Wie aus den ersten Betriebsräten der ersten Stunde ein heute bekannter Konzernbetriebsrat wurde, erfahren Sie hier. Das Betriebsverfassungsgesetz geht auf das neunzehnte Jh. zurück - auf das Alter der Industrie. Anfang des zwanzigsten Jahrtausends wurden in Preußen und Bayern Gesetzgebungen zur Gründung von Arbeiterkomitees im Bergbau, vor allem im Kohlebergbau, verabschiedet.
Im Jahr 1916 wurden mit dem Patriotischen Hilfswerk in allen kriegstragenden Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern Betriebsräte gebildet. Im Zuge der Umwälzung 1918 wurde die Funktionsweise der Betriebsräte zunächst sehr umstritten zwischen den Radikalkräften und den moderaten Mächten erörtert. Im Betriebsratsgesetz im Sinne der Betriebsverfassung wurden dann die Rechte und Verpflichtungen der Betriebsräte und der betrieblichen Selbstbestimmung festgelegt.
Sie soll für die gesamte Laufzeit der Woiwodschaft Weimar entscheidend sein. Die Nationalsozialisten hoben das Betriebsratsgesetz von 1934 mit dem Bundesarbeitsgesetz auf und ersetzten die Beteiligung durch das Prinzip des Führers. Mit den Siegermächten der Allianz im Zweiten Weltkrieg wurde 1945 die Idee eines Unternehmensführers beendet. Mit dem Betriebsverfassungsgesetz wurde 1952 die Überlieferung des Betriebsratsgesetzes von Weimar fortgesetzt.
Das Betriebsverfassungsgesetz wurde danach mehrmals geändert. Im Jahr 1972 kam es zu einer grundlegenden Revision, der weitere Revisionen folgen. Unter anderem wurde die Einrichtung von Belegschaftsvertretungen in kleinen Unternehmen vereinfacht, die Abgrenzung zwischen Arbeitnehmern und Arbeitnehmern abgeschafft und ein Quotensystem für mehr Chancengleichheit geschaffen.
Mit der neuen Brücke wird es ab dem kommenden Jahr leichter, die eigenen Arbeitszeitmodelle lebenstauglicher zu machen. Haben Sie spezielle Fragestellungen zu bestimmten Bereichen wie Pensionen, Mini-Jobs, Kurzaufenthalte oder andere Aufgabenbereiche des Bundesministeriums? Hier finden Sie Angaben des Presseministeriums, einschließlich Arbeitsmarktdaten.
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