Computerkriminalität Beispiele

Beispiele für Computerkriminalität

Ein Beispiel dafür sind die Straftatbestände aus der Umwelt. Cyberkriminalität: Jeder kann zu Opfern werden. Es wird zwischen Cyberkriminalität und Cyberkriminalität unterschieden. Nach dem Lagebild des BKA kann geschlossen werden, dass Computerkriminalität, Missbrauch mit Zugangsrechten zu Kommunikationsdienstleistungen, Verfälschung von Beweismitteln, Datenänderung oder -sabotage und Abhören von Computerkriminalität einschließlich vorbereitender Maßnahmen der Computerkriminalität zu klassifizieren sind. p class="text">Wenn das Netz für kriminelle Zwecke mißbraucht wird, dann wird von Computerkriminalität gesprochen.

Cybercrime umfasst Phishing im Online-Banking, Verbrechen mit Distributed Denial of Services (DDoS)-Angriffen, alle Formen der digitalen Erpressung sowie alle Verstöße, bei denen die IT zur Disposition, Aufbereitung oder Durchführung genutzt wird. DDoS-Angriffe bedeuten Distributed Denial of Services, wie oben beschrieben. Beispielsweise ist ein Dienst mit E-Mails überladen, so dass er im Netz nicht mehr aufrufbar ist.

Die Gesamtzahl der im Jahr 2011 registrierten Cyberkriminalität belief sich auf 59.494. Es ist kein Zufall, dass "Business"-Computer stark abgesichert sind, weil zwei Drittel aller Firmen in Deutschland durch Cyberkriminalität Betriebsgeheimnisse einbüßen. Unter den Straftaten ist der Computerkriminalität mit einem Marktanteil von 45 Prozentpunkten die grösste Kriminalitätsgruppe im Bild. Offensichtlich hat sich die Cyberkriminalität zu einer neuen verbrecherischen Macht weiterentwickelt.

Computerkriminalität

Computerkriminalität wird auch als IuK-Kriminalität, Computer-Related Crime (CRC) oder kurz Computer Crime bezeichnet. Von Computerkriminalität aus werden alle unter Strafe stehenden bzw. strafwürdigen Aktionen verstanden, bei denen Rechner Werkzeuge oder Ziele der Handlung sind. Hierauf aufbauend wird zwischen den Gebieten "Computerkriminalität im engen und weiteren Sinne" unterschieden. Als " Computerkriminalität im engen Sinn " gelten alle kriminellen Aktivitäten, bei denen der Rechner die Tat ermöglicht oder als wesentlicher Auslöser fungiert hat.

Der Begriff "Computerkriminalität im weiteren Sinne" umfasst dagegen alle gemeinhin üblichen Strafverfahren, bei denen der Internet-Computer nur den effizienteren Zwecken diente: Durchführung Computerkriminalität hat auch Hinweise zum Schutz personenbezogener Informationen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Rechnerdaten verändert und zum Abheben von Geldbeträgen von Drittkonten an Geldausgabeautomaten verwendet werden.

In den 80er Jahren wurden einige Tatbestände in das Strafgesetz übernommen, die das für Computerkriminalität charakteristische Fälle bestrafen. Insbesondere: Ausspähen von Angaben ( 202a StGB), EDV-Missbrauch ( 263a StGB), Datenveränderung ([! ]][[303a StGB]).