Telefonate Mitschneiden Rechtliche Grundlagen

Aufzeichnung der rechtlichen Grundlagen von Telefonaten

Guten Tag, können Kartenlegende Hotlines die Telefonate der Kunden abhören oder aufzeichnen? Aber ist es nicht strafbar, heimlich einen Anruf aufzuzeichnen? Telefonate können aufgezeichnet und archiviert werden.

Internet-Recht - Rechtslage - Reduzierung von Telefonanrufen

Was ist die rechtliche Situation? Derjenige, der Geschäfte über das Handy schließt, hat oft ein großes Bedürfnis zu protokollieren, was im Telefongespräch tatsächlich diskutiert wurde. Die besten Beweise folgen immer noch dem Prinzip "Wer schreibend bleibt". Die Inhalte eines Telefonats sind daher flüchtig. Bei der Aufnahme oder Aufzeichnung eines Telefonats erweist sich lässt damit als eine Größe.

Mit der Aufnahme einer Telefongesprächs hat der Gesetztgeber im Jahr 201 Abs. 1 StGB eine Sonderregelung Telefongesprächs. Bei einem Telefonanruf handelt es sich unbestreitbar um ein "nicht öffentlich ausgesprochenes Wort". Die Aufzeichnung von Telefongesprächen ohne Genehmigung ist daher untersagt und kann gegebenenfalls auch bestraft werden. Mit der Aufzeichnung eines Telefongesprächs oder der Äußerung eines Zeuginnen und Zeuginnen, die ohne Zustimmung von Gesprächspartners ein Telefongespräch gehört haben, ist auch ein Einmischen in das GG möglich.

Das Recht von Gesprächspartners auf das gesprochene Wissen geschützt ist Art. 1 Abs. 1 GG. Dabei geht es nicht nur um die Aufzeichnung von Telefongesprächen, sondern auch um das unberechtigte Abhören von Telefongesprächen durch Dritte, bspw. durch einen zusätzlichen Telefonhörer oder eine Lautsprecherfunktion desunternehmers. Daher werden vor Gericht dürfen (zuletzt auch wieder der Bundesgerichtshof (BGH, Bundesgerichtshof, Urteil vom 31.12.2010, Az.: VIII ZR 70/07)) keine entsprechenden Telefonate geführt.

Die Produzierende, die durch die Inanspruchnahme einer Telefongesprächs etwas nachweisen möchte, hat also nicht nur ein kriminelles Thema, durch das Eingeständnis, sie habe auch in einem späteren Zivilverfahren nicht gewinnn. Die Aufzeichnung von Anrufen dürfte zulässig kann erfolgen, wenn die Zustimmung des Aufrufers vorhanden ist. Beispielsweise ist es in Call Centern üblich durchaus üblich, dass der Anrufende darüber informiert wird, dass Telefonate mit Qualitätskontrolle aufgezeichnet werden.

Unserer Meinung nach sollte es sich bereits um eine ausdrückliche Zustimmung handeln, die der Aufrufer gibt. Wird beispielsweise ein Gespräch in einem Call Center von einer Bandmitteilung begleitet, dass das Gespräch von Qualitätssicherungsgründen aufgenommen wird und der Gesprächspartner die Aufzeichnung verweigern kann, so ist dürfte der Ansicht, dass die Aufzeichnung erst dann begonnen werden sollte, wenn der Gesprächspartner seine/ihr Einverständnis. gegeben hat.

Es wird auch davon ausgegangen, dass ein so genanntes Opt-in erforderlich ist, d.h. eine Zustimmung des Aufrufers von ausdrückliche. Das Gegenteil ist wäre ein Opt-out, d.h. der Caller müsste ausdrücklich weigert sich, seinen Anruf aufzuzeichnen. Wir führen kein Opt-out unter für zulässig durch. Für auch nicht geklärt betrachten wir die Fragestellung, ob ein von "Qualitätssicherungsgründen" aufgezeichnetes Telefongespräch genutzt werden kann später dafür, um den inhaltlichen Zusammenhang des Telefongesprächs mit dem Caller z.B. vor Gericht darzulegen.

Tatsächlich war dieser Content nicht Gegenstand der Zustimmung und des Aufnahmezwecks. In jedem Fall ist Grundsätzlich kein genereller Verweis auf die Erfassung von Telefongesprächen zu Anfang eines Telefongesprächs als effektive Zustimmung des Anrufer. Die Zustimmung des Aufrufers zu ausdrücklichen führt wahrscheinlich nicht umher. Somit kann bspw. keine rechtliche Zustimmung aus 28 Abs. 1 BDSG abgeleitet werden.

Werden Telefonate aufgezeichnet, vor allem in einem Call Center, ist es sinnvoll, die Zustimmung des Callers in irgendeiner Weise zu dokumentarisieren. Hier ist es an dieser Stelle unproduktiv, die Zustimmung selbst zu erfassen, da zum damaligen Zeitpunk über die Zustimmung des Aufrufers diese noch gar nicht vorhanden ist.