Datenschutz Kundendaten

Kundendaten schützen

EN / DE - DE - EN - EN - Home - Kompetenzen - Team - Fälle - Blog - Karriere - Kontakt - Blog - Datenschutz - Newsletter. Der DSGVO und der Umgang mit Kundendaten So hat der Deutsche Händlerverband im Dezember 2017 eine Befragung seiner Mitglieder durchgeführt, die ergibt, dass 80 Prozent den Umgang mit Kundendaten als den größten Unbekannten im Sinne der Grunddatenschutzverordnung ansehen. In diesem Beitrag soll beleuchtet werden, was sich verändert und wie mit Kundendaten ab 2018 in der Praxis umgegangen werden soll. Um zu klären, was Sie beobachten müssen, müssen wir zunächst feststellen, welche Kundendaten nach DSGVO oder dem neuen BDSG überhaupt vorhanden sind.

In Verbindung mit der Basisdatenschutzverordnung muss man immer von "persönlichen Daten" reden. Angaben, die einer natÃ?rlichen Persönlichkeit (d.h. einem Menschen) zugeordnet werden können und diese kennzeichnen oder ausweisen. Das können also alle Kundendaten wie E-Mail-Adresse, Namen, IP-Adressen etc. sein. Dazu zählen aber auch solche Angaben, die einen Käufer nicht unmittelbar erkennen lassen, z.B. Gender, Wohnsitz oder Geburtsort, denn die Kombination mit anderen Angaben macht die Identität der betreffenden Personen erkennbar.

Zusammengefasst sollten Sie davon ausgehen, dass alle Ihre Kundendaten durch die DSGVO abgedeckt sind. Im folgenden finden Sie einige für den Kunden relevante Themen. Künftig müssen die Kunden über ihre Rechte vollständig aufgeklärt werden. Beispielsweise müssen E-Mail- oder Lead-Formulare eindeutig angeben, zu welchem Zwecke, wie und in welchem Ausmaß die erhobenen Informationen verwendet werden.

Außerdem muss der Benutzer darauf hingewiesen werden, dass er über ein Widerspruchsrecht verfügt. Nachfolgend ein Beispiel für eine Rezeptur, die unter jeder Maske (vorzugsweise mit nachvollziehbarer Checkbox) nach DSGVO erscheinen soll. Beispieldisclaimer beim Sammeln von E-Mail-Adressen: Die von Ihnen erhobenen personenbezogenen Nutzungsdaten werden von der Firma Mustermann für das E-Mail-Marketing erhoben und verarbeitet.

Folgende Angaben werden gespeichert: E-Mail-Adresse, IP-Nummer, Opt-in-Datum, Vor- und Zuname. Deine Angaben werden bis auf weiteres aufbewahrt und nach 10 Jahren automatisiert vernichtet, es sei denn, es bestehen andere rechtliche Sperrfristen. Unter[ Kontakt-E-Mail-Adresse] können Sie sich über Ihre Angaben zu jeder Zeit unterrichten lassen und deren Offenlegung, Löschen oder Korrektur verlangen.

Außerdem haben Sie das Recht, sich an die für Sie verantwortliche Stelle (z.B. Ihren Landesdatenschutzbeauftragten) zu wenden. 2. Der vorliegende Wortlaut sollte für den entsprechenden Verwendungszweck adaptiert und detailliert und wahrheitsgemäß sein. Im Übrigen muss der Benutzer ausdrücklich zustimmen (Opti-In), dass seine Angaben in dem oben genannten Maße bearbeitet werden, sofern kein vertragliches oder vertragliches Verhältnis vorliegt.

Für Altdaten gibt es keinen Schutz, d.h. um 100% kompatibel zu sein, müsste die Zustimmung nochmals erteilt werden (sofern sie nicht bereits im oben genannten Format ausdrücklich vorhanden ist). Die Betroffenen (d.h. Kundinnen und Kunden, Nutzerinnen und Interessenten) haben viele Rechte, die Sie als Inhaber einer Webseite oder eines E-Commerce-Shops einhalten müssen.

Der Kunde hat das Recht, jederzeit zu erfahren, welche Informationen über ihn in Ihrem Hause zu welchem Zwecke und in welchem Ausmaß erhoben werden. Im Zweifelsfall müssen Sie also einen Gesamtüberblick über Ihre Angaben haben, um die Bestimmungen einzuhalten. Benutzer und Abnehmer haben auch das Recht, der Bearbeitung zu widersetzen.

In der Praxis könnte sich ein Benutzer mit Ihnen in Verbindung setzen und Informationen anfordern, aber dann gegen seine Verwendung Einspruch erheben. Sie haben das Recht, ihre Angaben zu korrigieren, z.B. wenn sie ihren Namen nach der Eheschließung ändern oder umziehen. Fehlerhafte Angaben müssen ebenfalls korrigiert werden. Nach der DSGVO sollen Kundendaten auch transferierbar sein, d.h. einem Betreffenden stets zur Kenntnis gebracht werden.

Prinzipiell kann der Auftraggeber die gesamte Datenbank über sich selbst abfragen. Die DSGVO bietet daher drei wesentliche Dokumentations-Konzepte, die Sie auf jeden Fall vorlegen sollten, wenn auch nur zum Nachweis der Rechtskonformität bei eventuellen Reklamationen. Sie deckt alle Bearbeitungsschritte ab, z.B. E-Mail-Marketing, CRM, Kundenanalysen etc. aber auch z.B. Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnung oder Ihr Warensteuerungssystem.

Wenn beispielsweise ein Löschauftrag in Ihrem Betrieb eintrifft, können Sie das Adressbuch zur Hand haben und sehen, wo die Kundendaten sind. Kundendaten und Benutzerdaten können empfindlich sein, weshalb sie laut Gesetz gut geschützt sein müssen. Deshalb müssen Sie detailliert nachweisen, welche Massnahmen Sie ergriffen haben, damit Ihre Angaben im Betrieb geschützt sind und sind.

Nach dem DSGVO sollten die Tage der Erfassung von Kundendaten um jeden Preis auslaufen. Stattdessen sollte der Entrepreneur vor der Erhebung klären, ob alle Angaben für die Erreichung des Zwecks erforderlich und anteilig sind. Informieren Sie sich hier über die Durchführung des Data Protection Impact Assessment (DSFS). Wenn Sie viele Kundendaten auf unterschiedlichen Wegen erfassen, sollten Sie sich gewisse Abläufe näher ansehen.

Erhalte ich ausreichende Informationen? Der Kundendienst bearbeitet natürlich viele vertrauliche Informationen. Der Kundensupport sollte auch im Hinblick auf die Anforderungen der Anwender an den Datenschutz trainiert werden. Sie sollte auf Datenschutzanfragen mit der höchsten Dringlichkeit reagieren und diese ausweiten, um eine Meldung an die Behörden zu unterlassen. In der Vergangenheit waren Warnungen nach 7 UWG zu erwarten, aber aufgrund der DSGVO-Adresslisten, die ohne ausdrückliche Zustimmung erstellt wurden, haben sie ein großes Gefahrenpotenzial.

Nicht nur Warnungen sind bedrohlich, sondern auch die hohen Geldstrafen durch die Einbeziehung von Datenschutzbeauftragten. Zudem wird erwartet, dass eine umfassende Medienberichterstattung die Sensibilität der Verbraucher erhöht und Verletzungen rascher als bisher gemeldet werden. Überprüfen Sie die Datenquellen sorgfältig. Wenn Sie z.B. durch Datenverlust oder durch Unfall verloren gehen oder entwendet werden, müssen Sie dies den zuständigen Stellen innerhalb von 72 Std. nachweisen.

Auch der Kunde muss darüber aufgeklärt werden. Die Schulung Ihrer Mitarbeitenden im Datenhandling sollten Sie vorweisen. So können Sie Ihren rechtlichen Verpflichtungen nachkommen und Datenverluste vermeiden. Das Reporting rund um die DSGVO wird die Sensibilität der Anwender für das Themengebiet Datenschutz erhöhen und sie werden ihre Informationen häufiger anfordern.

Stellen Sie sich also auf neue Anforderungen im Bereich der Kundendaten ein.