Die Nutzung des Internets und der Social Media hat unseren Arbeitsalltag und unser Verhalten in der Kommunikation erheblich beeinflusst. Zur wirksamen Bekämpfung von Verbrechen im Netz müssen die Sicherheitsorgane ein genaues und aktualisiertes Abbild der Situation, der Strukturen der Täter und der Art und Weise, in der sie begangen werden, haben. Das kann nur garantiert werden, wenn die Sicherheitsorgane so früh wie möglich in Fälle von Cyberkriminalität einbezogen werden - durch Einreichung einer Anzeige und Weitergabe umfassender Informationen an die Polizei.
Wenn Sie also ein Verbrechen im Netz begangen haben, melden Sie den Zwischenfall! Kontaktieren Sie dazu Ihre lokale Polizeistation. Doch in vielen FÃ?llen können Sie sich durch prÃ?ventive MaÃ?nahmen und ein entsprechendes Bewusstsein fÃ?r Risiken davor schÃ?tzen, eines Verbrechens im Internet zum Opfer fallen zu lassen.
Die Beanstandung kann gravierende Konsequenzen haben. Nach §77b SGB können Antragsverstöße nur strafrechtlich geahndet werden, wenn der Verletzte oder sein Rechtsvertreter eine schriftliche Klage oder eine gerichtliche oder staatsanwaltliche Klage einreicht. Nach § 374 Abs. 1 der StPO können vom Geschädigten ohne vorherige Inanspruchnahme der Strafverfolgungsbehörde einzelne Straftatbestände im Rahmen einer privaten Klage geahndet werden.
Dort werden die Angaben nach Eingang und Überprüfung an die zuständige Polizeidienststelle weitergeleitet, wo sie schließlich verarbeitet werden. Wenn Sie auf die Internet-Seiten (Internet Watch) zugreifen, werden folgende zusätzliche Angaben gespeichert: bezogen auf das von Ihnen verwendete Terminal (z.B. PC, Notebook, Tablett, Smartphone). Diese dienen ggf. der Überprüfung eines eventuellen Mißbrauchs unseres Internet-Angebots (Internet-Wächter).
Nach Überprüfung auf Vollzähligkeit und Weitergabe an die lokal verantwortliche Polizeidienststelle werden die oben aufgeführten Zugangsdaten, die zur Verarbeitung Ihrer Daten im Online-Portal der Internet Watch gespeichert sind, nicht mehr gebraucht und werden daher vom Internet Watch-Server automatisch entfernt. Die Weitergabe an Dritte findet prinzipiell nicht statt, es sei denn, dies ist zum Zweck der Auftragserfüllung notwendig.
Cyberkriminelle suchen immer nach neuen Kniffen, Informationen und Geldern. In einem neuen Online-Leitfaden können sich Internetbenutzer darüber informieren, wie sie sich vor solchen Verfahren absichern. Ein bösartiges Programm wird mit Hilfe von Lösegeldern über das Netz unauffällig auf den PC des Verunglückten geschmuggelt. Damit wird der PC gesperrt und eine Nachricht der föderalen Polizei angezeigt.
Angeblich wurden auf dem Computer unzulässige Daten entdeckt. Erst wenn der Benutzer eine Geldstrafe von bis zu 100 EUR bezahlt, wird der Computer wieder aufgeladen. Die neuen Varianten dieser Lösegeld-Software geben auch eine Sprachaufzeichnung wieder, die den Benutzer einschüchtert, wie Peter Stancik vom IT-Sicherheitsunternehmen Eset mitteilt.
Tips gegen viele Arten von Cyberkriminalität. Beispielsweise, wie man gegen eine Erpressung am Computer vorgehen kann, indem man nicht zahlt und Anklage erhebt. Nach einer Untersuchung des Landesinnenministeriums Niedersachsen werden nur 8,5 % aller Cyberkriminalität gemeldet. Besonders hoch ist die Zahl der nicht gemeldeten Fänge auf vertrauliche Informationen und den Schädlingsbefall durch Computerviren und Trojaner.
Viele Benutzer, besonders bei der Arbeit, sind verlegen, am Computer zu erpressen.