Telekommunikationsstörungen in Deutschland - Haben die Betroffenen ein Recht auf Entschädigung?
Mehr als 900.000 Kunden der Deutschen Telekom in ganz Deutschland sind seit dem Sonntagabend von dem Stromausfall betroffen. 2. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Telekom ist eine Regelung vorgesehen, in der eine durchschnittliche jährliche Internetverfügbarkeit von 97,0 Prozent zugesichert wird.
Damit würde die Deutsche Telekom auch bei einem Leitungsausfall von 11 Tagen oder 263 Std. pro Jahr ihre Vertragspflichten einhalten. "GTC-Klausel gültig? IT-Rechtsanwalt Christian Solmecke fährt fort: "Zum Glück ist dies noch nie geschehen, aber es bleibt die Fragestellung, ob eine AGB-Klausel, in der die Zugänglichkeit des Anschlußes so streng beschränkt ist, im Rahmen des AGB-Rechts gilt.
Mit einer Erreichbarkeit von 97,0 Prozent im Jahresmittel ergibt sich die Fragestellung, ob hier nicht ein unzumutbarer Nachteil für den Verbraucher anzunehmen ist, zumal der BGH den Misserfolg des Internet bereits als eine erhebliche Beeinträchtigung der Lebenssituation bezeichnet hat. Die vom Internet-Provider zu versprechende Lieferbarkeit ist vor Gericht noch nicht klargestellt.
Allerdings kann davon ausgegangen werden, dass eine allgemeine Geschäftsbedingungen-Klausel, in der eine Erreichbarkeit von weniger als 90 Prozent im Jahresmittel nicht gegeben ist. Solange kein Verzug von mehr als 11 Tagen im Jahr vorliegt, haben Telekomkunden keinen Schadenersatzanspruch. Hat der Kunde dann einen Schadenersatzanspruch oder muss er einen konkreten Sachschaden beweisen (z.B. ein Selbstständiger hat einen Auftrag verloren)?
Konkrete Schäden müssen nach einem Beschluss des BGH aus dem Jahr 2013 nicht bewiesen werden - lediglich der Wegfall der Möglichkeit, das Internet zu nutzen, wurde als Vermögensschäden eingestuft. Der BGH begründet dies damit, dass die Internetverfügbarkeit ein wirtschaftliches Gut von entscheidender Wichtigkeit ist. Der BGH beschränkte den Schadensersatzanspruch jedoch auf die üblichen Marktkosten eines Alternativanbieters.
Dies sollte einer maximalen Vergütung von etwa einem Cent pro Tag genügen. Dies bedeutet, dass der Kunde bei einem Verlust von mehr als 11 Tagen kaum mehr als 11 EUR erhält, es sei denn, Sie können einen größeren Einzelschaden vorweisen. Schließlich hat die Deutsche Telekom nach dem Stillstand bereits jetzt auf kundenfreundliche Weise gehandelt.
Die Deutsche Telekom bietet ihren Kunden nach der schweren Störung ein unlimitiertes Volumen an Daten für einen Tag an. Wenn Sie einen Handyvertrag mit der Deutschen Telekom haben, erhalten Sie einen "Day-Flat unbegrenzten Pass" gratis. "Wenn Sie kein Mobilfunkkunde sind, sollten Sie in einen Telekommunikations-Shop gehen."