Spyware überprüfen

Spionageprogramme prüfen

Prüfen Sie die Liste der gemeldeten Spyware und Riskware. Ständig aktualisierte Datenbank für bekannte Phishing URLs. Verwenden Sie die in diesem Kapitel empfohlenen Software-Bibliotheken, da diese ihre Dateien auf Viren und Spyware überprüfen.

Spähsoftware

Machen Sie sich jetzt bereit, denn es gibt noch etwas anderes: Spyware. Eine Spyware ist in der Regel so eingestellt, dass sie Information über einen PC-Benutzer sammelt und diese dann unaufgefordert an den jeweiligen Anbieter zurückschickt. Bei den meisten Programmen wird das Surf-Verhalten des Nutzers aufgezeichnet, so dass diese Angaben für gezielte Werbe-Banner und Pop-ups genutzt werden können.

Anders als bei einem Virus kann sich Spyware jedoch nicht selbst verbreiten. In der Tat, Sie laden die meisten Spionageprogramme, wenn auch unbewußt, sogar aus dem Netz auf Ihren Rechner, in Verbindung mit allen möglichen nützlichen Sachen wie einem großen Screensaver, einem Addon für Ihren Webbrowser, und so weiter. Folgende Symptome zeigen Ihnen, dass Ihr Rechner mit Spyware angesteckt sein kann:

Ihr Rechner arbeitet viel schneller als sonst, besonders beim Starten und im Surfbetrieb. Im Bereich Computerschutz finden Sie Verknüpfungen zu zwei nützlichen Spyware Entfernungsprogrammen. Lassen Sie einen von ihnen Ihren Rechner regelmäßig überprüfen und denken Sie daran, ihn auf dem neuesten Stand beizubehalten.

Sie sollten nur solche Anwendungen einrichten, die Sie wirklich benötigen und die von einer vertrauten Website stammen.

Spionageprogramme - Wie viel kann der Auftraggeber aufzeichnen?

Das Programm funktioniert im Hintergund und sichert unsere Daten: die Spyware. Aber was ist die Spyware und wie funktioniert sie? Wie kann Ihr Auftraggeber diese Spyware steuern und warum ist es besser, vertrauenswürdig zu sein als zuhören? Das Bundesarbeitsgericht hat Ende Juni dieses Jahres entschieden, dass Firmen keine Spyware einsetzen dürfen.

Anlass für dieses Gutachten war ein Prozess aus dem Jahr 2015, der an die oberste Stelle trat: Ein Medienkonzern hat einen seiner Entwickler mit Spyware überwacht. Spyware erhält keine illegalen Informationen. Was für Spyware gibt es und wie können Sie sich absichern? Bei Spyware handelt es sich nicht um eine bestimmte Spionagesoftware.

Zur Verfolgung unserer Informationen gibt es mehrere Anlagen. Allen gemeinsam ist, dass sie unbemerkt an Dritte weitergeben. Dabei werden zwar auch Informationen gesammelt, es kommt aber auch zu Fehlfunktionen in unserem Gesamtsystem und macht sich so rechtzeitig bemerkbar. 2. Spyware verbirgt sich vor Ihnen.

Ein Spyware -Typ sind die entsprechend betitelten Tropen. Deshalb ist es notwendig, Spyware rasch zu erkennen und zu deaktivieren. In einem Tasten-Logger wird jeder einzelne Tastendruck gespeichert. Er fängt die Einzeldaten während der Datenübertragung von der Tastatureingabe zum Betriebssys. Damit werden die aufgerufenen Seiten gespeichert. Wie normale Plätzchen arbeiten auch die Trackingplätzchen, außer dass sie nicht unsere Internetaktivitäten, sondern alle unsere Computer-Aktivitäten abspeichern.

Jeder hat schon von GPS-Überwachung gesprochen. Es sind nicht nur unsere Angaben, sondern auch unsere Arbeitsschritte ablesbar. Besonders wenn das Fahrzeug vom Auftraggeber zur Verfügung steht, kann er unsere Arbeitsschritte über GPS nachvollziehen. Die permanente GPS-Überwachung ist für den Auftraggeber untersagt. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Auftraggeber, ob er Sie über GPS verfolgt und im Zweifelsfalle ein Objekt.

Für Dritte gibt es viele Wege, benutzerspezifische Informationen zu erhalten. Die offensichtliche Fragestellung ist also, wie Sie feststellen können, ob Sie ungewollte Spyware auf Ihrem Computer haben. Welche Informationen darf der Auftraggeber einsehen und welche werden gespeichert? Die Arbeitgeberin hat das Recht zu überprüfen, ob Sie den Anstellungsvertrag einhalten.

Deshalb darf der Auftraggeber gewisse Angaben aufbewahren und überprüfen: Persönliche Angaben: Die Arbeitgeberin kann die für die Vorbereitung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen erforderlichen personenbezogenen Angaben aufzeichnen. Dies bedeutet, dass Ihr Auftraggeber feststellen kann, dass Sie erkrankt waren. Sie darf jedoch nicht den jeweiligen E-Mailinhalt bewerten.

Kameraüberwachung: Eine Kameraüberwachung ist nur zulässig, wenn ein begründeter Tatverdacht besteht, z.B. permanenter Geldmangel in der Registrierkasse oder im Inventar. Internet-Aktivitätsüberwachung: Hier gelten die gleichen Regeln wie beim e-Mailverkehr. Die Arbeitgeberin hat das Recht, Ihre Internet-Aktivitäten in geeigneter Form zu steuern.

Selbstverständlich kann Ihr Auftraggeber auch eine Vereinbarung zum Schutz personenbezogener Informationen mit Ihnen abschließen. Empfindliche Informationen wie politische Interessen, sexuelle Orientierung und ethische Zugehörigkeit müssen jedoch stets geheim gehalten werden - unabhängig davon, was im Auftrag steht. In der Regel werden die Mittel zur Kontrolle mit dem Ziel der "Steigerung der Mitarbeitereffizienz" geweiht. Weniger Leistungsbereitschaft und Identifikation der Mitarbeitenden mit dem Unter-nehmen.

Firmen mit relativ flacher Hierarchie, in denen weniger Kontrolle ausgeübt wird, sind auf dem Weg. Nach einer Untersuchung von stepstone und kienbaum haben 25,9 Prozentpunkte der Firmen in Deutschland bereits Flachstellen eingerichtet. Anstatt die Verlässlichkeit der Mitarbeitenden zu überwachen, sollte das Untenehmen lieber in Teambildung investiert werden.