Datenschutzrichtlinie

Datenschutzenrichtlinie

Die Datenschutzbestimmungen und der Umgang mit personenbezogenen Daten. Die wichtigsten Merkmale der Direktive 95/46/EC in Kurzform Darin ist festgelegt, dass prinzipiell keine personenbezogenen Informationen erfasst oder bearbeitet werden dürfen - und es werden Abweichungen von dieser Vorschrift erwähnt. Der genaue Weg ist in Art. 1 Abs. 1 der EU-Richtlinie 95/46/EG festgelegt: Eine Ausnahmeregelung von dieser grundsätzlichen Regelung besteht, wenn die betroffenen Personen, deren personenbezogene Angaben erfasst werden, dem Verfahren zustimmen.

Zum einen handelt es sich um Aktivitäten, die der staatlichen Sicherung und dem Schutz der Öffentlichkeit und des Staates dienlich sind (z.B. Strafregister, Kontroll- und Überwachungsstellen), zum anderen aber auch um Datenerhebungen für den Privat- oder Familiengebrauch. Mit Ausnahme der bereits genannten Ausnahmefälle ist die Erhebung und Verarbeitung von sensiblen personenbezogenen Daten einer natÃ?rlichen Persönlichkeit generell nicht gestattet.

Die Mitgliedsstaaten haben eine gewisse Wahlfreiheit bei der Auswahl der Mittel und Formen - aber nach einem Beschluss des EuGH ist der Spielraum nicht unbeschränkt. Eine Datenbearbeitung ist nur in begrenztem Umfang erlaubt. Der Mitgliedstaat stellt die Verständlichkeit und Zulässigkeit des Zwecks der Datenerhebung und Bearbeitung sowie die Löschung oder die unzugängliche und sichere Speicherung der persönlichen Angaben nach Erfüllung des Zwecks sicher. 2.

Um das Recht auf Schutz der Persönlichkeitsrechte, aber auch das Recht auf Meinungsfreiheit nicht zu sehr einzuschränken, sollten die Mitgliedsstaaten unterschiedliche Regeln für die Informationsverarbeitung für journalistische, künstlerische oder literarische Zwecke erlassen. Die Betroffenen haben zumindest das Recht zu wissen, wer ihre persönlichen Angaben zu welchem Zwecke bearbeitet, und Auskunft über mögliche Empfänger und die Art der angegebenen Angaben zu bekommen (allgemeine Zugangs- und Berichtigungsrechte).

Falls die Angaben über Dritte gemacht wurden, sind auch Angaben über den Hinweisgeber und die Datenart erforderlich. Erhebungen und Verarbeitungen sind strikt geheim zu halten und vor unberechtigtem Zugang oder missbräuchlicher Verwendung ausreichend zu schützen. Zweifellos hat der Betreffende seine Zustimmung gegeben und damit den Unternehmen die Rechte an der Bearbeitung eingeräumt.

Sie ist für die Erfüllung des Vertrages oder die Durchführung vorvertraglicher Prüfungen notwendig. Der Verarbeitungsprozess ist von besonderem öffentlichem Belang oder der Wahrnehmung behördlicher Befugnisse abhängig. Das BDSG ist erst 2001 in Kraft getreten - nachdem die EUKommission ein Verstoßverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet hatte. Die grundlegende EU-Verordnung ist für alle Mitgliedsstaaten bindend.

Dabei werden die Mitgliedsstaaten die nationalen Rechtsvorschriften neu überarbeiten und an die Bestimmungen des DSGVO anpaßten.