Online Durchsuchung

Internet-Suche

Um Beweise bewerten zu können, sind Online-Recherchen (ODS) ein geeignetes Ermittlungsinstrument zur Aufklärung schwerer Straftaten. DKÜ und Online Quelle-TKÜ Viele Komunikationsprogramme verwenden eine Chiffrierung ihrer Komunikationsdaten und -inhalte, die im Verborgenen ohne aktive Aktion des Benutzers abläuft. In vielen FÃ?llen können Telekommunikations-Inhalte in verschlÃ?sselter AusfÃ?

?hrung nicht mit der klassischen AusfÃ??hrung der TelekommunikationsÃ?berwachung (TKÜ) bewertet werden. Damit bleiben jedoch die erforderlichen und rechtlich vertretbaren Massnahmen der TKÜ zur Begehung schwerwiegender strafrechtlicher Handlungen oder zur Gefahrenabwehr für werthaltige Unternehmensinteressen im Leerlauf.

Der Source-TKÜ ist eine spezielle Variante des TKÜ, die die Übertragung vor der Verschlüsselung oder nach der Entzifferung aufzeichnet oder die Entzifferung durchführt. Dabei werden keine Erkenntnisse gewonnen, die nicht auch durch eine "konventionelle" TCU gewonnen werden könnten. Zur wirksamen Führung von Untersuchungen, vor allem im Zusammenhang mit Terrorakten und organisierter Kriminalität, sind die Instrumente der Quelle-TCÜ unerlässlich.

Das Maß des Quell-TKÜ ist in 100a Abs. 1 S. 2, 3 StPO rechtlich festgelegt. Darüber hinaus ist die Quell-TKÜ auch in einigen staatlichen Gesetzen zur Gefahrenprävention festgelegt. Für die Massnahme ist in jedem Fall ein Gerichtsbeschluss erforderlich. Erst nach einem aufwändigen Prüfverfahren und der Ermittlung der Übereinstimmung mit den gesetzlichen Anforderungen sowie der "Standardizing Service Description" (SLB) wird die entsprechende Funktionssoftware zur Nutzung freigeben und entsprechend den betrieblichen Anforderungen fortlaufend weiter entwickelt.

Für die Massnahme ist in jedem Fall ein Gerichtsbeschluss erforderlich. Die Implementierung von source-TKÜ und ODS erfordert einen erheblichen fachlichen und persönlichen Aufwands.

Explosivität der neuen Untersuchungsinstrumente

Im Hau-Ruck-Verfahren, ohne öffentliche Diskussion oder Parlamentsdebatte, hat die Regierung im vergangenen Jahr den Ausbau des Umgangs mit Statestrojans und der Online-Suche durch den Parlamentarier vorangetrieben. Seinen Artikel von die Grundrechte-Report 2018 entitled "Source-Telekommunikationsüberwachung und Online-Durchsuchung zur Strafverfolgung" by courtesy of the publisher. Sicherlich kann man es als Nebelschein bezeichnet werden, was der SPD-Fraktionsvorsitzende Thomas Oppermann über Twitter verbreitet hatte: Es wurde ein Gesetzentwurf verabschiedet, der "die Nutzung der Quelle-TKÜ zur Verhinderung schwerer Verbrechen erlaubt".

Dass mit diesem Gesetzen nicht nur die oben erwähnte Quellen-TKÜ sondern auch die Online-Recherche umgesetzt wurde, die noch stärker in die Wahrung der Menschenrechte eingreift, ist ein Rauchvorhang in dieser Stellungnahme. Für Unklarheit sorgte auch der Twitter des Fachanwalts, denn die StPO, in die diese Kontrollinstrumente aufgenommen wurden, ist kein Gefahrenabwehrgesetz, sondern zielt auf die AbklÃ?

Darüber hinaus wird der Öffentlichkeit verwehrt, dass die Quelle-TKÜ unter den gleichen Bedingungen wie die "normale" Fernüberwachung erlaubt ist. Die Source-TKÜ setzt auf Handys, Tabletts und anderen elektrischen (Kommunikations-)Systemen geheim Spy-Software ("Trojaner") ein, um die Chiffrierung sogenannter Messenger-Dienste, d.h. WhatsApp & Company zu unterlaufen. Letzteres müßte daher eliminieren, was im Quell-TKÜ verwertet wird.

Möglicherweise waren im Hochsommer 2017 auch die Leser des Grundrechtsberichts vom Erpresservirus WannaCry befallen. Ist dies durch Software nicht gewährleistet, ist die Massnahme als Online-Suche zu betrachten und nur unter deutlich strengeren Bedingungen erlaubt. Allerdings gehen nahezu alle Informatiker davon aus, dass die von den Ermittlern eingesetzte Spionage-Software nicht zuverlässig zwischen einer Quellen-TKÜ und einer Online-Suche unterscheidet: Die verwendeten Drojaner können mehr leisten, als sie mit der Quellen-TKÜ zu tun haben.

Die Online-Suche, die auch im StPO eingeführt wurde, geht um viel mehr als nur das Entschlüsseln von Botschaften auf Botendiensten. Die Online-Recherche bietet den Ermittlern einen vollständigen Einblick in die digitale Verständigung und den Aufenthaltsort einer Person. Die Online-Recherche wird daher als das bisher leistungsfähigste Überwachungstool bezeichnet. Aus diesem Grund lässt das BVerfG diesen weit reichenden Eingriff in die Grundrechte nur zum Schutze von Rechtsinteressen von herausragender Bedeutung zu.

Es ist daher unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit nicht hinnehmbar, dass die Strafprozessordnung auch Online-Durchsuchungen nach Straftaten wie Bandendiebstahl zulässt, während dagegen eine präventive, d.h. die Verhinderung der Verwendung eines "Such-Trojaners" nicht in Erwägung gezogen würde. Natürlich sollten in der vergangenen Wahlperiode die Quellen-TKÜ- und Online-Suche auf jeden Fall durch das Legislativverfahren des Bundestags geführt werden.

Die Prozesse im Hochsommer 2017 können nicht als ein halbherziges Verfahren bezeichnet werden: Mit einer " Formulierungsbeihilfe der Regierung für eine Änderung durch die Bundestagsfraktionen " der Großen Koalition der Großen Koalition v. 13. März 2017 wurden die Novellierungen der §§ 100a ff. in einen laufenden Gesetzgebungsprozess eingebracht. Im Anschluss an eine eilige Expertenbefragung am Stichtag des Jahresabschlusses 2017 wurde das Recht am 21. Juli 2017 durchgesetzt.

Die grundlegenden Bedenken gegen die Rechtsstaatlichkeit von Quell-TCÜs und Online-Recherchen hätten es verdichtet, vor der Gesetzesverabschiedung in der (Fach-)Öffentlichkeit ausführlich zu erörtern. Allerdings können die Herausgeber des Grundrechtsberichts aus Gründen des Umfangs folgenden Gegenentwurf aus diesem Grund bedauerlicherweise nicht ablehnen: "Am 21. Juli 2017 wurden die bisher effektivsten Kontrollinstrumente - die Online-Suche und die Quelle-TKÜ - gemäß dem legislativen Trubel in die StPO eingebracht.

Die Nutzung so genannter Trojaner - für Quelle-TKÜ auch zur Klärung mittelschweren Alltagsverbrechens möglich - kann aus fachlichen Gesichtspunkten nicht auf die Beobachtung von WhatsApp Nachrichten &Co. begrenzt werden.