Bka Trojaner Tablet

Trojanisches Tablett Bka

Das BKA will neue Programme entwickeln: Bundes-Trojaner auf das Mobiltelefon übertragen. Der BKA will die Übertragung von Smart-Phones und Tabletts unmittelbar auf dem Endgerät verfolgen - und projektiert dafür eine "Trojaner-Software" nach NDR, WDR und SZ. Die Bundeskriminalpolizei will den so genannten Staatstrojaner in den kommenden Jahren auch auf Mobilgeräte ausdehnen. Dementsprechend beabsichtigt das BKA die Entwicklung einer "behördeneigenen Software", mit der "Source-TKÜ-Maßnahmen auf beweglichen, internetgestützten Endgeräten" durchführbar sind.

Das heißt ganz klar, dass das BKA eine eigene Monitoringsoftware unbemerkt auf Smart-Phones und Tabletts von Ziel-Personen installier. Deshalb hat das BKA für das nächste Jahr "die Neuanschaffung eines zukunftssicheren" Telekommunikationsüberwachungssystems geplant. Anscheinend wurde im Haushaltsausschuß im Rahmen der Anwendung der Software gefragt, ob das BKA überhaupt in der Position sei, die Anwendung selbst zu erstellen.

Der so genannte Bundes-Trojaner hatte eine Kritikwelle ausgelöst, die den Deployment um Jahre verzögerte. Die Freigabe der Lösung durch das Bundesministerium des Innern konnte erst zu Jahresbeginn durch weitere Verbesserungen erfolgen. Im Jahr 2012 hat der Beauftragte für den Bundesdatenschutz bei einer Prüfung festgestellt, dass die angewandte Technologie nicht den datenschutzrechtlichen Bestimmungen entspricht. Im Jahr 2008 urteilte das BVG erstmalig, dass die Verwendung eines Trojanischen Pferdes nicht rechtssicher ist.

Inzwischen haben einige Innenminister der Länder trotz fehlender Rechtsgrundlagen, darunter Bayern, Nordrhein-Westfalen, Hessen und Rheinland-Pfalz, sogenannte Online-Trojaner-Suchen zugelassen. In einem Interview mit dem Deutschlandfunk im Juni dieses Jahr erläuterte Generalstaatsanwalt Peter Frank, dass seiner Meinung nach die vom Bundesverfassungsgericht getroffene Wahl gefallen sei und der Bundesverfassungsgericht den Bundeswehreinsatz nicht zulasse.

Daher verwendet seine Autorität die Trojaner-Software immer noch nicht. Weitere Untersuchungsbehörden behaupten, dass die Verwendung von Trojanern für die Polizei unerlässlich ist. Andernfalls wäre es möglich, die Übertragung im Netzwerk zu folgen, aber nicht zu entziffern. Der Umgang mit der verschlüsselten Übertragung? Hintergrund dieser Diskussion ist eine große Diskussion darüber, inwieweit sich Untersuchungsbehörden und Nachrichtendienste mit verschlüsselten Kommunikationen befassen sollten.

Auf der einen Seite befürworten Behörden, auch Bundesbürger, den Einsatz von Chiffrierung - zum Beispiel um sich vor Straftätern zu schütz. Fachleute reden vom "Dunkelwerden", vom Verlöschen im Dunkeln: Verbrecher weichen zurück, um in Bereichen des Internet zu kommunizieren, die die Sicherheitskräfte nicht mehr beherrschen können. Dass immer mehr Kuriere, wie WhatsApp, die Chiffrierung zum Maßstab machen, forciert diesen Verfahren.

So verlangen beispielsweise die Sicherheitskräfte in anderen Ländern, dass Telefonhersteller oder App-Entwickler ihre Geräte mit einer Hecktür für Regierungsbehörden ausrüsten, um die Chiffrierung umzugehen. Vielmehr verlässt sich die Regierung scheinbar auf eine leistungsfähige Chiffrierung und möchte statt dessen - wie der Smartphone Trojaner beweist - die Untersuchungsmöglichkeiten auf den mobilen Geräten erweitern.

Auf Verlangen stellte das BKA fest, dass keine Informationen "über den Leistungsumfang der Anwendung aus taktischen Gründen" zur Verfügung gestellt wurden.