Cybercrime Kurze Erklärung

Kurze Erklärung zur Cyberkriminalität

Verbrechen, bei denen die Täter moderne Informationstechnologie nutzen, werden allgemein als Cyberkriminalität bezeichnet. Cyberkriminalität - was ist das eigentlich? EDV-Kriminalität oder IKT-Kriminalität im weiteren Sinn bezieht sich auf alle Formen von Handlungen, die strafbar oder kriminell sind und bei denen der Rechner oder das EDV-System das Mittel oder der Zweck der strafbaren Handlung ist. Ausgehend von der Begriffsbestimmung in der Einführung wird grundsätzlich zwischen den Gebieten "Computerkriminalität im engen und weiteren Sinne" unterschieden der Rechner hat das Delikt als entscheidender Auslöser beeinflußt.

Der Begriff "Computerkriminalität im weiteren Sinne" umfasst dagegen alle herkömmlichen Verbrechen, bei denen der Rechner als Mittel zur effizienten Ausführung eingesetzt wird. Wirtschaftsdelikte, politischer Extremfall, organisierte Verbrechen und Informatikkriminalität stehen im Zusammenhang mit dem Schutz personenbezogener Informationen.

In die Strafgesetze wurden in den 80er Jahren eine Reihe von Straftaten einbezogen, die dazu dienen sollen, die typischen Computerdelikte zu ahnden. Dieser Sachverhalt deckt viel von dem ab, was man unter Informatikkriminalität versteht, aber nicht alles: Hacken ist oft als Ausspionieren von Informationen zu bestrafen, die Verbreitung von Computerviren in der Regel als Veränderung von Informationen in Form von strafbarer Pornografie, kriminellen rassistischen Darbietungen.

Diese Straftaten gehören auch zur EDV-Kriminalität im weiteren Sinn. Praktisch ist besonders zu erwähnen, dass pornografische Darstellungen von Kindern, bei denen Geschlechtsverkehr mit Kindern eine wichtige Funktion hat oder Gewalttaten (z.B. Vergewaltigungen) auftreten, grundsätzlich untersagt sind. Kinderpornografie ist bereits jetzt gesetzlich geahndet.

Beispielsweise sind in den Niederlanden auch Repräsentationen sexueller Akte mit Tierversuchen sozial verboten, aber - anders als in Deutschland - nicht zu ahnden. Sehr einschneidende Sexualdarstellungen gehören somit ebenfalls zur freien Meinungsäußerung, d.h. sie sind nicht unter Strafe gestellt, werden aber dennoch in keiner Form von der Gesellschaft anerkannt. Die Internet-Kriminalität hat in den vergangenen Jahren stark zugenommen. 2.

Andernfalls nimmt die Fallzahl jedoch leicht zu. Sie hat die Funktion eines allerletzten Ausweg, der genutzt wird, wenn alles andere nicht mehr erfolgreich ist. Natürlich gibt es jetzt in allen Ländern Sondereinheiten für schwierige Sachverhalte.