Materialsicherheitsdatenblätter (MSDS) oder Safety Data Sheets (SDS) sind ein Mittel zur Übertragung sicherheitsrelevanter Daten über Substanzen und Mischungen, einschließlich der Daten aus den relevanten Stoffsicherheitsberichten über die Versorgungskette an den nachfolgenden Anwender. Die Struktur und der Umfang des Sicherheitsdatenblatts wurden zunächst in den Sicherheitsdatenblättern der chemischen Substanzen und Präparate nach der Norm EN 52900:1983-02 festgelegt; Formular und Anleitung zum Einfüllen.
In der Zeit von 1991 bis 2007 wurde der Gehalt des Sicherheitsdatenblatts auf nationaler Ebene über die Verordnung 91/155/EWG in Zusammenhang mit einzelstaatlichen Rechtsvorschriften reguliert (in Deutschland zum Beispiel in der Gefahrstoff-Verordnung und der zugehörigen TRGS 220 "Sicherheitsdatenblatt"). In der REACH-Verordnung ist seit dem ersten Halbjahr 2007 die Vorbereitung, Übermittlung und Speicherung von Datenblättern für alle EU-Mitgliedstaaten untertitelt.
Das Sicherheitsdatenblatt ist in der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 in Anlage II ausführlich regelm? Die bei der Erarbeitung von sicherheitstechnischen Merkblättern zu berücksichtigenden nationalen Vorschriften sind in den TRGS 220 "Nationale Gesichtspunkte bei der Erarbeitung von Sicherheitsdatenblättern" dargestellt. Solche Merkblätter müssen in den Staaten der EU und in vielen anderen Staaten von Zulieferern, Importeuren und Herstellern von gefährlichen Substanzen, von gefährlichen Präparaten oder Mischungen sowie von Zubereitungen/Mischungen, die gefährliche Substanzen oberhalb bestimmter Konzentrationsgrenzwerte beinhalten, zur VerfÃ?gung stehen.
Auch für als ungefährlich klassifizierte chemische Substanzen, Mischungen und Zubereitungen werden oft auf Freiwilligkeitsbasis Datenblätter für den Käufer angefertigt, um ihn über gewisse Produkteigenschaften zu unterrichten. Als Teil des Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals (GHS) Programms gibt es eine international gültige Richtlinie für die Ausarbeitung des Sicherheitsdatenblatts.
Generell werden die Datenblätter für den Informationstransfer innerhalb der Versorgungskette gemäß REACH verwendet. Daher haben nur Industrie- und Gewerbekunden das Recht auf das Datenblatt. Neue Angaben, die sich auf das Risikomanagement auswirken können, oder neue Angaben zu Gefahren, wurde eine Einschränkung beschlossen.
Das neue Datenblatt wird allen Kunden, an die der Auftragnehmer die Chemikalien in den letzten 12 Monate ausgeliefert hat, mitgeteilt. Sämtliche Blätter des Sicherheitsdatenblatts sind durchzunummern. Die Sicherheitsdatenblätter müssen die nachstehenden 16 Teile umfassen und darüber hinaus die auch exportierten Teile, mit Ausnahme des Abschnitts Nr. 1 oder 3.2.
Für nicht für Einzelstoffe, sondern für deren Mischungen kann es nützlich sein, unterschiedliche Mischungen mit ähnlichen oder gleichen Gefährdungspotentialen zu gruppieren und ein einheitliches Datenblatt für diese Gruppen zu erarbeiten. Hierbei reicht z.B. ein einzelnes sicherheitstechnisches Datenblatt aus und ist gemäß VO ( (EG) Nr. 1272/2008) sicher. Die Expositionsszenarios werden den nachfolgenden Verwendern zusammen mit dem zugehörigen Datenblatt zur Verfügung gestellt.
Die Weitergabe des eSDS an den entsprechenden Gefahrstoff in der Versorgungskette ist obligatorisch, wenn mehr als 10 t pro Jahr an einen nachgelagerten Verwender ausgeliefert werden. Der Zulieferer/Hersteller ist dazu angehalten, die eSDB zu schaffen und an die nachfolgenden Nutzerweiterzuleiten. Nachgeschaltete Nutzer sind ebenfalls dazu angehalten - wenn sie andere Akteure entlang der Versorgungskette haben -, diese Information zur Verfügung zu stellen, damit die Verbraucher gut über die Gefährdungen und Gefährdungen aufklärt sind.
Die Sicherheitsdatenblätter nach REACH und TRGS 210 Was Hersteller und Verwender wissen müssen. 18, 3, ISSN 0934-3504, S. 201-206 Jürgen Fluck, Markus Wintterle: Rechtliche Fragen zum Thema Sicherheitsrelevanz. Meldebehörde für Chemikalien: Das in der Schweiz gültige Datenblatt basiert auf der Gesamtrevision der ChemO vom 11. November 2015, 2017.