DDoser

DDosierer

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Das kann durch ungewollte Überlastung oder durch einen gezielten Eingriff auf die Rechner oder andere Bestandteile des Datennetzwerks sein. Bei einer Serviceblockade durch eine große Zahl von Requests wird dies als Distributed Denial of Service (DDoS) bezeichnet. DoS-Attacken wie SYN-Flooding oder der Schlumpfangriff belastet den Internet-Zugang, das Betriebsystem oder die Services eines Rechners, z.B. HTTP, mit einer höheren Zahl von Requests, als sie bearbeiten können, worauf normale Requests nicht oder nur sehr schleppend geantwortet werden.

Es ist jedoch viel effektiver, Fehler zu nutzen, um eine Fehlfunktion (z.B. einen Absturz) der Server-Software zu auslösen. Die Attacke kann jedoch Teil eines anderen Angriffes auf ein bestimmtes Betriebssystem sein, z.B. in den nachfolgenden Szenarien: Zur Ablenkung vom tatsächlichen Anschlag auf ein anderes Gerät wird dieses durch eine DoS gelähmt.

Damit soll sichergestellt werden, dass das mit der Verwaltung beauftragte Fachpersonal vom tatsächlichen Veranstaltungsort ablenkt oder dass die Angriffe in dem durch die DoS verursachten höheren Datenvolumen verloren gehen. Wenn sich die Reaktionen eines normalen Rechners verzögern, können die Anforderungen an ihn durch eigene falsche Reaktionen beeinträchtigt werden. Diese Fragen sind dann die eigentliche DoS-Attacke für das betroffene Objekt.

Als Beispiel für einen solchen Anschlag ist der DNS-Verstärkungsangriff zu nennen, bei dem das Domain Name System als Spiegel verwendet wird. Dadurch wird das Datenpaket mit der Zahl der Netzwerkgeräte multipliziert und an das betroffene Gerät zurückgesendet. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Angreifer auch gut gesicherte Rechner erreicht, ist umso höher, je grösser das Botnet ist.

Die Einmischung als Computer-Sabotage ist in Deutschland bereits jetzt gesetzlich geahndet, vgl. den Rechtssituation. Die Ratenbeschränkung unterscheidet nicht zwischen gewünschten und gefährlichen Anträgen. Auch die größten Attacken können sicher gehandhabt werden, ohne das eigene Rechenzentrum zu stören. DoS- und DDoS-Angriffe können in Österreich die Straftaten nach 126a und 126b erfüllt werden.

Die missbräuchliche Verwendung von EDV-Programmen nach 126c SGB ist als vorbereitende Handlung für diese Straftaten anzusehen und ist selbst bestraft. Die DoS ist in der Schweiz nach Artikel 143bis des Bundesgesetzes (StGB) als unbrauchbar und mit einer Geldbuße oder einer Gefängnisstrafe von bis zu drei Jahren, bei Qualifikation (Grossschaden) mit einer Gefängnisstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren zu ahnden.

Jumping up ? Hintergrundreport von Brian Krebs: Wer macht das IoT Dinge unter Beschuss? Retrieved October 5, 2016. Jumping up Achim Sawall: Anonymous verlangt Rechtmäßigkeit von DDoS-Angriffen. Hochsprung ? "Shame on you, Postfinance" (Update). Sie wurde am Donnerstag, 17. November 2010, aufgerufen.

Springen Sie auf Spamhouse-Angriff wackelt nicht das Netz. Im: gölem. de, accessed July24, 2013. - Höchstspringen: Computerabotage und Vorfeldkriminalisierung und -wirkungen des 41 st StrÄndG zur Bekämpfung Der Computerkriminalität, MMR 2007, 626, 628 f. Höchstspringen Ernst: Das neue EDV-Tool, NJW 2007, 2661, 26665. Hochspringen Stree/Hecker, in: Schönke/Schröder, 28th edition 2010, 303b Rn B marginal 22. och ? Höchstspringen nach: ab "Illegalität" von LOIC-Tool in UK, Deutschland & Netherlands?

Zehn Jahre nach dem Start am Freitag, den 22. November 2010. High Jump ? DDoS-Untersuchung. Zurückgeholt am 23. Februar 2017.