Bundestrojaner Fake

Federal Trojan Fake

Federal Trojan Fake Guten Tag lieber Kollege, jetzt hatte es mich auch vorletzte Woche erwischt: Beim Navigieren am Abend tauchte die wunderschöne gefälschte Seite des Bundeskriminalamts mit 100 Nachfrage auf - Antivir läutete in Angst ein, nichts funktionierte mehr. Ich kam über mein Gastkonto, um Archive herunterzuladen usw., aber immer wenn ich das für den Programmstart erforderliche Admin-Passwort eingegeben habe, hat sich der Notebook automatisch beendet.

Dann habe ich zuerst die Archäkrypt betrieben, nichts mitgenommen. Danach habe ich mal kurz die Datei Schadprogramme Anti-Malware heruntergeladen, es gab 3 gefundene Objekte. Bei allen drei wählte ich Delete, jetzt führe ich einfach noch einmal mal Schadprogramme aus, um zu sehen, ob sie alles zerstört haben. Anti-Vir lief im Hintergund und berichtet mir nun 3 Funde:????? Auch alle beseitigt.

Fällt es tatsächlich schwer, Antivir auszuführen, während Schadprogramme gescannt werden? Wenn sowohl Schadprogramme als auch Antivir nichts gefunden haben und ich das Anti-Rootkit von Syngenta darauf laufe, um Fundstücke zu löschen, kann ich dann einen Neustart vermeiden?

Federal Trojan Fake? Enthält (Viren, Sicherheitsmaßnahmen, Viren)

Es folgte ein Zeitfenster, das so tat, als würde eine rechtswidrige Aktivität entdeckt und mir wurde gezeigt, ob ich von Payment Safecard keine Sanktion bezahlt habe. Eine echte Bundes-Trojaner blockiert das Betriebsystem, nicht wahr? Das heißt, die Polizisten würden keine Geldbuße von 100 für die Bezahlkarte auferlegen. Sie haben Recht: Die Polizisten würden keine Geldbuße über das Netz und die Zahlungskarte einziehen.

Das hatte ich auch, halte mich von dem ab, was nur ein Trojan ist! So einen Eingriff macht die Stadt nicht! Es ist nur eine Fälschung. Korrekt ist ein Virusinfektion "Federal Trojan" mal Goodle es ist alles wichtig.

Federal Trojan: Kein Deployment trotz Zulassung

Der Rechtsausschuss des neuen Bundestags trat am Donnerstag zum zweiten Mal zusammen. Punkt 16 der Tagesordnung der Versammlung lautete: "Bericht der Regierung über die Nutzung der Quelltelekommunikationsüberwachung und der Online-Recherche in einem Vorverfahren der Generalstaatsanwaltschaft der Bundesrepublik Deutschland". Der so genannte Federal Trojan. Der Report der Regierung hielt jedoch nicht lange an. Eine Vertreterin des Bundesministers für Recht und Konsumentenschutz (BMJV) gab eine kurze Stellungnahme ab:

Bisher hatte die Bundesanwaltschaft in keinem Gerichtsverfahren die Quell-TKÜ oder eine Online-Suche, d.h. die Nutzung des Bundes-Trojaners, anordnet. Dies bedeutet z.B. ein Messverfahren zur Überwachung der Datenübertragung über das Chat-Programm Telegramm. In dem Blog haben wir bereits mehrmals über den Bundestrojaner diskutiert. Nach einer Novellierung der Strafgesetzbuches im Juli 2017 ist es der Kriminalpolizei erlaubt, die Quellenüberwachung (SCT) und die Online-Recherche nach verschiedenen Straftatbeständen einzusetzen.

Ebenso sollte eine gesicherte Übertragung, wie WhatsApp, Telegram oder Skyp, überwachbar sein. Der so genannte Bundes- oder Landesstrojan, der für solche Monitoring-Maßnahmen genutzt werden soll, ist nun in zwei Ausprägungen erhältlich. Die beiden Projekte sind bereits vom Bundesinnenministerium (BMI) für den Betrieb zugelassen. Im Rahmen der langjährigen Aufbauarbeit hat das Bundeskriminalamt (BKA) eine Lösung zur Überwachung der verschlüsselten Übertragung von Daten in der Schweiz und im Ausland aufgesetzt.

In der ersten Variante des Bundestrojan, dessen technischer Begriff "Remote Control Interception Software" auf RCIS fällt, werden nur Computer verwendet, nicht mobile Geräte wie Smartphones oder Tabletts. Das Bundesministerium des Innern hat im Januar 2016 den BKA-Trojaner zur Nutzung freigeben. Bisher gibt es jedoch nur sehr wenige Source-TKÜ-Vereinbarungen, bei denen das BKA die Anwendung auf Zielvorrichtungen wirklich aufgesetzt hat oder einbauen wollte.

Tatsächlich sollte der verlängerte Bundestrojaner im vierten Vierteljahr 2017 bereitstehen. Das BKA hat jedoch noch keine eigene Anwendungssoftware für den mobilen Endgerätebereich aufgesetzt. Neben der Eigenentwicklung des BKA hat das Bundesministerium des Innern auch eine kaufmännische Monitoringsoftware von der MÃ??nchner Fa. FinFisher. Es sollte in derstande sein, die chiffrierte Übertragung über Messenger-Dienste wie WhatsApp auf Handys zu kontrollieren.

Die FinSpy-Software wurde im Jänner 2018 vom Bundesministerium des Innern zur Nutzung freigeschaltet. Weshalb wurde der Bundestrojaner noch nicht verwendet? Damit sind zwei Landesspionageprogramme - die BKA-Software und der erworbene Drojaner - für den Betrieb durch das Bundesministerium des Innern zugelassen. Seit der Novellierung der Strafgesetzbuches gibt es auch eine rechtliche Grundlage für die Anwendung in Prozessen, die vom Terrorismusverdacht bis zur Bekämpfung von Steuersündern reichen.

Allerdings entpuppt sich der Bundestrojaner offenbar als ein sehr kompliziertes Instrument, dessen Verwendung noch einige Probleme aufwirft. So ist zum Beispiel noch nicht klar, wie exakt der Drojaner für mobile Geräte auf Smart-Phones oder Tablet-Computer angewendet werden soll. Wie sieht es mit der Online-Suche aus? Online-Recherchen (ODS) sind aus Ermittlungssicht wesentlich produktiver als die Quell-TKÜ.

Derzeit ist die Online-Suche noch nicht abgeschlossen. Dies liegt auch daran, dass es an funktionsfähiger Hardware mangelt. Wird es in Kürze auch den Bundes-Trojaner zum Schutz der Verfassung und den Bundesnachrichtendienst geben? Bisher sind die Messungen der Quell-TKÜ und der Online-Suche nur in der Strafgesetzbuch vorgeschrieben. Dies bedeutet, dass die Polizeibeamten geeignete Programme zur Überwachung verdächtiger Personen verwenden können.

Nach Angaben der Sicherheitskräfte können auch Instrumente wie der Bundestrojaner für die Aufsicht durch die Geheimdienste hilfsbereit und sinnvoll sein. Vor einigen Jahren startete der BND die " Technologieinitiative ". Dazu zählt auch das Vorhaben "Klärung nicht standardisierter Kommunikationen und Daten" (ANISKI), das sich mit dem Cracken verschlüsselter Kommunikationen über Messenger-Dienste befasst.

Nach Ansicht von Sicherheitszirkeln ist man dazu geradezu verpflichtet, weil man nach der aktuellen Gesetzeslage keine Quell-TKÜ-Software verwenden darf. Das Verfassungsschutzamt könnte den trojanischen Virus bald in seinem Angebot haben. In dem kürzlich von CDU/CSU und SPD vorgelegten neuen Regierungsvertrag gibt es jedenfalls Anzeichen dafür, dass das BfV bald auch den Bundes-Trojaner nutzen könnte.

Die Bezeichnung "Datenerhebung" bezeichnet rechtlich den Gebrauch verschiedener Intelligenztools. Insofern werden auch durch den Gebrauch von vertrauenswürdigen Dritten (V-Personen) oder durch technisches Monitoring personenbezogene Informationen erlangt. In Sicherheitszirkeln soll der Präsident des BfV, Hans-Georg Maaßen, den Willen bekundet haben, den Bundestrojaner auch in der nächsten Legislaturperiode zu haben.

Im Freistaat Bayern wurde der Drojaner bereits gesetzlich für die Quell-TKÜ- und Online-Suche durch den Vermessungsschutz freigeschaltet. Für den dort geltenden verfassungsrechtlichen Schutz will die Hessenregierung ähnliche Kompetenzen einführen.