Information Sicherheit

Sicherheit in der Informationstechnik

IT-Sicherheit sollte heute in Ihrem Unternehmen im Interesse Ihrer Kunden höchste Priorität haben. Mit dem Informationssicherheitsgesetz wird eine nachhaltige und wirtschaftliche Verbesserung der Informationssicherheit auf Bundesebene angestrebt. Beauftragte für Informationsschutz und Informationssicherung für Gemeinden und Firmen

um sicherzustellen, dass Generell gilt: Informationssicherheit schützt vor Gefahren und Bedrohungen, vermeidet wirtschaftliche Schäden und minimiert Risiken.

Wichtig ist, dass Informationssicherheit mehr ist als nur IT-Sicherheit! Dies zeigt sich daran, dass Informationen sowohl in digitaler als auch in analoger Form vorliegen. Mit der Auswahl geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen (der seit Jahrzehnten aus dem Datenschutz bekannte Begriff) soll eine Organisation die Schutzziele der Informationssicherheit erreichen.

Hierbei spielen sowohl verbindliche Richtlinien für die Mitarbeiter als auch ein möglichst sicherer Umgang mit der IT-Infrastruktur eine Rolle. Dazu gehört die Auseinandersetzung mit einer Vielzahl von Risiken und deren Ursachen. Systemausfälle, technische Ausfälle und letztendlich Naturkatastrophen müssen bei der Entwicklung eines geeigneten Sicherheitskonzeptes berücksichtigt werden.

Der Freestyle in der Informationssicherheit ist die Einführung und der Einsatz eines Information Security Management Systems (ISMS). Die Einführung eines Informationssicherheitskonzeptes reicht jedoch nicht aus. "Informationssicherheit ist ein kontinuierlicher Prozess, der zu Anfang, aber auch im weiteren Verlauf zahlreiche Aspekte einbringen und sicherstellen soll, u.a.

Verfahren zur Identifizierung (neuer und bestehender) Risiken, Verfahren zur Planung neuer Maßnahmen zur Beseitigung oder Minimierung dieser Risiken, Verfahren zur kontinuierlichen Auseinandersetzung mit dem Thema innerhalb der Organisation ("Sicherheitskultur"), Vorschriften, Richtlinien und Anweisungen für die Organisation und das Personal zur Umsetzung und zum Betreiben des Konzepts, Maßnahmen zur kontinuierlichen Informationssicherheitsschulung und Bewusstseinsbildung.

Ihr Unternehmen ist immer auf neue Risiken vorbereitet. das Arbeitsinstrument zur Erstellung eines Informationssicherheitskonzeptes nach § 8 BayEGovG (entwickelt von a.s.k.). Datenschutz für die Innovationsstiftung des Freistaates Bayern und die Bayerischen Kommunalverbände), entsprechend den Anforderungen des BSI IT-Grundschutzes (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik). Der Datenschutz betrifft auch die laufende Betreuung und Aktualisierung als externer Informationssicherheitsbeauftragter (derzeit ausschließlich für bayerische Kommunen, andere Institutionen auf Anfrage).

Übrigens: Bayerische Kommunen sind nach § 8 BayEgovG vom 22. Dezember 2015 verpflichtet, ein Informationssicherheitskonzept einzuführen und zu betreiben. Gemäß § 10 BayEGovG muss dies bis zum 01.01.2018 geschehen.