Darüber hinaus sollte eine deutliche Beschränkung der Vorrichtungen, in die Staatsspionage-Software eingeführt werden darf, eine zukünftige Nutzungsausweitung verhindern. Der " Source-TKÜ " (Quell-TKÜ) ist gesetzlich auf die kontinuierliche Übermittlung begrenzt, steht aber im klaren Kontrast zum Abfangen von Telefonaten auf der Leitung, da Spyware unmittelbar in die Anlagen der abgefangenen Person eingeführt wird.
Bei der Erschließung von Content an der Quellstelle - also unmittelbar im Gerät der Zielperson - kann nicht gewährleistet werden, dass es sich bei den so gewonnenen Data um aktuelle Kommunikationsinhalte handele. Sammelt der Drojaner z. B. unvollständig oder nie gesendete E-Mails oder Chatnachrichten, ist es eine "Online-Suche" und sollte als solche legal behandelt werden.
2 Dies liegt daran, dass schriftliche Züge von Gedanken oder privaten Aufzeichnungen, die keine fortlaufende Mitteilung sind, nicht im Sinne einer "source-TKÜ" gesammelt werden können. 1 und 1 Erklärung zu "Source-TKÜ".
Auf Antrag der linken Fraktion im Thüringischen Landtag veröffentlichte der Cheos Computerverein heute eine Erklärung zum Land Strojan. Darin kommt der Verein auf die Forderungen der Bundesjustizministerkonferenz vom Juli 2016 an, den Einsatzbereich der Spionage-Software zu erweitern. Das CCC verweist auf die so genannten Source-TKÜ (source telecommunication monitoring), d.h. einen Zustandstrojaner zum Abfangen der Datenkommunikation unmittelbar auf dem Rechner der Erkrankten.
Die CCC vertritt die Ansicht, dass die Überwachung der Kommunikation mit Spyware eine Vielzahl von Sicherheitsrisiken sowie beweiskräftige und juristische Schwierigkeiten mit sich bringt. Mit der CCC-Analyse des Digitask-Trojaners für die "Source-TKÜ" vor fünf Jahren hat sich aber auch der kaufmännische Bereich der Monitoring-Software verändert. In seinen Kommentaren weist der CCC daher auf die dem Staat innewohnenden Interessenskonflikte hin, wenn er Sicherheitsschwachstellen für die Trojanerisierung kauft oder nutzt:
Im Gegensatz zu dem, was die Konferenz der Justizministerinnen und -minister behauptet, betrachtet der CCC die "Quelle-TKÜ" nicht als "unverzichtbares Strafverfolgungsinstrument ", sondern als bösartige, mit hohem Risiko belastete Software. In seiner Erklärung zur Source-TKÜ (PDF) plädiert der CCC auch dafür, die Anzahl der mit der Malware infizierten Rechner zu verringern.
Obwohl zurzeit Versuche unternommen werden, die Windows-Betriebssysteme von Microsoft zu trojanisieren, könnten in den nächsten Jahren andere Computer ins Spiel kommen, deren Infizierung ein besonderes Infektionsrisiko für den Menschen darstellt. Dabei ist die eigentliche Einschränkung des funktionalen Umfangs des trojanischen Objekts auf die fortlaufende Interaktion nur eine reine Schimäre, wie der CCC an einem Praxisbeispiel erklärt: Gleichzeitig besteht die Gefahr, in den gesicherten Kern des Privatlebens des Betreffenden einzuwirken, d.h. in seinen sehr persönlichen Bereich.
Der CCC weist nicht nur die Ausdehnung des Einsatzes von Statestrojans zurück, sondern plädiert auch nach wie vor für den vollständigen Verzicht auf offizielle Spionage-Software. Auch die Thüringer Linkspartei, auf deren Wunsch der CCC die Erklärung verfasst hatte, ist heute gegen geheime Übergriffe auf IT-Systeme. In Thüringen soll, wie im Rot-Rot-Gruenen-Bund in Thüringen beschlossen, der Entsendung von Staatsangehoerigen in kuenftiger Zeit ein Ende gesetzt werden.