Datenschutz und Datensicherheit Definition

Definition von Datenschutz und Datensicherheit

war die Definition und Klärung der Datensicherheit. Datensicherheit und Datenschutz: Definition und Demarkation Der Begriff Datenschutz, Datensicherheit und IT-Security ist für Sie im alltäglichen Einsatz der Informationstechnologie von großer Wichtigkeit. Sie sind jedoch oft verwirrt oder nicht klar abgegrenzt. Obwohl der Datenschutz auf die Wahrung der Vertraulichkeit der Benutzer ausgerichtet ist und in erster Linie von rechtlicher Relevanz ist, ist das Thema Security ein übergreifendes Fachkonzept ohne persönlichen Bezug.

Auch in der IT-Literatur findet man oft keine klare Unterscheidung zwischen den Begriffen Protection und Security. Unterschiedliche Autorinnen und Autoren erklären die Fachbegriffe in unterschiedlichen Zusammenhängen. Datenschutz beginnt beim Einzelnen und seinem Recht auf Datenschutz. Die Datenschutzbestimmungen sind gesetzlich festgeschrieben. Informationsselbstbestimmung ist ein rechtliches Gut, das die Menschen vor dem Missbrauch ihrer persönlichen Informationen schützt.

Rechtsgrundlage dafür sind zum Beispiel das BDSG und die Landesdatenschutzgesetze.

Die Privatsphäre von natürlichen Menschen ist geschützt. Rechtsträger, wie z.B. öffentliche oder private Vereine, werden in der Regel nicht einbezogen. Der Sicherheitsauftrag bezieht sich auch auf solche Informationen ohne persönlichen Bezug. Datensicherheit ist die technologische Heraus-forderung, wenn es darum geht, jegliche Form von Information vor unberechtigtem Zugang zu sichern. Deshalb zählen auch solche Angaben, die keine Rückschlüsse auf eine gewisse Persönlichkeit erlauben, zu den schutzwürdigen Angaben im Sinn der Datensicherheit.

Dabei kann es sich sowohl um elektronisch als auch z.B. um schriftliche Angaben handeln. Im Gegensatz zum bloßen Datenschutz geht die Sicherung über die reine Datenerhebung, -erhebung und -weiterverarbeitung hinaus. Stattdessen stellt sich die Sicherheitsfrage, welche Begriffe und Massnahmen zum Datenschutz notwendig sind.

Auch die Sicherheitsaufgabe ist rechtlich mit dem Recht auf Datenschutz verbunden. Beispielsweise ist in § 9 des BDSG die Durchführung von sicherheitstechnischen Sicherungsmaßnahmen zur Sicherung geregelt. Die vorgeschriebenen Organisations- und Technikmethoden bilden eine Schnittmenge zwischen den rechtlichen und fachlichen Aufgaben.

Dies zeigt die starke Verflechtung von Schutzwirkung und Unbedenklichkeit. Für den Datenschutz gibt es verschiedene Begriffe, die an unterschiedlichen Datenschnittstellen beginnen. Generell stellen sich die Fragen nach der Herkunft der Informationen und deren Sicherung. Dabei geht es weniger um den Bestand als um die Herkunft der Angaben im Sinne des Rechts auf Informationsselbstbestimmung.

Aufgrund verschiedener Gesetze und Richtlinien zum Datenschutz sind Firmen dazu angehalten, alle notwendigen Massnahmen zu treffen, um die personenbezogenen Informationen der mit ihnen verbundenen Parteien zu sichern. Darüber hinaus müssen sie ihren Nutzern umfassende Informationen zum Thema Datenschutz zur Verfügung stellen. Dazu gibt es Datenschutzvorschriften, die dem Anwender z.B. bei der Neuinstallation von Programmen präsentiert werden müssen.

Dazu gehören unter anderem gesicherte Benutzerkonten und Kennwörter. Weitere Möglichkeiten zum Schutze im Netz sind Schutzmassnahmen wie z. B. Viren- und Firewallschutz. Zu den technischen Aufgaben der Datensicherheit gehört der Datenschutz. Unbefugter Zugang und missbräuchliche Verwendung der Unternehmensdaten wird ebenfalls im Sinne der Datensicherheit verhindert.

Auch Privatpersonen können von solchen Gefährdungen erfasst werden, wenn sie bei einer Einrichtung deponiert werden. Zum Beispiel die Bankkundendaten, die im Banksystem der Bank gespeichert sind. Durch die enge Integration schließt die Datensicherheit auch datenschutzrelevante Aspekte mit ein. Regelmässige System-Updates, Aktualisierungen der wichtigen Anwendungen und Anwendungen sowie aktiver Antivirensoftware und Firewall sind gängige Sicherheitsmaßnahmen für jeden Benutzer.

Die Sicherheitsvorkehrungen sind bei heutigen PC's, Laptops, Server und Mobilgeräten Standard. Gerade in Betrieben mit einer sensiblen IT-Infrastruktur ist die regelmässige Aus- und Weiterbildung der Mitarbeitenden ein wichtiger Sicherheitsbeitrag. Allerdings verbleibt die Datensicherheit ein fortlaufender Vorgang, der auch in der Eigenverantwortung des Betroffenen im Hinblick auf den Schutz schützenswerter Informationen erfolgt.

Datenschutz und Datensicherheit sind zwei sich gegenseitig bedingende Aufgaben. Beginnt die Security in erster Linie mit der Technik der IT-Infrastruktur, so ist der Datenschutz in erster Linie eine rechtliche Angelegenheit. Die Datenschutzgesetze von Bund und Ländern sehen unter anderem die Einführung technischer Sicherheitsmaßnahmen vor. Häufig gibt es in Firmen unterschiedliche Bereiche für Datenschutz und Datensicherheit, in denen Datenanwälte für den Datenschutz und Computerwissenschaftler für die Datensicherheit verantwortlich sind.

Beim Datenschutz müssen die immer wichtigeren EU-Richtlinien berücksichtigt werden. Das Bundesdatenschutzgesetz wird nach und nach an die Verordnung über den Datenschutz (DSGV) angepasst. Dies kann auch zu neuen technischen Regelungen für die Datensicherheit führen.