Webwasher

Bahnwäscher

Webwasher AG war ein Softwarehersteller mit Sitz in Paderborn, der aus einer Idee der Siemens AG hervorgegangen ist. Produkte">Bearbeiten="mw-editsection-divider"> | | | Quellcode bearbeiten]> Webwasher AG war ein Paderborner Software-Hersteller, der aus einer Geschäftsidee der Siemens AG hervorging. Mit dem Webwasher hat das Unter-nehmen einen der ersten gelungenen Werbe-Blocker auf den Markt gebracht. Der Webwasher wurde 2004 von der Cyberguard Corporation erworben, die im Jänner 2006 von der Firma Secure Computing übernommen wurde. McAfee hat die Firma secure computer im vergangenen Jahr erworben.

Intel erwarb McAfee im Jahr 2011 und seit 2017 ist McAfee wieder als eigenständiges Unternehmen registriert. In Paderborn befinden sich nach wie vor die Bereiche Produktentwicklung und technischer Kundendienst. Die erste, originelle Version ist ein Popup- und Anzeigenblocker, Webwasher Classic, der im Jahr 1998 veröffentlicht wurde.

Die Software ist nun als kostenlose Software für Microsoft Windows verfügbar, wird aber nicht mehr gewartet. Der Webwasher Classic kann so die Seiteninhalte der abgerufenen Seite untersuchen und Pop-ups und Werbeeinblendungen ausfiltern.

Außerdem kann der Benutzer eine eigene Linkliste von Adressen eingeben, die dann immer vom System gesperrt werden. Auch Webwasher SCM war im Angebot. Dabei handelte es sich auch um einen Stellvertreter, der mit dem ICAP-Server kommunizieren kann, um die über ihn abgerufenen Daten zu überprüfen. Webwasher heißt seit der Akquisition im Jahr 2008 McAfee Web Gateway 6 und wird als neue Entwicklung in Variante 7 und auch als Appliance, Virtual Solution und für Blade Server zur Verfügung gestellt.

Sie kann auch als Reverse-Proxy zur Absicherung von Web-Seiten eingesetzt werden. Zwar wurde das Angebot von der Presse gut aufgenommen und unter den Internet-Nutzern verhältnismäßig verbreitet, aber auch von einigen Privatpersonen, die sich unter dem Motto "Wash and go" organisiert hatten, gab es heftige Vorwürfe. Man warf Siemens vor, es dem Unternehmen untersagt zu haben, kleine, von Werbeerlösen abhängige Websites zu betreiben.

In einigen Fällen wurde auch der Verdacht einer Verletzung des Urheberrechts durch die Änderung der Website durch den Webwasher vorgebracht.