Datenschutz E Mail

Privatsphäre und Datenschutz E Mail

Schutz der Daten im E-Mail-Verkehr - Datenschutz 2018 Welche Anforderungen müssen Anwender an den Datenschutz im E-Mail-Verkehr stellen? Gemäß dem Basic Law hat jeder in diesem Land das Recht auf den persönlichen und privaten Bereich. Rechtlich spiegelt sich dies unter anderem im viel diskutierten Datenschutz im Intranet wieder. Daher ist der Datenschutz auch für den E-Mail-Verkehr relevant - aber wie genau ist er?

Was muss ich beim Versenden von professionellen und persönlichen E-Mails beachten? Weshalb gilt der Datenschutz überhaupt für Emails? "Data " ist ein eher abstraktes Wort an sich. Dazu gehören nicht nur äußere und personelle Eigenschaften wie z. B. Vorname, Staatsangehörigkeit, Lebensalter und Tätigkeit, sondern auch Angaben wie z. B. Lage und Erreichbarkeit. Aus diesem Grund gelten die Datenschutzbestimmungen auch für den E-Mail-Verkehr viele Anwender möchten sich auf sinnlose, verschlüsselte oder lustige Namens-Kombinationen eingrenzen.

Daneben gibt es im täglichen Leben eine Reihe von Regelungen, die den Datenschutz im Hinblick auf den Postverkehr vorsehen. Der Datenschutz in der E-Mail-Kommunikation kann im Arbeitsalltag vielfältig sein. Vor allem im Werbebereich gibt es in diesem Land viele Stolpersteine für Auftraggeber und Dienstleister - das trifft auch auf die Kontaktaufnahme per e-Mail zu. Für Kundengewinnungsmaßnahmen gilt: Private Personen dürfen nicht unaufgefordert per E-Mail, telefonisch, per Telefax, per SMS oder ähnlichen Angeboten angesprochen werden, es sei denn, sie haben dies nachgewiesen und explizit gestattet.

Dies wird als "cold acquisition" oder "kalter Erwerb" beschrieben und ist durch das UWG verboten. Kann ich meine Arbeits-E-Mails von oben abrufen? Außerdem gibt es eine Menge Ungewissheit, wenn es darum geht, die eigenen Nachrichten des Bosses zu lesen. Weil der Datenschutz im Hinblick auf den E-Mail-Verkehr am Arbeitsort nicht vollständig gewährleistet ist. Einerseits hat der Mitarbeiter das Recht auf Informationsselbstbestimmung und den Datenschutz.

Beispielsweise kann der Mitarbeiter persönliche E-Mails prüfen, wenn diese im Anstellungsvertrag explizit untersagt sind. Rechtstechnisch knifflig wird es vor allem, wenn eine Nutzung von privaten E-Mails gestattet ist und sich diese mit den Geschäftsmails vermischt. Weil bei Geschäftspost so weit wie möglich eine Überprüfung durch den Auftraggeber stattfinden kann, für Privatpersonen jedoch nicht.

Weil es nun einen Datenschutz für den Privat-E-Mail-Verkehr gibt, untergräbt dies de facto die Rechte des Unternehmers. Darüber hinaus ist der private und geschäftliche Postverkehr in der Regel bei Vorliegen eines Verdachts auf kriminelle Handlungen zugänglich. Die E-Mail-Überwachung am Arbeitsort durch den Auftraggeber ist daher in Einzelfällen erlaubt.

Die Beziehung zwischen geschäftlicher E-Mail-Adresse und Datenschutz ist immer durch einen Interessenausgleich, individuelle Vorabvereinbarungen und Proportionalität der Beherrschung gekennzeichnet. Bei privaten Mails am Arbeitsort ist daher in den Datenschutzbestimmungen eine andere Handhabung vorgesehen. Darüber hinaus können einige unvorhersehbare Rechtsprobleme in Bezug auf E-Mail-Adressen auftreten. So konnte jeder Adressat erkennen, wer noch eine solche E-Mail hatte.

Anschliessend wurde vom Bayerischen Staatsamt für Datenschutz eine Geldstrafe verhängt. Denn: Aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen E-Mailadressen, insbesondere von Auftraggebern, nicht unaufgefordert weitergegeben werden. Der Datenschutz gilt auch für die Weiterleitung von E-Mails. Einerseits, wenn geschäftlich E-Mails an Privatadressen versendet werden - denn dies kann nicht nur einen Verstoß gegen den Datenschutz, sondern auch gegen den Arbeitsvertrag bedeuten.

Aus datenschutzrechtlichen Gründen muss zunächst sichergestellt werden, dass die Weitergabe der Informationen innerhalb des Firmenservers abläuft. Erhält ein abwesender Arbeitnehmer vertrauliche Informationen, muss auch sichergestellt sein, dass der verantwortliche Vertreter über die erforderlichen Zugriffsrechte verfügt. Darüber hinaus sollte er natürlich mit den übermittelten Informationen sorgfältig umzugehen. Der Datenschutz bei der E-Mail-Archivierung legt darüber hinaus fest, dass gewisse E-Mails lange aufbewahrt werden müssen - und zwar dann, wenn sie unter die Buchhaltungs- und Erfassungspflichten des Steuerrechts fallen. 2.

Das ist in den "Grundsätzen für die ordnungsgemäße Verwaltung und Speicherung von Bücher, Akten und Dokumenten in elektronischem Format und für den Datenzugriff", kurz GoBD, festgehalten. Neben diesen Fällen müssen die Beschäftigten und Dienstleistungserbringer sicherstellen, dass die in Art. 5 des DSBER beschriebene Datenvermeidung und Speicherbeschränkung eingehalten wird. Selbstverständlich muss der E-Mail-Provider - soweit es ihn angeht - auch den Datenschutz einhalten.