Auch Spam-Mails sind weit verbreitete Mails, in denen vermeintliche Kanzleien oder Inkassounternehmen auf die Bezahlung ausstehender Forderungen drängen. Einige dieser E-Mails können als Spam erkannt werden: Die Scheinrechnung wurde für einen Online-Shop erstellt, den Sie nicht kannten oder bei dem Sie nicht bestellen; die Betreff-Zeile beinhaltet Schreibfehler wie "Kanelei" für "Kanzlei"; der Kunde des Inkassounternehmens ist nicht benannt; die Postadresse der Rechtsanwaltskanzlei oder des Inkassounternehmens ist nicht bekannt.
Dabei handelt es sich um ein Programm, das über Datei-Anhänge auf dem Rechner insgeheim eingeführt wird und so das Spionieren von Passwörtern und E-Mail-Adressen ermöglicht. Der Rechner kann vom Hintergund aus genutzt werden, um andere Rechner zu beschädigen. Dies bedeutet, dass der Spamfilter erfährt, wenn ungewollte Emails als Spam gekennzeichnet werden oder im Spam-Ordner enden.
Keinesfalls sollten Sie auf einen Link in fraglichen E-Mails drücken, da dies dem Sender die Existenz dieser E-Mail-Adresse bestätigen würde. Es ist auch ohne Attachment darauf zu achten, dass fragliche E-Mails nicht weitergeleitet oder beantwortet werden - so bestätigen Sie auch dem Spam-Versender, dass die Anschrift vorhanden ist. Wenn es einem Trojaner oder Viren trotz eines Spam-Filters gelingt, Ihren Rechner zu befallen, kann ein gutes Antivirenprogramm helfen.
Die E-Mails von Versendern auf der schwarzen Liste werden dann endgültig abgelehnt. Wichtiger Hinweis: Rechner und Virenprogramme sollten immer auf dem neuesten technischen Niveau sein. Es wird empfohlen, alle Nachrichten von nicht bekannten Sendern im Text-Format anzuzeigen. Bei richtigem Handeln kann jedoch das Risiko von Spam-Mails erheblich mindert werden.
Das ist z.B. der Fall, wenn kein vierfaches Programm auf dem Rechner vorhanden ist oder wenn es nicht regelmässig erneuert wird. Sollten dadurch Spam-Mails über den Rechner an ein Bot-Netzwerk gesendet und Dritte verletzt werden, können auch Konsumenten dafür aufkommen.