Speedport Sicherheitslücke

Verwundbarkeit des Speedports

Die W-Lan offene Sicherheitslücke in vielen Telekom-Routern. Der Speedport W 504V: Filesharing-Verfahren wegen Sicherheitslücke im Router erfolgreich abgeschlossen Die Anwaltskanzlei Wilde, Beuge, Salmecke hat eine Sicherheitslücke im Fräser der gemahnten Partei nachgewiesen. Wie der IT-Rechtsanwalt Christian Solmecke selbst in seinem Blogeintrag vom 30. Juni 2014 schrieb, hat das Landgericht Braunschweig die Beschwerde des Warnbüros Waldorf Frommer (Aktenzeichen 117 C 1049/14) zurückgewiesen. Im Auftrag des Constantin Filmverleihs hatte Waldorf frommer einen Verbindungsinhaber wegen einer Copyright-Verletzung gegen den Film Restliche Bösartigkeit: Jenseits des Lebens gegen 600 EUR Schadenersatz und 506 EUR Kostenerstattung geklagt.

Die Beschwerdeführerin wehrte sich damit, dass zum Tatzeitpunkt die Internetverbindung mit dem Speedport W 504V-Router der Telekom aufgebaut worden sei. Mit einer einfachen PIN konnte sich jeder mit dem W-LAN der drei Routers W 504 V, W 723V Type B und W 912V ohne Kenntnis des aktuellen WLAN-Schlüssels einwählen.

Für den Speedport W 504 V musste die Deutsche Telekom im April 2012 eine neue Software bereitstellen. Demzufolge hat das Landgericht bestritten, dass der Abonnent die Verletzung des Urheberrechts verübt hat. Immerhin konnte nicht mit Gewissheit bewiesen werden, dass die WPS-Funktion zum Tatzeitpunkt nicht aktiv war. Dabei genügt es, dass der Kreuzschienenrouter bei der Inbetriebsetzung automatisiert wurde.

Eine missbräuchliche Nutzung der Verbindung kann nicht ausgeschlossen werden und die Aktion gegen den Verbindungsinhaber muss daher abgewiesen werden.

Geschwindigkeitsanschluss W 921V, W 704V, W 723V: Sicherheitslücke in drei WLAN-Routern der Telekom

Die Deutsche Telekom hat am Freitagabend des vergangenen Jahres die Sicherheitslücke in ihren Routern kommentiert. Auch die W 504 V und W 723 V (Typ B) sind von dem Phänomen befallen, das trotz aller gängigen Massnahmen zu einem freien W-LAN führen kann. Bei der W921V ist das anders:

Zugleich gab die Telekom bekannt, dass bereits Firmware-Updates durchgeführt werden. Die Telekom hat noch nicht gesagt, ob eine direkte Kundenansprache erfolgt. Das ist die Aussage des Unternehmens: "Die Telekom hat ihre WLAN-Router der Speedport-Marke intensiv getestet. Die WLAN-Router Speedport W 504 V, Speedport W 723V Type B und Speedport W 921V sind betroffen.

Betroffene Anwender sollten die WPS-Funktion im Speedport W 504 V und im Speedport W 723 V Type B über das Konfigurations-Webinterface des Gerätes so lange ausschalten, bis die fehlerkorrigierte Software-Version verfügbar ist. Zusätzlich sollte ein Sicherheitskennwort für das WLAN zugewiesen werden. Mit dem Speedport W 921V empfiehlt die Telekom, die WLAN-Funktion vollständig auszublenden.

Wir arbeiten hart an einem Firmware-Update für die oben erwähnten Speedport-Modelle. Ist die Funktion'Easy Support' nicht aktiv, empfehlen wir Ihnen, die Firmware-Download-Seiten regelmässig zu konsultieren und, falls das Update verfügbar ist, direkt von Hand zu installieren. Der Routerhersteller wurde unverzüglich kontaktiert und ein Prozess zur sicheren Voreinstellung des Gerätes ab Lager initiiert.

Auf den Internetseiten www.telekom.com und www.telekom.de wird die Deutsche Telekom die entsprechenden Produkthinweise bereitstellen.