Galileo Gewinnspiel Sms

Galeeren Wettbewerb Sms

Bei Galileo soll ich schreiben. Teilnahmevoraussetzungen für die Teilnahme Für die Beteiligung an Fernsehverlosungen und Verlosungen auf der Website "Gewinnarena" (nachfolgend "Verlosung" genannt) und deren Umsetzung gelten die nachfolgenden Allgemeinen Teilnahmevorschriften. Bei bestimmten Lotterien können auch spezielle Teilnahmerichtlinien Anwendung finden, auf die in der entsprechenden Lotterie separat Bezug genommen wird. Sie werden in Zusammenarbeit mit diversen Kooperationspartnern und/oder anderen Rundfunkanstalten durchgeführt, die die Gewinne für die Wettbewerbe bereitstellen (nachfolgend "Preissponsoren" genannt).

Die Organisatorin repräsentiert die Preisstifter bei der Abwicklung des Wettbewerbs und verkündet die von ihnen gespendeten Gewinne ausschließlich in ihrem Nahmen. Der Auftraggeber im Sinn von 657 BGB ist ausschließlich der Preisstifter. Die Organisatorin ist nicht zur Erbringung eigener Leistungen angehalten, es sei denn, sie ist selbst im Einzelfall Trägerin des Sieges.

1 ) Sofern nicht anders vermerkt, sind Teilnehmer über achtzehn Jahre berechtigt, an Wettbewerben teilzunehmen. Der Organisator bestimmt nach eigenem Gutdünken, welche der aufgeführten Teilnahmeformen für welche Lotterieangebote angeboten werden und weist dies für jede Lotterie darauf hin.

Werden im Zuge eines Wettbewerbs weitere, nicht aufgelistete Beteiligungsrouten ausgeschrieben, wird der Organisator darauf besonders hingewiesen. Es ist nur eine Beteiligung aus der BRD möglich. Ausnahmefälle werden vom Organisator mitgeteilt. Durch die Vorwahl einer Servicenummer mit der Landesvorwahl ist auch eine Beteiligung per Telefon oder SMS aus dem Auslande nicht möglich.

Beim Teilnehmen durch den Anrufer erfolgt die Tariffestsetzung bereits mit dem erfolgten Verbindungsaufbau. In diesem Fall ist der Aufbau der Verbindung erfolgreich. Der andere Spieler (nachfolgend "Teilnehmer" genannt) beteiligt sich per SMS, wenn er eine SMS mit seiner Rückmeldung an die vorgegebene Kurzwahl schickt, ob sie tarifierbar ist und ob sie wie vorgesehen empfangen wird. Der Organisator behält sich das Recht vor, die Wettbewerbsteilnehmer nach eigenem Gutdünken im Zuge eines Wettbewerbs weiter per SMS zu benachrichtigen (z.B. über den laufenden Verlauf des Spiels oder über Partnerangebote).

Die Organisatoren oder ihre technische Dienstleistungserbringer sind jedoch nicht verpflichtet, solche Informationen zur Verfügung zu stellen. Im Falle einer bezahlten Beteiligung über www.Gewinnarena.de im Rahmen einer Einzel- oder Abonnementteilnahme findet die Beteiligung erst nach Anmeldung und erfolgreicher Beendigung des Zahlungsprozesses statt. Für die Korrektheit der Angaben (insbesondere Telefon nummern und Post-/E-Mail-Adresse) ist der TN zuständig.

Bei Anrufen aus dem dt. Netz und jeder SMS sind höchstens 0,50 EUR zu entrichten. Bei Anrufen aus anderen Netzarten, vor allem aus dem Mobilfunknetz, können unterschiedliche Tarife gelten, die beim entsprechenden Netzanbieter nachfragen. Der Preis für die Beteiligung über www.Gewinnarena.de kann auf der Webseite nachgelesen werden.

Durch die telefonische oder SMS-Teilnahme geht der TN ein Vertragsverhältnis mit dem Organisator über den Wettbewerb ein. Bezüglich des für die Beteiligung notwendigen Telekommunikationsdienstes (Call oder SMS) geht der Kunde ein Vertragsverhältnis mit seinem Telekommunikationsprovider (Festnetz oder Mobilfunk) ein. Es gibt für jeden Wettbewerb eine bestimmte Teilnahmezeit.

Über die Teilnahmezeit an der entsprechenden Lotterie wird der Organisator über den Zeitraum der Teilnahme unterrichten. Nach Ablauf der Teilnahmezeit können Anmeldungen, die nach diesem Datum eingehen, nicht mehr für den Wettbewerb in Betracht gezogen werden. Abhängig von der Art der Teilnahme können für den/die TeilnehmerIn trotzdem zusätzliche Ausgaben anfallen. Allen Teilnehmern steht die selbe Chancen- und Grundmöglichkeit offen, während der ganzen Zeit der Verlosung gewählt zu werden.

Den Teilnehmern, die an den anderen Beteiligungsrouten teilgenommen haben, wird im Rahmen des technisch Machbaren mitgeteilt, ob sie nach dem Zufallsverfahren auserwählt wurden. Der Gewinner wird nach dem Prinzip des Zufalls ermittelt. Es werden nur solche Telefonate in Betracht gezogen, bei denen alle Informationen komplett und eindeutig sind.

Wenn mehrere Personen bei einer Verlosung die passende Losung getroffen haben, ist die Verlosung entscheidend. Sie werden dem Sieger in schriftlicher und/oder telefonischer Form mitgeteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass keine weitere Gewinnbestätigung durch Abruf eines Premium-Dienstes (0900), eines Nahverkehrsdienstes (0137), eines Shared Cost Services (0180) oder einer ähnlichen Mehrwertdienstnummer erforderlich ist. Ziel des Wettbewerbs ist es, eine Anfrage richtig zu stellen oder ein Passwort auf einer der gebotenen Beteiligungsrouten zu übertragen.

Der Sieger wird unter allen Einsendungen mit der richtigen Lösungs- oder Passwort verlost. Im Performance-Spielmodus geht es darum, die kommunizierte(n) Gewinnlinie(n) auf einem der gebotenen Beteiligungspfade zu erreichen (z.B. "Meet Line 7 for your chance of winning."). Am Wettbewerb nehmen die Personen teil, die auf das mitgeteilte Gewinner-Management stößt.

Unter allen Teilnehmern mit der richtigen Lösungsvariante wird der Sieger durch das Los bestimmt. Das kann z.B. ein Standort oder Objekt sein ("Finden Sie den Kochlöffel für Ihre Gewinnchance."). Derjenige, der die Frist einhält, wird am Wettbewerb teilnehmen. Unter allen Teilnehmern mit der richtigen Lösungsvariante wird der Sieger durch das Los bestimmt.

Bei der Teilnahme an einer Sofortverlosung werden so genannte Preiszeitfenster verschiedener Laufzeit durch einen technologischen Zufallsmechanismus aufbereitet. Es gibt verschiedene Gewinnbeträge in den Gewinnzeitfenstern, diese korrespondieren in ihrer Gesamtheit mit den für den Beteiligungszeitraum angebotenen Gewinnbeträgen. Wer eines der aktiveren Schaufenster trifft, hat einen der beiden Sachpreise errungen. Das betrifft so lange, bis alle im Zeitraum eingezahlten Beträge ausgezahlt wurden.

Wenn ein Spieler das Siegeszeitfenster erreicht hat und es einen Preis gibt, der noch nicht ausgetragen wurde, wird er je nach der vom Sieger gewählten Beteiligungsroute sofort benachrichtigt. Wenn alle Gewinnerzeitfenster im Beteiligungszeitraum verstrichen sind, ist das Gewinnspiel zu Ende. Der Organisator wird den Kunden über den Kündigungszeitpunkt unterrichten. Nach Abschluss des Wettbewerbs ist eine Beteiligung nicht mehr möglich.

Spätere Anmeldungen können nicht mehr im Wettbewerb berücksichtig werden. Das Code Gewinnspiel ist ein Spielemodus, in dem die Spieler einen Gewinnspiel-Code raten müssen, der vor dem Start des Gewinnspiels festgelegt wurde, um einen Gewinn zu erzielen oder in den Pool der Spieler zu kommen, um den Gewinn zu spielen.

Nachdem der Kursteilnehmer seinen Kode eingegeben oder gesendet hat, bekommt er in der Regelfall sofort eine Antwort, ob sein Kode korrekt oder fehlerhaft ist. Abhängig vom Design der Lotterie bekommt der TN auch jedes Mal, wenn er in die Lotterie eintritt, eine Feedback mit Informationen darüber, welche Komponenten seines Kodes korrekt oder fehlerhaft sind. Im Regelfall bekommt der Teilnehmende nach der Erfassung oder Übermittlung sofort eine Meldung, ob seine Einschätzung zu hoch, zu tief oder korrekt ist.

Aus allen zulässigen Einsendungen mit der korrekten Beantwortung wird der Sieger verlost. Wenn am Ende der Teilnahmezeit keine Höchst- oder Mindestzahl nur einmal eingereicht wird, wird der Sieger aus den Einsendungen mit der niedrigsten Frequenz gezogen. Bei der Stimmabgabe hat der/die TeilnehmerIn die Gelegenheit, über die mitgeteilten Teilnahmemöglichkeiten an einer Stimmabgabe mitzuwirken.

Die Abstimmungen können mit oder ohne Lotterie erfolgen. Wurde eine Abstimmung mit einer Lotterie eingerichtet, findet die Beteiligung wie unter (1) dargestellt statt. Die Veranstalterin ist berechtigt, nach eigenem Gutdünken neben der Wettbewerbsteilnahme auf weitere Angebote von Werbepartnern für ausgewählte Wettbewerbsteilnehmer über den von ihnen gewünschten Teilnahmemodus aufmerksam zu machen und die Zustimmung der Wettbewerbsteilnehmer zur Weiterleitung ihrer Telefonnummer an den oder die Werbetreibenden einzuholen. Hierfür ist es erforderlich, dass die Wettbewerbsteilnehmer ihre Telefonnummer angeben.

Darüber hinaus können dies die exklusiven Kooperationspartnerangebote für Lotterieteilnehmer sein, die nur bei Werbetreibenden verfügbar sind. Dabei kann es sich um rabattierte Warenangebote oder um solche im Zusammenhang mit Vertragsboni für den jeweiligen Kunden handel. Lediglich unter der Bedingung, dass der TN zustimmt, das Angebot durch Drücken der Ta s te "1" oder durch Zusendung eines Passwortes per SMS (Opt-in) zu erhalten, leitet der Organisator die Telefonnummer des TN an den Werbungtreibenden für Kontaktzwecke weiter.

Andernfalls wird der TN mit entsprechendem Einverständnis direkt mit dem Werbetreibenden per Telefon in Verbindung gebracht. Sie können von den Teilnehmern abgelehnt werden, indem sie nach dem Spielen auflegt oder die entsprechende SMS nicht beantwortet. Für Lotterieteilnehmer entfällt ein Nachtragsanspruch. Eine Beteiligung über Lotterieagenturen ist nicht möglich. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Wettbewerbsbedingungen ist der Organisator berechtigt, den Ausschluss von Teilnehmern vom Wettbewerb vorzunehmen; ebenso wenig wie der Einsatz unbefugter Hilfen, der Gewinn von Vorteilen an anderer Stelle durch Beeinflussung oder die Angabe unzutreffender Informationen über ihre Mitspieler.

In den vorstehend genannten FÃ?llen können auch spÃ?ter versagte und zurÃ??ckgeforderte ErtrÃ??ge verwendet werden. Haben mehrere Beteiligte in einem Wettbewerb die passende LÖsung ermittelt, wird die Entscheidung durch das Los getroffen. Es kann nur ein einziger Sachpreis pro Wettbewerbsteilnehmer gewonnen werden, es sei denn, es sind mehrere Preise explizit erlaubt. Die im Zusammenhang mit dem Wettbewerb als Sachpreis vorgestellte Sache ist nicht unbedingt mit der erworbenen Sache gleichzusetzen.

Die Preisträgerin kann ein Objekt mit mittlerem Typ und Qualität wählen, das dem als Auszeichnung vorgestellten Objekt entspricht. Bei Sachpreisen (mit Ausnahmen von Kraftfahrzeugen ) erfolgt die Zustellung unmittelbar durch den Preisstifter oder durch einen von ihm beauftragten Dritten an die vom Preisträger genannte Anschrift per Spediteur, Paketzusteller oder Nachnahme. Oder Sie können Geldpreise auch über ein Online-Portal einlösen, indem Sie einen Gewinncode eingeben, der vom Organisator an den Sieger übermittelt wird.

Der Versand der Preisbenachrichtigung oder die telefonische Benachrichtigung erfolgen in der Regelfall innerhalb von 9 Wo. ab dem Datum der Absendung der Preisbenachrichtigung. Dieser Zeitraum ist jedoch nicht verbindlich und kann vom jeweiligen Preisverleiher beliebig erweitert werden. Mehrkosten für Transport und Zoll gehen zu Lasten des Gewinners. Im Falle einer Zustellung durch einen Spediteur kontaktiert der Spediteur den Sieger, um einen Zustelltermin zu vereinbaren. Die Zustellung der Ware kann durch den Spediteur erfolgen.

Er hat die anfallenden Versandkosten selbst zu erstatten. Der Sieger muss das Fahrzeug auf eigene Rechnung und Gefahr in Abstimmung mit dem jeweiligen Preisstifter abholen oder übergeben. Die Fahrzeugprämie erlischt ohne Ersatzgewinnanspruch, wenn der Sieger das Fahrzeug nicht innerhalb der mit dem Preisstifter abgestimmten Zeit, längstens aber 3 Monaten nach Absendung der Preisbenachrichtigung oder telefonischer Benachrichtigung abhebt.

Nachlaufkosten für Versicherungen, Treibstoff, Reparatur usw. gehen ausschliesslich zu Lasten des Siegers. Die Überweisung von Geldgewinnen auf das Konto des Gewinns erfolgt in der Regelfall innerhalb von 9 Kalenderwochen nach Absendung der Preisbenachrichtigung oder per Telefon. Dazu muss der Sieger auf Anfrage seine Bankdaten angeben.

Im Falle von Reisedividenden findet die Verarbeitung nur in direktem Zusammenhang zwischen dem Sieger und dem betreffenden Preisstifter oder einem von diesem beauftragten Reiseunternehmen statt. Ist in der Lotterie selbst noch kein Reisedatum angegeben, so ist das Reisedatum nur für den Gewinnsponsor oder Veranstalter reserviert. Wenn die Fahrt nicht zu dem vom Sponsor oder Veranstalter angegebenen Datum oder Zeitpunkt stattfindet, entfällt der Preisanspruch.

Die im Wettbewerb genannte Höhe der Fahrt entspricht der teuersten Fahrtzeit und ist daher saisonalen Schwankungen und Wechselkursschwankungen ausgesetzt, je nachdem, zu welchem Zeitpunkt die Fahrt zur Verfügung gestellt und durchgeführt wird. Die An- und Abreise zum Startort der Fahrt (Flughafen, Hauptbahnhof, etc.) ist vom Sieger zu Lasten des Gewinners, sofern im Wettbewerb nichts anderes bestimmt oder explizit festgelegt ist.

Das Gleiche trifft auf alle während der Fahrt anfallenden Reisekosten (Minibar, Handy, etc.) zu. Die Gewinnausschüttung erfolgt in keinem Falle in Form von Bargeld. Das Gleiche trifft zu, wenn der Preis in der vorliegenden Version nicht mehr verfügbar ist (Modellwechsel, Saisonwaren etc.). Die Gewinnerin oder der Gewinner bekommt dann einen äquivalenten Ersatzwert oder einen Sponsorengutschein in der Größenordnung des Originalpreises.

Die Gewinnansprüche oder eine Entschädigung können nicht abtreten. 1 ) Der Sieger wird vom Organisator oder dem Preisstifter nach Abschluss des Wettbewerbs in schriftlicher oder telefonischer Form informiert. Die Berechtigung auf einen Preis ergibt sich ausschliesslich aus dem Erhalt der Preisbenachrichtigung. Die Veröffentlichung des Gewinners kann auch auf der Internetseite des Veranstalters, im Videotextangebot des Veranstalters und/oder auf der Internetseite des Preisstifters mit Vorname, Vorname, Nachname und Wohnsitz erfolgen.

Bei der öffentlichen Bekanntmachung des Preisträgers wird keine Garantie übernommen. Der TN ist für die Korrektheit der eingegebenen Postanschrift/Telefonnummer zuständig. Die Gewinnerin oder der Gewinner ist, sofern in diesen Bedingungen nichts anderes bestimmt ist, dazu angehalten, sich innerhalb von vier (4) Kalenderwochen nach Absendung der postalischen oder fernmündlichen Benachrichtigung über den Preis zu unterrichten. Sie hat die für jeden Preis notwendigen Angaben, wie z.B. Adresse und/oder Bankverbindung, für die Bearbeitung des Preises anzugeben.

Andernfalls erlischt der Gewinnanspruch. Sofern in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes bestimmt ist, wird in solchen Faellen kein weiterer Sieger bestimmt. Die Gewinnberechtigung erlischt auch, wenn die Übertragung des Preises nach drei Zustellversuchen aus von der Gewinnerin oder dem Gewinner zu vertretenden Grund nicht stattfinden kann. Bei einer " On-Air " Lotterie (Lotterien, bei denen eine Live-Übertragung des qualifiziert Beteiligten gefordert ist) wird der Organisator versuchen, den qualifiziert Beteiligten unmittelbar nach der Verlosung per Telefon zu kontaktieren.

In diesen FÃ?llen muss der zugelassene TN unter der wÃ?hrend des Versandzeitraums angegebenen Telefonnumer erreicht/erreichbar sein. Ist der berechtigte Gesprächspartner nach mind. 10 Rückruftönen nicht zu erreichen, schalte der Sprachbeantworter oder die Sprachbox ein oder sei die Telefonleitung belegt, hat der ursprünglich berechtigte Gesprächspartner keinen Anspruch auf einen Preis. Dabei kann ein geeigneter Ersatzteilnehmer gelost werden.

Nur so kann der Sendeprozess nicht gefährdet werden, wenn die Sieger für die Aufnahme auftauchen. 1 ) Der Organisator ist von allen Pflichten bei der Durchführung oder Übergabe des Preises befreit, es sei denn, aus dieser Regelung resultiert ein frühzeitiger Termin. Die von den Preisstiftern gespendeten Preise werden nur gegen sie wegen etwaiger Sach- und/oder Rechtsmängel in Anspruch genommen.

Der Organisator ist nicht haftbar für die Zahlungsunfähigkeit eines Preisstifters oder für die daraus resultierenden Konsequenzen für die Organisation des Wettbewerbs. Der Organisator haftbar auch bei schuldhafter Beeinträchtigung von Körper, Geist und Seele einer physischen Personen bei leichter fahrlässiger Pflichtverletzung. Im Übrigen haften die Organisatoren auch für die leicht schuldhafte Pflichtverletzung einer Kardinalspflicht.

Wesentliche Verpflichtungen sind solche, deren Erfuellung die ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs und die Verwirklichung des Vertragszweckes überhaupt erst ermöglicht und auf deren Beachtung sich ein Teilnehmer des Wettbewerbs regelmässig verlassen kann. Die Haftung des Reiseveranstalters für die Folge einer gerechtfertigten Veränderung des Reiseangebotes oder der gerechtfertigten Annullierung der Fahrt durch den Veranstalter im Falle von Reiseverlusten ist ebenfalls ausgeschlossen.

Die Veranstalterin behÃ?lt sich das Recht vor, den Wettbewerb jederzeit ohne Voranmeldung und ohne ErklÃ??rung von GrÃ?nden abzusagen oder auszusetzen. Der Organisator wird von dieser Gelegenheit vor allem dann Gebrauch machen, und zwar dann, wenn aus produktionstechnischen GrÃ?nden (z.B. Viruserkrankung des Computersystems, Beeinflussung oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichem GrÃ?nden eine einwandfreie DurchfÃ?hrung des Wettbewerbs nicht garantiert werden kann.

Ist eine solche Kündigung durch das Benehmen eines TN bedingt, kann der Organisator von dieser Personen Ersatz für den eingetretenen Sachschaden fordern. Als Teilnehmer eines Gewinnspiels ist die Weitergabe der nach der Art der Anmeldung abgefragten persönlichen Angaben des Spielteilnehmers notwendig; im Gewinnfall werden weitere persönliche Angaben (Name, Adresse und/oder Bankverbindung) des Spielteilnehmers erfasst (nachfolgend zusammenfassend als "Teilnehmerdaten" bezeichnet).

Der Organisator sammelt, bearbeitet, nutzt bei der Durchführung und Abwicklung der Lotterie die Daten der Teilnehmer und bewahrt sie auf. Die Daten der Teilnehmer können im Gewinnfall an den entsprechenden Preisstifter oder an die den Preisstifter beaufsichtigende Behörde weitergegeben werden. Die Daten des Gewinners werden ohne die Zustimmung des Gewinners nicht für weitere Verwendungszwecke durch den Organisator oder Dritte genutzt.

Die Daten der TN werden nur so lange aufbewahrt, wie es für die Ausführung und Bearbeitung des Wettbewerbs notwendig ist. Im Falle der Gewinnspielteilnahme über www.Gewinnarena. können andere datenschutzrechtliche Bestimmungen über Aufbewahrungs- und Löschungsfristen gelten. Der Ersatz der entstandenen Aufwendungen für den Rücktritt von Teilnehmern ist nicht inbegriffen. Die Unwirksamkeit einer dieser Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der restlichen Teilnahmen und Umsetzungen nicht.

Die Teilnahme- und Durchführungsbestimmungen können vom Organisator ohne vorherige Ankündigung und unter Angaben von Hindernissen durch den Organisator zu jeder Zeit abändert werden. Zusätze und Nebenvereinbarungen über die Voraussetzungen für die Behandlung von Gewinnen müssen zu ihrer Gültigkeit schriftlich erfolgen.