Mehr als 900.000 Kunden der Deutschen Telekom in ganz Deutschland sind seit dem Sonntagabend von dem Ausfall der Anlage in Mitleidenschaft gezogen worden. Hat der Kunde der Deutschen Telekom wegen des Scheiterns ein Recht auf Schadenersatz? Unbegrenzte Lieferbarkeit ist nicht gewährleistet! In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Telekom ist eine Regelung vorgesehen, in der eine durchschnittliche jährliche Internetverfügbarkeit von 97,0 Prozent zugesichert wird. Damit würde die Deutsche Telekom auch bei einem Ausfall der Leitung über einen Zeitraum von 11 Tagen oder 263 Std. pro Jahr ihre Vertragspflichten einhalten.
AGB-Bestimmungen in Kraft? Zum Glück ist dies noch nie geschehen, aber es ist fraglich, ob eine AGB-Klausel, in der die Zugänglichkeit des Anschlußes so streng beschränkt ist, nach dem Allgemeinen Geschäftsbedingungengesetz gültig ist. Mit einer Erreichbarkeit von 97,0 Prozent im Jahresmittel ergibt sich die Fragestellung, ob hier nicht ein unzumutbarer Nachteil für den Verbraucher anzunehmen ist, zumal der BGH den Ausfall des Internet bereits als erhebliche Beeinträchtigung der Lebenssituation bezeichnet hat.
Die vom Internet-Provider zu versprechende Lieferbarkeit ist vor Gericht noch nicht klargestellt. Allerdings kann davon ausgegangen werden, dass eine allgemeine Geschäftsbedingungen-Klausel, in der eine Erreichbarkeit von weniger als 90 Prozent im Jahresmittel nicht gegeben ist. Solange kein Verzug von mehr als 11 Tagen im Jahr vorliegt, haben Telekom-Kunden keinen Schadenersatzanspruch.
Hat der Kunde dann einen Anspruch auf Schadenersatz oder muss er einen konkreten Sachschaden beweisen (z.B. ein Selbstständiger hat einen Auftrag verloren)? Konkrete Schäden müssen nach einem Beschluss des BGH aus dem Jahr 2013 nicht bewiesen werden - lediglich der Wegfall der Möglichkeit, das Internet zu nutzen, wurde als Vermögensschäden eingestuft.
Der BGH begründet dies damit, dass die Internetverfügbarkeit ein wirtschaftliches Gut von entscheidender Wichtigkeit ist. Der BGH beschränkte den Schadensersatzanspruch jedoch auf die üblichen Marktkosten eines Alternativanbieters. Dies bedeutet, dass der Kunde bei einem Verlust von mehr als 11 Tagen kaum mehr als 11 EUR erhält, es sei denn, Sie können einen größeren Einzelschaden vorweisen.
Schließlich hat die Deutsche Telekom nach dem Ausfall bereits auf kundenfreundliche Weise gehandelt. Die Deutsche Telekom bietet ihren Kunden nach der schweren Unterbrechung ein unlimitiertes Volumen an Daten für einen Tag an. Wenn Sie einen Handyvertrag mit der Deutschen Telekom haben, erhalten Sie einen "Day-Flat unbegrenzten Pass" gratis. Wenn Sie kein Mobilfunkkunde sind, sollten Sie zu einem Telekom-Shop gehen.