Demontagewerkzeug nach einem der Patentansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichent, daß die Kurven (26) halbkugelig ausgeführt sind und nicht in eine transversale Bohrung (24) der Halteleiste (12) einragen. Ensemble chirurgischer Instrumente nach Anspruch 1 oder 2, dadurch entsteht, daß das Extraktionswerkzeug (6) ein selbstschneidendes Außengewinde (20) aufweist.
Chirurgisches Gerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Ausziehwerkzeug ( (6) ein sich selbst schneidendes Auîengewinde (20) hat. Die Extraktion svorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch bedingt, dass das vordere äußere Ende der mit der Haltestange (12) verbundenen Stangenverlängerung (25) spitzbogenförmig ausgebildet ist.
Demontagewerkzeug nach einem der Patentansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichent, daß das stirnseitige Außenende der mit der Halterungsstange (12) verbundene Stangenbefestigung (25) spitzbogenförmig ist. Diese Anleitung stellt MultiTerm Extract, das Terminologie-Extraktionstool, vor. Die Extraktion svorrichtung für Knochenmark nach Anspruch 1, wobei die Kanüle (14) eine externe distale konische Spitze (30) aufweist.
Die Fixierung nach einem der oben genannten Kriterien, wobei der Korps (3) mit einem Durchgang (22) ausgestattet ist, der ein Ausziehwerkzeug für die Verriegelungsmittel ist. Befestigungsvorrichtung nach einer der oben genannten Anforderungen, dadurch gekennzeichent, dass der Korpus (3) mit einer öffnung (22) ausgestattet ist, die ein Gerät zum Entfernen der Befestigungselemente enthält.
Die Extraktionsvorrichtung für Knochenmark nach Anspruch 1 oder 2, wobei der schmale Schlitz (24) dem breiten Schlitz (22) gegenüberliegt. Sie können mit SDL ShraseFinder Kommentare verfassen und möchten wissen, wie Sie dieses leistungsstarke Terminologie-Extraktionstool optimal nutzen können? Noyau de la Form, wie in einem der Ansprüche 24 bis 30 beansprucht, wobei jeder Kernabschnitt Mittel (32, 34) zum Befestigen eines Extraktionswerkzeugs zum Trennen und Extrahieren der Kernabschnitte umfasst, nachdem das geformte Material ausgehärtet ist.
Kern nach einem der Patentansprüche 24 bis 30, jeder Kernabschnitt umfasst Mittel (32, 34) zum Befestigen eines Extraktionswerkzeuges daran zum Trennen und Herausziehen der Kernabschnitte, nachdem das Gussmaterial ausgehärtet ist. Die Fixierung, wie sie in einem der vorstehenden Änderungsanträge beansprucht wird, erfolgt, indem der expandierte Kopf (24) eine sich nach innen erstreckende konische Kante in Richtung des Federhalteelements mit einer Abmessung aufweist, um es einem Ausziehwerkzeug zu ermöglichen, das Bolzenelement aus einer festen Stellung zu ziehen.
Befestigungseinrichtung, wie sie in einem der vorangehenden Patentansprüche gefordert wird, wobei der erweiterte Deckel (24) eine konische Schneide aufweist, die sich nach innen zu dem Federhalteelement hin verjüngt und eine Ausmaße hat, die es einem Ausziehwerkzeug ermöglichen, das Bolzenelement aus einer festen Stellung zu heben. Die Extraktionsvorrichtung (1) für Spreizankerhülsen (2) besteht aus einer Stange (1a), die ein konisches Außengewinde (1b) aufweist, das sich zu einem freien Ende hin verjüngt und am anderen Ende eine Krafteinleitung (1c) trägt.
Nach der Extraktion des Ausziehwerkzeuges (1) schneidet das Außengewinde (1b) in die Innenwand (2b) der Spreizhülse (2) und bildet so eine formschlüssige Verbindung. Das Ensemble chirurgischer Instrumente nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die distalen Enden der Bohrungen (14, 16) des Bohrwerkzeugs (4) und des Extraktionswerkzeugs (6) konisch nach außen aufgeweitet sind.
Chirurgisches Instrumentarium nach einem der Patentansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichent, dass die Distalenden der Bohrlöcher (14, 16) des Bohrwerkzeugs (4) und des Extraktionswerkzeugs (6) kegelförmig nach aussen verbreitert sind. Procédération nach Anspruch 1 oder Anspruch 2, umfassend das Zentrieren der Stange (52) des Ausziehwerkzeugs (50) in Bezug auf den Werkzeughalter (110) beim Aufbringen der Ausziehkraft.
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