Unberücksichtigt bleibt bei der Fristberechnung in Tagen der Tag, an dem die Zeit oder das Geschehen, auf die sich der Beginn der Fristverlängerung stützen soll, liegt. 2. Die in Kalenderwochen, Kalendermonaten oder Kalenderjahren ausgedrückten Zeiträume schließen mit dem Tag der vergangenen Kalenderwoche oder des Vorjahresmonats ab, der nach seinem Namen oder seiner Nummer dem Tag des Beginns der jeweiligen Zeit entsprechen muss.
Wird dieser Tag im vergangenen Kalendermonat nicht eingehalten, so läuft die Geltungsdauer mit dem Fristablauf des letztgenannten Kalendermonats ab.
1 ) Bei der Bemessung der durch Tage bestimmten Zeiträume ist der Tag, an dem die Zeit oder das Geschehen, auf die der Beginn der Zeitspanne zu bestimmen ist, liegt, nicht mitzurechnen. 2. Die in Kalenderwochen, Kalendermonaten oder Kalenderjahren ausgedrückten Zeiträume schließen mit dem Tag der vergangenen Kalenderwoche oder des Vorjahresmonats ab, der nach seinem Namen oder seiner Nummer dem Tag des Beginns der jeweiligen Zeit entsprechen muss.
Wird dieser Tag im vergangenen Kalendermonat nicht eingehalten, so läuft die Geltungsdauer mit dem Fristablauf des letztgenannten Kalendermonats ab.
Eventuelle Ursachen, die eine gelungene Anfrage verhinderten: Der URL für "Ausgewählte Dateien anzeigen" wurde als Fax oder Bookmark gespeichert. Der URL für "Ausgewählte Dateien anzeigen" wurde per E-Mail versendet. Es wurde einem Paramter ein nicht unterstützte Größe zuerkannt. Einer oder mehrere benötigte Kenngrößen wurden nicht weitergegeben. Wenn Sie mehrere Dateien mit einer URL sichern oder senden wollen, benutzen Sie die URL der "Ergebnisliste".
Die neue Ausgabe, die mit der Inkraftsetzung der Reform des VVG herauskommt, sieht sich dem besonders verbunden. Das neue Heft ist geprägt von zahlreichen konzeptionellen Innovationen. Sie beinhalten neben einer durchgängigen Gliederung der Einzelkommentare eine deutlich höhere Zahl von Kommentierern und eine höhere Zahl von Einzelbändern. Das bedeutet, dass die Kommentare von ausgewiesenen Fachleuten abgegeben und immer auf dem neuesten Stand sind.
Ausgabe wird natürlich besonders auf die Änderungen durch die Reform des VVG eingegangen.