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Die wichtigsten Fakten zur BDSG-Neuheit in Kurzform Neue BDSG: Worum geht es? DSGVO in der ganzen EU. Das so genannte BDSG-Neu, das am Freitag, den 17. Juli 2017 im BGBl. publiziert wurde. Die DSGVO beinhaltet aber auch eine Vielzahl von Aufklauseln. Damit werden die Vorschriften an diesen Punkten offen gehalten, so dass sie auf einzelstaatlicher Basis festgelegt werden können.

Diesen Auftrag nimmt das BDSG-Neu wahr. Es gelten die jeweils gültigen Regeln. Die DSGVO und BDSG-Neu: Wie ist das VerhÃ?ltnis? Alles, was die DSGVO vorschreibt, ist direkt gültig. Weil es vor dem nationalen Recht steht, kann das BDSG-Neu daher nur solche Klauseln aufführen. Ausdrücklich sagt das Bundesdatenschutzgesetz in 1 Abs. 5, dass seine eigenen Regeln nicht gelten, wenn die DSGVO in dem Umfang bereits direkt anwendbare Regeln macht.

Dadurch werden z. B. bei einer Änderung der DSGVO auftretende Probleme umgangen. Als Beispiel dafür, dass etwas durch das BDSG neu zu regeln ist, weil die DSGVO in diesem Zusammenhang keine Zuständigkeit hat, seien die strafrechtlichen Bestimmungen genannt (§ 42 BDSG-neu). Auf wen trifft das BDSG zu? Diese Vorschriften, die eingehalten werden, gelten - wie auch die der DSGVO - sowohl für den öffentlichen als auch den nicht öffentlichen Teil.

Im vierten Teil geht es um die Vorschriften, die weder von der DSGVO noch von der Polizeirichtlinie erfasst werden. BAZL-neu: Welche Veränderungen sind dabei? Weil sich die beiden Unternehmen in erster Linie ergänzen, beinhaltet die DSGVO vor allem spezielle und spezielle Vorschriften. Weil alles, was mit dem Computer gemacht wird, bereits als automatische Bearbeitung betrachtet wird, kann man davon ausgehen, dass dies heute die Norm ist.

Artikel 88 DSBER lautet "Datenverarbeitung im Rahmen der Beschäftigung". Unter anderem werden hier Vorschriften über die rechtlichen Grundlagen der Datenbearbeitung sowie über Zustimmungen im Arbeitsumfeld gemacht. Gab es nach der bisherigen Gesetzeslage noch Bedenken, wann die Zustimmung im Beschäftigungsverhältnis überhaupt Wirkung zeigt, weil nicht eindeutig war, ob es überhaupt eine freiwillige Selbstverpflichtung geben könnte, so ist dies nun durch ausdrückliche Vorschriften klären.

Nach § 31 Abs. 2 BDSG-Neu umfasst dies beispielsweise Ansprüche, für die ein Eigentum besteht oder die der Zahlungspflichtige explizit anerkennt. Die in § 30 BDSG neu festgelegten Regelungen zum Verbraucherkredit sind eng mit den Regelungen zur Kreditauskunft verbunden. Wird ein solcher Nachweis auf der Grundlage einer erhaltenen Kreditauskunft verweigert, so ist die betreffende Person auch über die erhaltenen Informationen zusammen mit den Informationen über die Verweigerung zu informieren.

Neben den in 83 DSGVO vorgesehenen Strafen, die von den zuständigen Behörden bei Zuwiderhandlungen auferlegt werden können, sind im BDSG neue Sanktionsbestimmungen vorgesehen. Die DSGVO ist dazu, wie bereits gesagt, nicht berechtigt, weshalb dies durch ein innerstaatliches Recht wie das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu) geschehen muss. In § 43 BBDSG-neu sind in diesen beiden Fällen vor allem Bußgelder geregelt, die über die der DSGVO hinausgehen:

Die Aufsichtsbehörde kann bei Verstoß gegen 30 BDSG-Neu, d.h. die Bestimmungen zum Verbraucherkredit, eine Geldstrafe von bis zu EUR 100.000 verhängen. Sie kann daher nicht allein, sondern immer nur im Zusammenhang mit der DSGVO gesehen werden.