Es gibt jedoch widersprüchliche Daten über die Überprüfung der von Finfishern verwendeten Spyware. Noch vor wenigen Tagen hat das Bundesministerium des Innern behauptet, dass die Auditierung durch einen Drittanbieter noch nicht vollständig durchgeführt wurde, so steht im BKA-Dokument: "Die kaufmännische Quell-TKÜ-Software'Finspy', die im Okt. 2012 vom BKA zum Zweck der Entlassung, z.B. für den Fall der Erkennung der verwendeten Ausführungssoftware, zusätzlich beschafft wurde, wurde im Berichtszeitraum Jänner 2016 bis Jänner 2017 von einem anderen Softwaretestlabor im Hinblick auf ihre Kongruenz mit dem SLB erneut einem Quellcodeaudit durchlaufen.
Gemäß dem vorliegenden Bericht bewertet das BKA nun die Testberichte und überprüft die Funktionsfähigkeit der Simulationssoftware. "â??Nach positiver DurchfÃ?hrung der Funktionstests und BestÃ?tigung der vollstÃ?ndigen SLB-KonformitÃ?t auf Basis der Testergebnisse der Firma ist die Veröffentlichung der Anwendung durch das Bundesinnenministerium geplantâ??, so die Fortsetzung. Dementsprechend konnten dem BKA bis Ende des Berichtsjahres zwei unterschiedliche Quell-TKÜ-Programme zur Auswahl angeboten werden.
Der BKA hatte den Drojaner in den letzten Jahren selbst weiterentwickelt, weil die handelsüblichen Lösungsansätze nicht den gesetzlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes entsprachen. Im Jahr 2008 hatte das Bundesgericht entschieden, dass sowohl für die Nutzung eines solchen Trojanischen Pferdes als auch für den Leistungsumfang große Hindernisse zu überwinden sind. Die Große Regierungskoalition im Parlament hatte Ende Juli entschieden, die Quelle-TKÜ in großem Umfang in der strafrechtlichen Verfolgung einzusetzen.
In Zukunft darf die Bundespolizei bei 38 Verbrechen mit Hilfe von Hackern ausgestattete Mobiltelefone oder Computer zur Überwachung der verschlüsselten Kommunikationen bei der Ermittlung von 38 Verbrechen einsetzen.