Internetkriminalität Anzeigen

Meldung von Cyberkriminalität

Melden Sie es der Polizei. Wo und wie reichen Sie eine Beschwerde ein? Eine Meldung über die Meldestelle ist leider noch nicht möglich.

Online Meldestelle und Meldeformular

Diese Online-Meldestelle hat keine Notrufnummer. Rufen Sie in Notfällen die Polizei-Notrufnummer 110 an und machen Sie sich nicht staatsanwaltschaftlich haftbar! Suche verdächtige Webseiten sollten Sie nicht unbedingt aufsuchen! Nach dem Anklicken des Buttons "Senden" werden Ihre Daten per E-Mail an das Landeskriminalamt für Mecklenburg-Vorpommern gesendet.

Was Sie darüber nachdenken sollten....

Mehr und mehr Menschen sind auf der Suche nach Eindringlingen: In diese Systeme: Diese unterbrechen Systemprozesse, recherchieren nach Daten oder verüben klassisches Verbrechen wie bspw. betrügerische Handlungen. Betrügereien im Netz werden von der Gendarmerie geahndet. Um auf die Tat aufmerksam zu werden und darauf zu antworten, ist es notwendig, dass Sie eine Anzeige einreichen. Um von der Gendarmerie ermittelt zu werden, müssen Sie einige Dinge berücksichtigen.

Machen Sie ggf. Screenshots (siehe unten) von den Websites, auf denen Ihnen die Produkte zur Verfügung gestellt wurden. Melde es der Presse. Bitte haben Sie den eindeutigen Namen, den Benutzernamen, die E-Mail-Adresse und die Nummer des zu versteigernden Artikels bereitstehen. Wenn Sie den Betrugsverdacht im Rahmen einer Versteigerung haben, teilen Sie den Fall dem betroffenen Bieter mit.

Wenn sich ein Dialer-Programm gegen Ihren Wunsch von Ihrem Computer aus mit dem Netz verbindet, behalten Sie die Quittungen Ihrer Fernsprechrechnung. Nach Einreichung der Anzeige wird sie in der Regel am folgenden Arbeitstag an den verantwortlichen Beamten geschickt, der den Fall bis zur Übergabe an die Bundesanwaltschaft abarbeitet. Möglicherweise werden Sie vom Protokollführer erneut in schriftlicher Form vernommen oder zu einer Vernehmung einberufen.

Sie erhalten die anfallenden Gebühren zurückbezahlt.

Leitfaden zur Cyberkriminalität der niedersächsischen Landespolizei

An dieser Stelle wollen wir Ihnen einige grundsätzliche Tips und Informationen darüber vermitteln, was Sie bei der Einreichung einer Beschwerde berücksichtigen müssen. Hier können natürlich keine konkreten Informationen gegeben werden, da sie von Einzelfall zu Einzelfall verschieden sind und vor Ort auf einer Polizeistation zu entscheiden ist, welche Informationen und Dokumente erforderlich sind.

Wenn Sie ein Unternehmen sind und von Cyberkriminalität befallen sind, kontaktieren Sie unsere ZAC (Zentrale Ansprechstelle für die niedersächsische Wirtschaft). Sie können sich aber auch über den Online-Wacheder Polizei Niedersachsen an die Gendarmerie richten. Achten Sie auf die Informationen und Anweisungen, wie Sie Ihre Anzeige dort aufgeben können. Außerdem hat die Gendarmerie interne Aufgaben.

Beispielsweise gibt es Sonderkommissionen, die sich zunehmend mit Cyberkriminalität befassen. Dabei ist es egal, wo Sie Ihre Anzeige platzieren. Das Display wird dann an die verantwortliche Stelle weitergereicht. Als Niedersächsin müssen Sie beispielsweise nicht abwarten, wenn Sie im Thüringer Ferienland Opfer eines Verbrechens werden, bis Sie wieder in Niedersachsen sind.

Natürlich können Sie die Unterstützung der örtlichen Behörden in Anspruch nehmen. Natürlich. Sie können auch eine Beschwerde bei der verantwortlichen Staatsanwaltschaft einreichen. Darüber hinaus steht es Ihnen frei, einen Anwalt zu bestellen, der Ihre Belange vertritt. Beachten Sie dabei, dass das Täuschen einer Tat beträchtliche Konsequenzen haben kann, da die Einreichung einer Beschwerde eine Polizeiuntersuchung auslöst.

Beachten Sie außerdem, dass Sie als Beschwerdeführer (Whistleblower) die Funktion eines ZeugInnen im Strafverfahren übernehmen. Die folgenden Verstöße können in Erwägung gezogen werden: Denken Sie daran, dass in Sachen Cyberkriminalität oft jeder Tag bei der Untersuchung berücksichtigt wird. Es ist ein sehr schnelllebiges Mittel, und es ist zu befürchten, dass die für die Recherche benötigten Informationen nicht mehr schnell zur Verfügung stehen.

Erinnern Sie sich auch daran, dass Inhalte aus dem Netz, wie z.B. ungewünschte Fotos, durch andere Internetbenutzer auf der ganzen Welt rasch verteilt werden können. Die Aussage "Das Netz vergißt nie etwas" enthält viel Wissen! Wenden Sie sich an Ihre Hausbank und die Stadtpolizei. Wir bitten Sie, einen Ausweis mitzubringen, aus dem Ihre Identifikation ersichtlich ist.

Abhängig vom jeweiligen Einzelfall sind verschiedene Dokumente erforderlich. Angelieferte Ware (bitte zuvor die örtliche Polizeidienststelle konsultieren). ggf. Zugangsprotokolle des Internet-Routers (siehe Betriebsanleitung hier). Es ist nicht erlaubt, eine weitere Fotokopie von kinder- und jugendgefährdenden Fotos auf dem Computer anzufertigen (auch nicht durch Fotografieren mit der Fotokamera oder per Screenshot!).

Wenden Sie sich in einem solchen Falle an die örtliche Polizeidienststelle! Im Einzelfall kann es notwendig sein, dass Ihr Rechner von Polizeispezialisten evaluiert wird. Es ist nicht immer möglich, dies zum Zeitpunkt der Einreichung der Beschwerde zu kommentieren. Erkundigen Sie sich auch beim Verantwortlichen, ob Sie Ihren Rechner nach einer Benachrichtigung, z.B. nach einem Lösegeldbefall, neu starten können.

Wie oben beschrieben, können noch Untersuchungen an Ihrem Terminal nötig sein. Es kann in einem Falle genügen, nur wenige Exemplare aus der Bestellkorrespondenz zu übermitteln. Andernfalls kann es nötig sein, einen Rechner von der Gendarmerie bewerten zu lassen. 2. Bitte beachte jedoch, dass du strafrechtlich verfolgt werden kannst, wenn du kinder- oder jugendgefährdendes Fotomaterial sicherst, da du dadurch eine Fotokopie erhältst.

Konsultieren Sie zuvor Ihre eigene Sicherheitspolizei und ggf. einen Anwalt. Falls Sie in der Regel Unterstützung brauchen oder sich nicht sicher sind, sollten Sie sich auch an die örtliche Polizeidienststelle wenden. Der Zeitaufwand richtet sich nach dem jeweiligen Fall und den Angaben, die Sie bereits für die Einreichung der Beschwerde mitgebracht haben und die bei der Einreichung der Beschwerde angefordert werden müssen.

Außerdem müssen Sie mit Wartezeiten auf der Polizeiwache gerechnet werden. Sollten Sie ein Zertifikat für Ihre Werbung brauchen, z.B. für die Versicherungsgesellschaft oder ein Finanzinstitut, informieren Sie den Empfänger. Am besten vermerken Sie auf diesem Formular auch die Verfahrensnummer, die Sie von Ihrer zuständigen Behörde haben.

Für die niedersächsische Landespolizei fängt dies mit dem entsprechenden Jahr an, es folgen acht weitere Nummern. Wenn Sie über den Online-Wächter eine Meldung gemacht haben, erhalten Sie vom Online-Wächter eine besondere Prozessnummer. Achten Sie auf die gesetzlichen Informationen der Zwangsvorladung! Sie als Beschwerdeführer müssen beispielsweise als Zeugin oder Zeuge zu dem Fall noch einmal vernommen werden.

Ist dies der Fall, erhalten Sie in der Regel ebenfalls eine entsprechende Aufforderung von der zuständigen Polizei. Wenn Sie keinen schriftlich vereinbarten Gesprächstermin haben, informieren Sie den Verantwortlichen frühzeitig und machen Sie einen neuen Gesprächstermin aus. Überprüfen Sie auch, ob Sie aufgefordert werden, weitere Dokumente in der Zwangsvorladung mitzunehmen.

Wir bitten um Verständniss, dass es zum Schutze des Adressaten nicht möglich ist, in den Prozess einzusteigen, da der Verantwortliche am Handy Ihre Person nicht überprüfen kann. Die Untersuchung kann je nach Umständen etwas dauern oder sogar mehr. Jede Klage vor der Kriminalpolizei und der Bundesanwaltschaft wird ernsthaft und juristisch geprüft.

Weil das Netz nicht am Stadt-, Landes- oder Grenzende des Bundesgebietes aufhört, sind die Untersuchungen hier in den meisten Faellen ueberregional. Auch Nachforschungen im In- und Ausland sind nicht selten. So wird beispielsweise eine Beschwerde, die in Hannover eingereicht wird, zunächst von der jeweiligen Abteilung behandelt. Stellt sich bei der Untersuchung heraus, dass es Anzeichen für einen Straftäter gibt, z.B. in München, wird die Untersuchung an die örtliche Polizeidienststelle in München weitergeleitet, eventuell über die jeweilige örtliche Staatsanwaltschaft.

Es ist möglich, dass bereits weitere Untersuchungen bei der Bundesanwaltschaft anstehen oder dass weitere Untersuchungen bei der Polizeidienststelle durchgeführt werden. Wenn Nachforschungen im In- und Ausland erforderlich sind, kann der Zeithorizont noch mehr sein. Dann müssen die deutsche Regierung weitere Untersuchungen durch die ausländischen Stellen mittels eines Rechtshilfeersuchens durchführen lassen. Die Untersuchungen können daher mehrere Wochen, in manchen Fällen auch längere Zeit in Anspruch nehmen.

Bei Einstellung des Strafverfahrens oder bei Verurteilungen der Verurteilten erhalten Sie in der Regel Rückmeldungen von der Anklage. Mit der Einreichung einer Straftat bringen Sie dem Bundesstaat gegenüber zum Ausdruck, dass die Straftäter wegen der begangenen Straftat verfolgt werden sollen.

Aber es kann auch sein, dass die Verursacher z.B. bei Polizeiermittlungen die bestellten Waren versenden oder Gelder überweisen. Dabei kann es sein, dass der Zuwiderhandelnde während der Untersuchung an Sie zahlt oder die bestellten Waren richtig einliefert. Ist dies der Fall, informieren Sie unverzüglich die Behörde, bei der Sie die Beschwerde eingereicht haben!

Es besteht die Option, Ihre Beschwerde bei der zuständigen Behörde zurückzunehmen. Das heißt jedoch nicht, dass die Angelegenheit abgeschlossen ist und die Untersuchung unverzüglich eingestellt wird. Wenn zum Beispiel die Generalstaatsanwaltschaft immer noch ein allgemeines Anliegen hat, kann die Untersuchung fortgesetzt werden. Wenn Sie die Anzeige zurückziehen möchten, informieren Sie uns mit kurzer Erläuterung, z.B. wo Sie die Anzeige eingereicht haben.

Es ist der Polizeibeamten selbst nicht erlaubt, eine Untersuchung abzuschließen. Dieser Entscheid liegt dann bei der Generalstaatsanwaltschaft. Weitere Informationen finden Sie in Ihrem Handbuch. Wie gehe ich vor, wenn ich Kinder- oder Jugendpornographie im Netz, per E-Mail oder im Austausch entdecke? Kontaktieren Sie dazu die nächstgelegene Polizeistation. Dies können Sie bei Ihrer lokalen Polizeistation oder bei der Online-Polizeistation Niedersachsen tun.

Dann fügen Sie die Beweise in Ihren Bericht ein. Seien Sie vorsichtig, dass Sie das kinder- und jugendgefährdende Bildmaterial nicht unnötigerweise duplizieren, wenn nötig konsultieren Sie zuvor Ihre eigene Polizeidienststelle und entfernen Sie es in Abstimmung mit der Polizeidienststelle nach der Aufnahme. Wichtig: Wir empfehlen Ihnen, nicht ungefragt nach Kinder- und Jugendpornographie im Netz zu recherchieren, auch wenn Sie dies mit der Intention tun, die Vollzugsbehörden bei ihrer Tätigkeit zu entlasten.

Das Abspeichern der Informationen auf dem Rechner wird in der Regel bereits von der Betrachtung des Bildmaterials auf dem Monitor begleitet und kann somit den Tatsachen des 184 b HGB entsprechen. Sie können sich an zahlreiche Opferschutzverbände und die Gendarmerie wenden. Eine Skizze, die uns von der Hamburger Kriminalpolizei mit freundlicher Genehmigung zur VerfÃ?gung gestellt wurde:):