Außerdem wird immer wieder versucht, Computer-Viren, trojanische Pferde oder andere Schadprogramme über das Netz durch Spam und Junk-Mails zu verteilen. Spam wird häufig verwendet, um Verknüpfungen zu einer falschen Website zu erstellen, auf der z. B. Informationen für Online-Banking ausspioniert werden können. Abhängig von der weiteren Verwendung der Informationen können Straftatbestände wie z.B. Missbrauch vorprogrammiert sein.
Sogar die zunächst legal erhobenen Informationen, z.B. aus einem Gewinnspiel oder einer Newsletter-Anmeldung bei einem dubiosen Provider, können im Einzelnen über zweifelhafte Mittel an Spam-Versender gelangen und von diesen ausgenutzt werden. Es ist jedoch notwendig, so genannte Spam-Ordner korrekt zu konfigurieren und zu kontrollieren, da E-Mails, die nicht wirklich Spam sind, immer ausgelesen werden.
Der Betreffende kann sich gegen Spam mit einem Verwarnungsschreiben oder einer einstweiligen Verfügung verteidigen. Bitte wähle den Standort in Deiner Region aus und Du erhältst eine Liste von Anwaltskanzleien mit speziellen Kenntnissen im Bereich Spam.
Sie haben Spam oder Werbe-E-Mails bekommen? Wollen Sie rechtliche Schritte einleiten?
Ärgerliche Werbe-E-Mails, auch als "Spam", "Junk" oder unter dem Stichwort "Spamming" bekannt, sind die meistgesendeten E-Mails in Deutschland. Dazu gehört auch jede unaufgeforderte Werbung per E-Mail, für die keine vorherige Zustimmung erteilt wurde. Der BGH hat folgende Grundsätze formuliert: "Das Versenden einer unaufgeforderten E-Mail zu Werbungszwecken steht in der Regel im Widerspruch zum allgemeinen Anstand im Wettkampf.
Solche Werbemaßnahmen sind nur in Ausnahmefällen erlaubt, wenn der Adressat seine ausdrückliche oder stillschweigende Zustimmung zum Empfang von E-MailWerbung gegeben hat oder wenn die Werbemaßnahmen gegenüber Händlern aufgrund bestimmter Sachverhalte als im objektiven Sinne des Adressaten angesehen werden können. Die Werbetreibenden müssen angemessene Massnahmen ergreifen, um zu verhindern, dass eine E-Mail aufgrund eines Schreibfehlers eines Dritten zu Werbungszwecken falsch versendet wird.
"Der Versand von Werbe-E-Mails ist nach dem Bundesgerichtsurteil wettbewerbsbeschränkend und muss vom Adressaten nicht akzeptiert werden, es sei denn, er hat zuvor seine ausdrückliche oder endgültige Zustimmung erteilt. Zuerst muss der Adressat die E-Mail lesen, um den Werbeinhalt zu identifizieren. Vor diesem Hintergrund erhebt sich die Fragestellung, wie die Adressaten von Spam-Mails konkret und rechtmäßig gegen sie vorgegangen werden können.
Wenn Sie zuvor Ihr Einverständnis zum Abbestellen oder Abbestellen erteilt haben und den Absender der Werbe-E-Mails darüber informieren, dass Sie in Zukunft keine Werbe-E-Mails mehr empfangen möchten. Sollten Sie Werbe-E-Mails empfangen, für die Sie nicht zuvor Ihr Einverständnis erklärt haben, sollten Sie den Absender der Werbe-E-Mails bitten, den Empfang sofort zu unterlassen.
Sollten Sie trotzdem vom Absender weitere Werbe-E-Mails erhalten, sollte zunächst eine Klärung der Sache ohne Gerichtsverfahren angestrebt werden. Es ist auch möglich, den Absender der Werbe-E-Mails zu einer strafrechtlich relevanten Abmahnung zu ersuchen. Diese kann für Sie eine Abmahnungserklärung mit Strafgeldern ausstellen, in der sich der Absender dazu verpflichten wird, Ihnen künftig keine Werbe-E-Mails mehr zuzusenden und im Falle eines Verstoßes eine Geldstrafe von bis zu 250.000,00 zu bezahlen.
Nach Einreichung der Abmahnung durch den Absender der Werbepost ist eine rechtliche Durchsetzung der Forderung in der Regel nicht mehr notwendig. Weil die Gefahr der Wiederholung durch die Zustellung einer Abmahnung mit Strafklausel auszuschließen ist. Verweigert der Absender der Werbe-E-Mails die Unterlassungsverpflichtung, wird eine Klage erhoben. Dies liegt daran, dass die Gefahr der Wiederholung gegeben ist, d.h. die Gefahr, dass der Absender der Werbe-E-Mails eine Werbe-E-Mail an den Empfänger zurückschickt.
Der unaufgeforderte Versand von Werbe-E-Mails kann einen Angriff auf das bestehende und geübte Geschäft oder auf das generelle Recht auf Persönlichkeit bedeuten. Das gegründete und betriebene Gewerbe ist ein durch 823 Abs. 1 BGB geschütztes Recht. Neben den Betrieben haben auch die Freiberufler wie Ärzte und Rechtsanwälte Anspruch auf eine störungsfreie Wirtschaft.
Aufgrund dieser Beeinträchtigung der Arbeitsprozesse durch den Versand unaufgeforderter Werbe-E-Mails handelt es sich beim Versand auch um einen direkten betriebsbedingten Einsatz. Zu den Rechtsgütern gehören auch das generelle Recht auf persönliche Freiheit und das Recht auf Auskunft, die durch 823 Abs. 1 BGB gewahrt werden. Diese schützen die Persoenlichkeit einer Persoenlichkeit vor ungesetzlichen Einmischungen.
Der Versand unaufgeforderter Werbesendungen schadet dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Adressaten grundlegend (LG Karlsruhe vom 25.10.2001, Az.: 5 O 186/01). Durch die vorgenannten Interventionen kann der Adressat der Werbepost einen Unterlassungsanspruch gegen den Absender durchsetzen. Der Absender der Werbe-E-Mails ist durch das Gerichtsverfahren daran gehindert, weitere Werbe-E-Mails an den KlÃ?ger oder Anmelder zu senden.
Das Versenden unaufgeforderter kommerzieller E-Mails könnte ebenfalls einen Verstoss gegen das Kartellrecht darstellen. Dies würde ein Konkurrenzverhältnis zwischen dem Absender und dem Adressaten der Werbepost erfordern. Für Werbe-E-Mails ist dies der Platz, an dem der Adressat sie nachlesen kann. Die folgenden Hinweise können Ihnen dabei behilflich sein, sich in Zukunft vor ungewollten Werbe-E-Mails zu schützen:
Zu diesem Zweck empfiehlt es sich, eine eigene E-Mail-Adresse einzurichten, da die Möglichkeit bestehen kann, dass bestimmte Programme Ihre E-Mail-Adresse explizit suchen und Ihnen dann Werbe-E-Mails zusenden. Es kann jedoch vorkommen, dass E-Mails, die keinen Werbeinhalt enthalten, in den Spam-Ordner geraten. Sie sollten es daher regelmässig auf E-Mails prüfen, die unbeabsichtigt als Spam eingestuft werden.
Sollten Sie Spam-Mails empfangen haben und rechtliche Schritte gegen den Absender einleiten wollen, sind wir Ihnen gern bei der Beantwortung dieser Fragen behilflich. Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Nähere Auskünfte unter::