Datenschutz Datensicherung Unterschied

Schutz der Daten Daten Datensicherung Differenz

Wie kann man sich den Unterschied zwischen Privatsphäre und Datenschutz merken? Es gibt keinen Unterschied zwischen Shared Managern und Auftragnehmern. Datensicherheit Zu einer Zeit, in der gesellschaftliche Informationsplattformen immer beliebter werden, kommen immer häufiger Bezeichnungen wie "Datenschutz" und "Datensicherheit" vor. Datenschutz ist durch das Gesetz reguliert. Datenschutz ist der Missbrauchsschutz von personenbezogenen Angaben (siehe Beitrag "Was sind persönliche Daten?"). Beim Thema Datenschutz geht es um die Möglichkeit und das Konzept zum Schutze vor Datenverlust.

Wenn Sie versehentlich eine Akte auf Ihrem Rechner löschen, den Mülleimer leeren und erst später feststellen, dass Sie diese Akte noch benötigen, kann es zu Datenverlusten kommen. Auch bei Diebstahl oder Ausfall des Computers kann es zu Datenverlusten kommen. In einem solchen Falle wären diese ohne eine regelmässige Datensicherung für immer verschwunden.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass sich die Sicherheit der erfassten personenbezogenen Angaben auf die gespeicherte Information und der Datenschutz auf die schutzwürdige Personen beziehen, zu denen die Information gehört. S-CON Datenschutz unterstützt Firmen, Verbände und Ämter aller Größenordnungen in allen Datenschutzfragen.

Datensicherung = Datensicherheit: Einstieg, Einstieg oder Einstieg?

Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sieht mit Zugriff, Zugriff, Zugriff, Weiterleitung, Eingabe, Bestellung, Verfügbarkeit und Datentrennung acht so genannte datenschutzrechtliche, technischorganisatorische Vorkehrungen vor. Oberstes Gebot ist die Sicherheit der Daten, die ein ergänzender Bestandteil des Schutzes der Daten ist. Schon die konzeptionelle Annäherung der Wörter access, access und access control suggeriert eine definierte Sicht und Sorgfalt im alltäglichen Gebrauch.

Im Bereich des Datenschutzes bedeutet Zugangskontrolle, dass Massnahmen getroffen werden, um zu vermeiden, dass unberechtigte Dritte physischen Zugang zu Datenverarbeitungssystemen haben. Darunter fallen im weiteren Sinne alle Arten von Computern - Servern, PCs, Notebooks, Smartphones, Kopierern und anderen für die Bearbeitung persönlicher Informationen geeigneten Vorrichtungen. Unberechtigte sind alle diejenigen, die aufgrund der ihnen übertragenen Tätigkeiten nicht bei den jeweiligen Einrichtungen bleiben müssen.

Mit steigender Sensitivität der sensiblen Informationen sollten sich die Schutzmassnahmen dementsprechend erhöhen. Massnahmen im Zusammenhang mit der Zutrittskontrolle: Eine Zugriffskontrolle schützt vor unbefugter Benutzung der Datenverarbeitungsanlage. Die Zugriffskontrolle schützt vor physischem Zugriff, während die Zugriffskontrolle die Benutzung des Gerätes unterdrückt. Nicht zu vernachlässigen ist die Verwundbarkeit von aussen über Datenverbindungen (Internet) - ein wichtiges Gateway für Internetkriminelle und -diebe.

Die folgenden Massnahmen können getroffen werden, um den unbefugten Zutritt zu persönlichen Informationen zu verhindern: Durch die Zugangskontrolle wird sichergestellt, dass nur berechtigte Benutzer auf persönliche Informationen, Anwendungen und Unterlagen zugreifen können. Das unbefugte Auslesen, Vervielfältigen, Ändern oder Löschung persönlicher Informationen während ihrer Bearbeitung, Verwendung oder Aufbewahrung sollte explizit unterbleiben. In einer Zugangsmatrix wird festgehalten, welcher Sachbearbeiter mit Hilfe eines Berechtigungskonzeptes auf welche Informationen und Reports zugreifen kann.

Die Zutrittskontrolle von mobilen Datenträgern und Endgeräten wie USB-Sticks, Laptops oder Fotoapparaten muss verstärkt beachtet werden. Die Sicherheit der Daten sollte auch durch den Gebrauch eines geeigneten Verfahrens gewährleistet werden. Zutrittskontrollmaßnahmen sind: