschaftsadministration sorgen ich und fünf Kolleginnen und Kollegen für die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen. Die Rednerin: Auch in einem dem Datenschutz gewidmeten Hause muss jemand die Bevölkerung informieren: Als Pressesprecherin kontrolliert die 39-jährige die Kommunikation des Amtes vom Büro Berlin aus.
Unter anderem muss das Präjudiz ausgeräumt werden, dass Datenschutz gelegentlich auch Schutz von Tätern ist. "Damit wir auch Zeit für spezielle Aktionen haben", so der Anwalt, "wollte das Unternehmen zum Beispiel aus Anlass des Tages des sicheren Internets die jüngere Generation für das Problem der Sicherheit von Daten sensibilisieren. Wichtiger Termin ist auch der 25. Mai 2018: Bis dahin muss ein neuer europäischer Datenschutzrahmen als Nachfolgerin des heute geltenden BDSG umgesetzt werden.
Von wem wird die Arbeiten bezahlt? Der Bundesbeauftragte ist seit dem 01.01.2016 eine unabhängige Bundesoberbehörde; vorher war die Stelle seit ihrer Errichtung 1977 beim Bundesministerium des Innern ansässig. Seitdem wird der Haushaltsplan des Beauftragten der Bundesregierung in einem gesonderten Teil des Bundeshaushaltes dargestellt, dessen Rechtslage mit der des Bundesrechnungshofes vergleichbar ist.
Weshalb ist der Bundesbeauftragte für den Datenschutz in Bonn? Der Datenschutz wird auch auf europäischer Ebene immer stärker geregelt: "Sehr praktisch, die Datenschutzmusik wird in Brüssel immer mehr gespielt", erläutert er. Bonn ist auch im BDSG verankert, das für uns selbstverständlich ist, weil viele der zu prüfenden Anlagen von der Bundeshauptstadt aus gut erreichbar sind.
Da das Amt aber auch dem Parlament gegenüber zuständig ist, ist Voßhoff oft in der Bundeshauptstadt tätig. "Daher hat unser Liaison Office mit seinen 15 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine wichtige Aufgabe", so sie.