Das DS-GMO ist direkt auf alle in Sachsen ansässigen Privatpersonen wie Firmen, Clubs, Verbände, Praxen oder Internetprovider anzuwenden. Es kann auch für die Verarbeitung von Informationen im überwiegenden Teil des Öffentlichen Sektors, z.B. in Gemeinden, Hochschulen oder Anwaltskammern, angewendet werden; die meisten der bisher geltenden Sonderregelungen zur Verarbeitung von persönlichen Informationen (z.B. über die Erfassung oder Aufbewahrung von persönlichen Informationen nach dem Sozialgesetzbuch) bleiben dort jedoch prinzipiell bestehen.
Sie, Ihr Betrieb, Ihr Verband, Ihre Behörde sind ausreichend auf die DS-GMO eingestellt? Möchten Sie Ihre Rechte gegenüber den Datenverarbeitungsbehörden geltend machen? Mit meinem Internet-Angebot möchte ich Ihnen das neue Datenschutzgesetz noch näher bringen. Benutzen Sie diese Möglichkeit, um mich auf Schwierigkeiten, Hemmnisse oder Unverständnis aufmerksam zu machen. P.S. Aufgrund der großen Anzahl von Rückfragen, die wir zur Zeit erhalten, bitten wir um Ihr Einverständnis, dass es zu einer Verzögerung bei der Verfügbarkeit meines Dienstes per Telefon und bei der Bearbeitung von Rückfragen kommen kann.
Momentan kann ich Ihnen nur empfehlen, Ihre Anfrage in schriftlicher Form (möglichst per E-Mail, Telefax oder Post) an uns zu senden.
Die Staatskommissarin hat ein umfassendes Dienstleistungsangebot erstellt. In diesem Abschnitt stehen Ihnen Onlineformulare für die Anzeige des genannten Beauftragten für den Datenschutz und Formblätter für die Anzeige von Datenschutzverstößen durch die verantwortliche Person an den Beauftragten für den Datenschutz oder für Beanstandungen über solche Datenschutzverstöße zur Verfügung. Sie enthält auch andere für den Datenschutz relevante Formblätter und Vertragsmuster sowohl für öffentlich-rechtliche als auch für nichtöffentliche Einrichtungen.
Auf dem Gebiet der Medienbildung hat der Staatskommissar vor allem über junge Menschen und junge Menschen und ihre Tätigkeiten im Netz, insbesondere in Social Networks, informiert. Wer mehr wissen möchte, dem stellt der Staatskommissar eine Internetadressenliste zur Verfügung, über die Sie weitere Auskünfte zum Thema Datenschutz erlangt.