Auch die Geheimhaltungsgrade TOP SECRET, SECRET und CONFIDENTIAL - CONFIDENTIAL sind offiziell klassifiziert. Stellen Firmen im Namen einer Behörden oder des Staats Verschlusssachen her, wird der Hinweis auf offizielle Anfrage geheim gehalten. Der Emittent der Verschlusssache erteilt das Passwort neben der Verschlusssache und übermittelt es allen Beteiligten, die Zugriff auf die Verschlusssache haben.
Klassifizierte Dokumente sind je nach Klassifizierung in abgeschlossenen Schränken oder Safes aufzubewahren. Sie müssen für die elektronische Übertragung verschlüsselt werden. "LOCKINGS - FOR USE ONLY" ist für jeden Angestellten einer Autorität im Zuge seiner Amtsgeschäfte einsehbar. Wer Zugriff auf vertrauliche Informationen der Klassifizierung "VERTRAULICH" oder "GEHEIM" oder höher haben soll, muss sich zuvor einer separaten Sicherheitskontrolle unterziehen.
Zudem unterscheidet die Berechtigung zwischen den Zuständigkeiten zum "Zugriff" auf klassifiziertes Gut (= unbefugter Zugriff auf Inhalte) oder zur tatsächlichen Bearbeitung (= unbefugter Zugriff auf Inhalte). Vorschriften über die Geheimhaltungsgrade sind beispielsweise in 2 der Geheimhaltungsverordnung des Bundestags (Anlage 3 zu GO-BT), in der Allgemeinen Verwaltungsverordnung des Bundesinnenministeriums über den sachlichen und gestalterischen Geheimhaltungsschutz (VS-Anweisung - VSA)[1] und in § 4 SÜG enthalten.
Das Staatsgeheimnis wurde als vertraulich (VVS) eingestuft. Die Abgeordneten des Minister, der Chefinspektor der NVA und die Kommandanten mit dem Rang eines Generalmajors und Gleichgestellten für Geheimkommandos, die Kommandanten mit dem Rang eines Obersts und Gleichgestellten für Geheimsachen und die Geschäftsführer der staatlichen Unternehmen im Ministerium für Landesverteidigung und Geheimsachen, die Verantwortlichen der strukturellen Einheiten mit Oberstleutnants und Gleichgestellten durften Geheimkommandos klassifizieren und reproduzieren.
Geheimsache: politisch, wirtschaftlich, militärisch, wissenschaftlich, technisch, technologisch und andere wichtige Information, deren Geheimnis die DDR oder die sozialistische Staatsgemeinschaft in großem Umfang ausnutzt oder deren Offenlegung ernste Gefährdungen, Beeinträchtigungen, Störungen oder sonstige Benachteiligungen für die Innen- und Aussenpolitik des Sozialstaates, der Nationalökonomie, der Streitkräfte oder der inneren Unversehrtheit verursachen kann.
In der Zeit des NS wurden in der Verordnung über Verschlusssachen (H. Dv. 99, M.Dv.Nr. 9, L.Dv.99 - vom I. Okt. 1935 und I. Aug. 1943) die Grundvoraussetzungen für die Verschwiegenheit in Militärangelegenheiten festgeschrieben. Als Verschlusssache gilt: "Verschlusssache im Sinn dieser Bestimmung sind solche Schriftsätze und Dokumente, die zum Wohl des Reichs, vor allem im Hinblick auf die nationale Verteidigung oder aus anderen amtlichen Erwägungen, eines speziellen Schutzes der Verschwiegenheit bedarf.
"Militärische Geheiminformationen wurden in drei Stufen der Geheimhaltung untergliedert. In der Geheimhaltungsverordnung wurde die Markierung, Verbreitung, Vernichtung aber auch das Schadensverhalten präzise geregelt. In seiner Ausführungsverordnung 13526 - Classified National Security Information vom 29. 12. 2009 in Section 1. 7 hat der ehemalige Staatspräsident Barack Obama unter anderem festgeschrieben, dass keine Information verschwiegen werden darf, -GAMMA und die Handlungsanweisungen ORCON//NOFORN.
13 ][14] Diese Vermutungen basieren jedoch auf einem Missverständnis:[15] Als Zusatz zur Klassifizierung unter Verwendung der oben erwähnten Geheimhaltungsgrade können alle Informationen zudem im Zusammenhang mit einem vom Direktor des nationalen Geheimdienstes initiierten so genanntem Sonderzugriffsprogramm eingeschränkt werden. Diese Strombegrenzung wird als Sensible Compartmented Information bezeichnet und beinhaltet mehrere Zugriffskontrollprogramme, die als Aufschlüsselung nach Informationsquellen dienen.
Öffentlich zugängliche Information oder Unterlagen sind mit dem Hinweis NON SENSITIVE INFORMATIONEN RELEASABLE TO THE PUBLIC gekennzeichne. Hochsprung Rudolf Absolon: Die Wehrmacht im Dritten Weltreich. Jahrgang 1: Jänner 1933 bis einschließlich zum 2. Aug. 1934, mit einem Überblick über das militärische Leben in Preußen, dem Imperium und der weimarischen Teilrepublik.
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