Schutz vor Hacker

Schützt vor Hackern

Computersicherheit ist ein wichtiger Bestandteil des Schutzes von Unternehmensinformationen. Nicht geschützte Router sind ein leichtes Ziel für Hacker. Dabei ist es ein sehr wichtiger Schritt, die eigenen Daten vor fremden Zugriffen, also vor Hackern, zu schützen. Aber wie kann ich den Schutz meiner Website oder Webanwendung vor Hackern verbessern? Cyber-Angriffe - Warum Estland ein Vorbild für IT-Sicherheit ist.

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Das Bundeskriminalamt (BKA) hat erst vor kurzem vor einer massiv zunehmenden Zahl von Hackerangriffen auf Kunden des Online-Banking gewarnt. Ein potentielles Angriffsziel für Cyberkriminelle sind Computersysteme, wenn sie erst einmal mit dem Netz vernetzt sind.

Durch eine Vielzahl von Massnahmen können Rechner vor Übergriffen von Cyberkriminellen bewahrt werden, so dass das Verlustrisiko für personenbezogene Informationen in die falschen Handlungsstränge reduziert werden kann: Installiere Antivirensoftware oder erkannte Internet-Sicherheitssoftware auf jedem individuellen Rechnersystem, schütze deine Internetverbindung durch den Einsatz einer Brandmauer, überprüfe, ob sich deine Antivirensoftware selbstständig zumindest einmal am Tag erneuert, überprüfe deine Rechnersysteme zumindest einmal im Monat auf Computerviren, Wurm oder Drojaner, installiere regelmässig die vom Betriebssystemproduzenten gebotenen Security Patches und schließe Sicherheitslöcher im Betriebssytem.

Bei Verwendung von Microsoft Windows als Betriebsystem schalten Sie " Automatisches Aktualisieren " ein, bei Verwendung von Microsoft Office als Anwendungsprogramm schalten Sie auch " Automatisches Aktualisieren " für diese Anwendungsfunktion ein, öffnen Sie nie Anlagen (EXE-, PDF-, Word- oder Excel-Dateien) zu E-Mails von Versendern, die Sie nicht kennen, oder Anlagen, die Sie nicht erwartet haben.

Wenn die iTAN für das Online-Banking verwendet wird, musst du dich zuerst mit der PIN und allen weiteren Zahlen in das Online-Konto einloggen. Zum Beispiel ist ein Gefahrenfaktor die fahrlässige Verwendung von Geschäftsnummern, die viele Kundinnen und Verbraucher aus Gründen der Benutzerfreundlichkeit auf ihren Computern hinterlassen. Ein Virus ist ein Computerprogramm, das sich selbst verbreitet und oft das Bestreben hat, durch Vernichtung, Löschen von Dateien und Festplatten Schäden zu verursachen.

Bei E-Mail-Nachrichten werden Computerviren oft als Spiel oder Bild verkleidet. Ein Virus versucht, sich selbst zu vermehren, indem er andere Computerprogramme infiziert. Worms benehmen sich wie ein Virus und bemühen sich, sich durch das Senden von E-Mails selbst zu reproduzieren. Anders als herkömmliche Schädlinge werden nicht nur Computerprogramme auf dem bereits infizierten Rechner infiziert.

Es handelt sich dabei um riskante Software, die sich als sinnvolle Anwendung verkleiden, aber einen betrügerischen Ansatz verfolgt, der dem Anwender nicht bekannt ist. In der Regel merkt ein Anwender einen trojanischen Virus nicht, der so insgeheim im Verborgene Ärger im Verborgenen hervorrufen kann. Trotz der Tatsache, dass sich trojanische Pferde nicht wie ein Virus oder ein Wurm vermehren, ist der mögliche Angriff auf sie in der Regel erheblich.

Oftmals sind in Trojanern verborgene Keime oder Larven zu finden. Sie wird nach dem Starten eines Computers selbständig aktiv und überträgt die ausspionierten Informationen zielgerichtet, sobald eine Internetverbindung zustande gekommen ist. Im Gegensatz zu Computerviren besteht der Unterschied darin, dass sie nicht versuchen, sich selbst zu verbreiten. Pishing " bezeichnet die Ausspähung personenbezogener Informationen im Netz.

Hierbei wird per E-Mail der Versuch unternommen, den Adressaten in die Irre im Internet zu leiten und ihn zur Übergabe von Zugriffsdaten und Kennwörtern für das Online-Banking zu überreden. Stellt der Adressat die angeforderten Informationen auf der angeblichen Website oder per E-Mail zur Verfügung, werden sie unmittelbar an den " Philister " weitergegeben, der mit den so erhaltenen Informationen vermögensgefährdende Geschäfte tätigt.

Dabei können die Straftaten der Datenspionage ( 202a StGB), des Betruges/Computerbetruges ( 263/ 263a StGB), der Verfälschung beweisrelevanter Sachverhalte ("269 StGB") und der nicht autorisierten Datensammlung und -verarbeitung ("44, 43 BDSG") in die Überlegungen miteinbezogen werden. Anhand von Befragungen von Führungskräften und Systembetreuern "vor Ort" wird der Sensibilisierungs-, Beratungs- und Schutzbedarf von Sicherheits-kritischen Technologieunternehmen ermittelt.