Im Falle der Verwendung Ihrer Angaben dürfen diese nur für den beabsichtigten Verwendungszweck genutzt werden. Beispielsweise darf ein Einwohneramt Ihre Angaben nicht für Werbezwecke ausnutzen. Das heißt, Sie haben stets die volle Übersicht über Ihre Angaben und müssen diese sehen können. Umstritten ist heute vor allem, ob auch die Datenlöschung dazuhört.
Im Groben und Ganzen heißt das, dass Ihre Angaben nicht nur für Dritte einsehbar sind und zweckmäßig sein müssen. Die Datensicherheit hat das fachliche Anliegen, den Schutz der Informationen vor Datenverlust, Manipulation und anderen Einwirkungen. Zur Gewährleistung der Datensicherheit sind eine ganze Palette von Massnahmen vonnöten. Zum Schutz vor Verlusten müssen beispielsweise regelmäßige Backups durchgeführt werden.
Um eine Manipulation der sensiblen Informationen zu verhindern, müssen diese vor Hackerangriffen gesichert werden. Nur autorisierte Mitarbeiter dürfen Ihre Angaben sehen und ändern. Interessanterweise ist ein wirksamer Datenschutz nur bei guter Datensicherheit möglich. In dieser Hinsicht sind die beiden Bezeichnungen zusammenhängend, obwohl sie so verschiedene Bedeutungen haben.
Der Begriff Datenschutz und Datensicherheit wird oft gleichbedeutend benutzt, bedeutet aber etwas ganz anderes. Die Differenzen werden erklärt. Grundsätzlich lassen sich Datenschutz und Datensicherheit wie folgt unterteilen: "Datenschutz und Datensicherheit": Datenschutzbestimmungen (Gesetze und Verordnungen): Persönliche Angaben sollten vor missbräuchlicher Verwendung während der Bearbeitung gesichert werden. Datenschutz (Technologie): Der Schutz der Dateien sollte vor Datenverlust, Datenmanipulation, Viren usw. gewährleistet sein.
Beim Datenschutz geht es in erster Linie um den Schutz von Menschen (durch gesicherte und sachgerechte Datenverarbeitung ), beim Datenschutz geht es um die technische Umsetzung eben dieser Vorkehrungen. Hierbei steht die Information selbst im Mittelpunkt. Der Datenschutz gilt jedoch nicht nur für persönliche Angaben, sondern generell für alle.
Die DSGVO enthält zwar Datenschutzbestimmungen, erklärt aber nicht, wie das Ganze zu gewährleisten oder umzusetzen ist (Datensicherheit). In Zweifelsfällen ist es daher schwierig, nachträglich zu bewerten oder nachzuweisen, ob ein Betrieb die Vorschriften mit den ergriffenen Massnahmen umsetzt. Gehören Datenschutz und Datensicherheit zusammen?
Datensicherheitsmaßnahmen dienen in der Regel der Datensicherheit. Dies ist nicht der Fall beim Outsourcing in die Wolke zur Sicherung und zum Schutz gegen private Nutzer. Aus Datenschutzsicht erhöhen sich dadurch die Gefahren und es entstehen Schwierigkeiten, so dass ohne Berechtigung auf die Informationen zugegriffen oder diese herunter geladen werden können.