hi, ich habe eine Test-Website auf der Startseite des baukastens eingerichtet. Ich möchte sie zum Spaß nutzen, bin ich auch staatsanwaltschaftlich verpflichtet? tatsächlich ist es nicht meine Website, weil der Webserver nicht mir gehoert und die Website kostenlos ist! Falls Sie auch den eigenen Webserver und die Internetverbindung besitzen, ist das in Ordnung.
Dies ist jedoch nicht der Fall, so dass Sie strafrechtlich verfolgt werden können (weil Sie Kosten/Probleme für den Netzbetreiber und eventuell andere seiner Abnehmer mit sich bringen würden). Der Angriff auf eine Website eines Freeware-Anbieters führte in der Regel sehr rasch zu einer Blockade. Möglicherweise ist es Ihre Homepage, aber der betreffende Webserver ist Eigentum Ihres Hosters und er wird sehr rasch darauf hingewiesen, wenn eine Webseite innerhalb kurzer Zeit massiv aufgerufen wird.
DDoS-Angriff oder Hacker-Angriff - was ist der feine Unterschied? Ja.
Internet-Dienste wie z. B. Zwitschern, Greifen, Github or Editieren waren in vielen Regionen der USA mehrere stundenlang nicht erreichbar. In vielen Zeitungen wurde der DDoS-Attacke als hacken bezeichnet, manche betitelten ihn gar "War es ein Attentat? Zur Beantwortung dieser Fragen sollten Sie einen kurzen Einblick in die Begriffsbestimmungen für Hacker/Hacker und DDoS-Angriffe nehmen. Und auch im Vergleich mit dem englischen Sprachsprachigen Weltraum gibt es kaum Unterschiede: Eine einzige Bezugsperson, die Computer benutzt, um sich unberechtigten Zugang zu Daten zu verschaffen; eine weitere Bezugsperson, die illegal auf Informationen zugreift, die auf den Computern anderer Personen gespeichert sind.
So sind sich die drei Lexika einig: Ein Eindringling muss in ein anderes Rechnersystem oder im angelsächsischen Sprachraum gar auf ausländische Informationen zugreifen. Ein DDoS steht für Distributed Denial of Service-Definition und sagt nur, dass ein Dienst nicht angerufen werden kann. Unter Denial of Services (DoS) in der Informationstechnologie versteht man die Nicht-Verfügbarkeit eines Services, der tatsächlich zur Verfügung stehen sollte.
In einem DDoS Angriff will der Täter diesen Status zielgerichtet durchsetzen. Weil seine Rechenleistung früher oder später eingeschränkt sein wird, ist der Rechner an einem gewissen Ort stark belastet und kann nicht mehr auf Anforderungen reagieren - weder vom Täter noch von "normalen" Webseitenbesuchern. Die Zielsetzung des Angriffs ist bereits erreicht: Der Zugriff auf die Website ist vorübergehend nicht mehr möglich.
Zum Beispiel die Motive für einen DDoS-Angriff: Allen diesen Beispielen ist gemein, dass der Täter durch den DDoS-Angriff keinen Zugang zu geschützten Dateien hat, sondern nur die Benutzerfreundlichkeit des Services kann. Ist das ein DDoS-Angriff oder ein Hackerangriff heute? Damit ist die erste Frage leicht zu beantworten: Dem DDoS-Angriff ging vermutlich ein Hackerangriff auf mehrere tausend Endgeräte voraus, um genügend "DDoS-Soldaten" für den Anschlag zu haben.
Weil immer mehr Endgeräte mit dem Netz vernetzt sind und viele von ihnen nur mit Standardpasswörtern geschützt sind (ein neuer Report erwähnt über 500.000 ungesicherte Geräte), mag dieser Prozess relativ unbedeutend gewesen sein. Die Attacke auf den DNS-Betreiber selbst war kein Hackerangriff, da es keinen Zugang zu diesen Informationen gab.
Mindestens mehrere Provider hatten letzte Wochen einen Brief bekommen, in dem sie gebeten wurden, 2 Bitmünzen zu bezahlen.