Internetüberwachung Deutschland

Online-Überwachung Deutschland

Die Internetüberwachung: Wie der Staat das Netzwerk belauscht. Daenemark: Die Internetueberwachung ist fuer Strafverfolgungszwecke nutzlos. Der deutsche Geheimdienst beobachtet auch das Internet. Die britische Geheimdienst Government Communications Headquarters (GCHQ) hat den Internetverkehr deutscher Nutzer in großem Umfang überwacht.

Internetüberwachung durch den Bundesnachrichtendienst: Der BND sollte vertrauenswürdig sein - Technik

In der Mitte Deutschlands, in Frankfurt am Main, wo der Nachrichtendienst jeden Tag riesige Datenmengen auf seine Computer an einem der weltweit bedeutendsten Netzwerkknoten verteilt, erfolgt die geheimnisvollste und gleichzeitig wohl zugleich bedeutendste Datenhaltung in Europa. Es wird nach Bedrohungen gefragt, die sich im Verborgenen angesammelt haben - Terrorismus, Waffenhandel, Menschenhandel. Bei der Suche nach neuen Bedrohungen. Wurde früher mal Spitzel genannt.

Security ist nur ein Geschäft. Dank Edward Snowden ist in der digitalen Spionagepraxis vieles im Aufbruch. Schließlich war dem BND daraufhin eine rechtliche Grundlage für seine Datenspionage gegeben worden, die im Weltvergleich den Charakter eines Leuchtturms haben dürfe; langjährige Akteure können nur den Verstand schwingen, denn mehr Legalisierung heißt weniger Mysterium. Die Unsicherheit, ob die Schleppnetzsuche auch für die Deutschen gilt, die ihr Grundrecht auf Telekommunikation geltend machen können, wird auch durch das aktualisierte Bundesnachrichtengesetz nicht ausräumen.

Ein weiterer seltsamer Denkansatz für Spione: Die anvisierten Objekte im fremden Land haben das Recht, nicht gemartert zu werden. Darf eine gelungene Bespitzelung juristisch makellos sein? Für die weitere Entwicklung stellt sich jedoch die berechtigte Sorge, wie eine traditionsgemäß hoch moralisierte Bevölkerung damit umgehen soll, dass eine gelungene Ausspionage zum Zwecke der deutschen Staatssicherheit nicht juristisch makellos und unter demokratischer Kontrolle sein kann.

Deutscher Parlament verabschiedet Beschluss zur Internetüberwachung im Stil der NSA

Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichtes, Hans-Jürgen Papier, bezeichnete im vergangenen Jahr die Praktik des Bundesnachrichtendienstes (BND), Leitungen an Internet-Knotenpunkten wie dem Frankfurter De-Cix abzapfen und mit Hilfe selbst erstellter Rechtskonstruktionen großflächig zu entleeren, als "gänzlich illegal". Inzwischen hat der Deutsche Reichstag das Verfahren jedoch legalisiert: Mit den Abstimmungen der Großen Regierungskoalition hat er am vergangenen Donnerstag für einen Gesetzesentwurf gestimmt, der die Kontrollbefugnisse des BND erheblich erweitert.

Der BND kann auch "Informationen, einschließlich persönlicher Angaben, aus Fernmeldenetzen mit Hilfe von Techniken aus dem eigenen Land sammeln und verarbeiten", wie die meisten Europaabgeordneten deutlich gemacht haben. Mit dieser Ergänzung hat der Parlamentarier keine wirkliche Barriere geschaffen, denn im Netz mit IP-Verkehr zwischen in- und ausländischem Inhalt zu differenzieren ist nicht möglich.

So fangen die US-Notenbank, der englische GCHQ und andere westliche Nachrichtendienste die internationalen Kommunikationen in großen Mengen ab, beobachten Firmen und Regierungsbehörden aus und zwingen die Diensteanbieter heimlich zur Zusammenarbeit. Das bisher geltende Limit, nach dem der BND nicht mehr als 20 Prozentpunkte des Datendurchsatzes nutzen durfte, existiert im Gesetzesentwurf nicht mehr.

Die Geheimdienste hatten bereits verstanden, wie man sie umfahren kann. Bereits jetzt tritt die Behörde zur Überwachung des Netzes im NSA-Stil in Kraft, wenn der Sicherheitsdienst "Bedrohungen der inneren oder äußeren Sicherheitslage der BRD rechtzeitig erkennt und ihnen entgegenwirkt", mit den erhobenen Informationen. Auch der BND sollte die Möglichkeit haben, Netzwerke zu nutzen, um beispielsweise die "Handlungsfähigkeit" des Landes zu erhalten oder "andere Erkenntnisse" von außen- und sicherheitspolitischer Relevanz zu erhalten.

Danach muss die Spionagestelle " aus dem Telekommunikationsverkehr von Bundesbürgern, von in- und ausländischen Rechtspersonen oder von auf dem Gebiet der Bundesrepublik ansässigen Menschen " ausfiltern. Der Plan der Regierungskoalition, "Spionage unter Freunden" zu verbieten, wurde nur begrenzt beibehalten. Ähnlich wie bei einzelnen "G10-Anordnungen" gegen deutsche Staatsbürger kann der BND auch in der EU abfangen, wenn z.B. die Gefahr eines Bundeswehrangriffs oder eines Weltterroranschlags in Deutschland sowie die Gefahr der Verbreitung, des Geldwäschereiens oder anderer Verbrechen der organisierten Kriminalität droht.

Auch wenn die Internetsicherheit untergraben werden könnte, sind die entsprechenden Zuständigkeiten anwendbar. Darüber hinaus kann der BND weiter riechen, um "ausschließlich Informationen über Transaktionen in Drittländern" zu erheben, die für die Landessicherheit von besonderem Interesse sind. Das Gesetz über die "Abklärung der Auslandskommunikation", das bald auch den Bund ohne Probleme durchlaufen soll, ermöglicht es dem BND auch, für sechs Kalendermonate milliardenschwere Anschluss- und Standortangaben zu hinterlegen und diese mit bisher "unbekannten Anschlusscodes" zu vergleichen.

Auch der Informationsaustausch mit fremden Sicherheitsdiensten, z.B. über "gemeinsame Dateien", ist möglich - in einigen Fällen auch automatisch. Das Neue ist, dass die Kanzlei auf Wunsch des Präsidenten des BND oder eines Repräsentanten in Zukunft die Bespitzelung internationaler Telekommunikationsnetze veranlassen und die Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern in anderen Ländern bewilligen muss. Nach Angaben der Regierung wird die Umstellung fuer mind. 6,5 Mio. EUR stehen.

Zwar stellten Experten in einer Parlamentsanhörung schwerwiegende Defizite im Entwurf der Regierung fest und waren vor " verfassungsmäßigem Selbstmord " gewarnt, aber die Regierungskoalition hat den Entwurf nicht geändert. Andererseits hat Schwarz-Rot eine Berichtigung der gleichzeitig beschlossenen Aktion zur verstärkten Überwachung der Sicherheitsdienste vorgenommen. Dementsprechend sollte das für die Wirtschaftsplanung der Nachrichtendienste verantwortliche "Treuhandgremium" des Bundestags in der Lage sein, dem geplanten neuen "ständigen Vertreter" der Parlamentskontrollstelle (PKGr) Verträge zu vergeben, soweit deren Rechte aus der Haushaltverordnung ausreichend sind.

Die Vorsitzende der Linkspartei im Untersuchungsausschuss der NSA, Martina Renner, beschwerte sich, dass die Regierungskoalition das Telekommunikationsgeheimnis in Art. 10 GG bewusst abgeschafft und Massenverletzungen von Grundrechten legitimiert habe. Sie ist ein Angebot für den BND, denn er darf das Telefonkabel "jetzt auch in Deutschland nutzen". "Das ist ein schlimmer Tag für die Nachrichtendienste und die Demokratie", sagte der Gruene Constantin von Notz.

Die BND hat die von den Grundrechten freie elektronische Medienwelt für frei von Grundrechten befunden und bewiesen, dass "das Spionieren unter Freundschaften ein voller Topf ist".