Datenschutz, -sicherheit und IT-Sicherheit gewährleisten die erforderliche Sicherheit. Der Datenschutz soll jeden Menschen (= jede Person) vor einer Beeinträchtigung seiner Persönlichkeitsrechte durch den Gebrauch seiner Personendaten schützen. Dazu gehört nicht nur die beleidigende Verarbeitung von Informationen, sondern auch die Wahrung der Vertraulichkeit und vor allem die informatorische Eigenverantwortung, d.h. das Recht, selbst zu bestimmen, wem und wann welche Personendaten zur Verfügung stehen sollen.
Beim Datenschutz hingegen geht es in der Regel um den Datenschutz, egal ob es sich um persönliche Angaben (z.B. Kunden-, Mitarbeiter-, etc.) oder nicht (z.B. Berechnungen oder Geheimrezepte) handelt. Es handelt sich um alle Datenvarianten, ob digital (z.B. am PC) oder analog (auf Karton).
Der Datenschutz befasst sich mit der Fragestellung, welche Massnahmen zum Schutze der Informationen vor Veränderung, Abhandenkommen, Zerstörung, unberechtigtem Zugriff und unbefugter Verarbeitung zu ergreifen sind. Ein wirksamer Datenschutz erfordert daher eine angemessene Datensicherung. Der Datenschutz erfolgt nach 9 (1) BDSG in Verbindung mit der Einrichtung durch die Durchführung aller notwendigen und geeigneten fachlichen und organisatorischen Vorkehrungen.
IT-Sicherheit (IT = Informationstechnologie) als Teil der Informations- und Datensicherung sorgt für den Datenschutz von digitalen d. h. in elektronischer Form gespeicherten Information und IT-Systemen und ist auch für einen wirksamen Datenschutz unabdingbar. Die Absicherung betrifft zum einen die funktionale Sicherheit, d.h. die einwandfreie Funktion und Verlässlichkeit der IT-Systeme, und zum anderen die Informationsicherheit, d.h. die fachliche Aufbereitung von Information.
Geheimhaltung bedeutet, dass Zugang, Veränderung und Weitergabe vertraulicher Angaben nur berechtigten Dritten erlaubt ist. Es umfasst auch den Geheimhaltungsschutz vor unberechtigten Dritten und verweist nicht nur auf deren System und Konfiguration. Die Erreichbarkeit sollte von jeder berechtigten Stelle gewährleistet sein, die Verwendung der entsprechenden Information, Programme oder Hilfsmittel nach Wunsch.
Vollständigkeit heißt, dass die Angaben, Anlagen oder Angaben richtig, unveränderlich und zuverlässig sind. Sie ist gefährdet, wenn es sich um gefälschte oder fehlerhafte Software oder Hard- und Software handelt. Authentität bezieht sich auf die Authentität, Verifizierbarkeit und Vertrauenswürdigkeit von Dateien, Programme und Computer.